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Familienstand und Steuerklasse ändern nach Auslandseheschließung (Gelesen: 2.126 mal)
i4auser
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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02.01.2023 um 23:33:04
 
Hallo,

ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, und meine Frau ist vor kurzem mit einem FZF-Visum aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gekommen. Wir haben in ihrem Heimatland geheiratet.

Wir waren beim Bürgeramt ihren Wohnsitz anzumelden aber das Amt hat sie nur als ledig registriert und hat gesagt dass um unseren Familienstand zu ändern, wir zum Standesamt gehen müssen.

Bedeutet das dass wir wir die Beurkundung unserer Ehe beantragen müssen, um unseren Familienstand und unsere Steuerklasse ändern zu lassen?

Vielen Dank im Voraus.
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uwe1122
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Antwort #1 - 02.01.2023 um 23:51:55
 
i4auser schrieb am 02.01.2023 um 23:33:04:
das Amt hat sie nur als ledig registriert und hat gesagt dass um unseren Familienstand zu ändern, wir zum Standesamt gehen müssen.


Habt ihr keine Übersetzte und beglaubigte Heiratsurkunde?

Ohne die konnte die FZF doch gar nicht funktioniern?

Deine Frau kann doch gar nicht ledig sein. Ihr seit rechtmässig verheiratet.

Meines Wissens nach ist ,das Anmelden der Ehe in D nicht erforderlich.
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« Zuletzt geändert: 03.01.2023 um 00:06:57 von uwe1122 »  
 
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i4auser
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.01.2023 um 01:19:42
 
Für den Visumantrag benötigte die Botschaft nur die englische Übersetzung. Obwohl wir rechtlich verheiratet sind, sagte der Beamte, dass wir erst uns beim Standesamt melden müssen. Nur dannach wird unseren Familienstand geändert.
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Aras
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Antwort #3 - 03.01.2023 um 02:31:35
 
Das Einwohnermeldeamt kann euch nicht einfach so abwimmeln und euch zum Standesamt verweisen. Während eine Nachbeurkundung der Eheschließung einen Antrag von euch erfordert und für die Anerkennung der Ehe im deutschen Recht kein Anerkennungsverfahren vorgesehen ist, kann man von euch auch nicht verlangen, dass ihr die Ehe ins Eheregister nachregistriert.

Das Melderegister ist kein Personenstandsregister. Außerdem muss die örtliche Ordnungsbehörde von Amts wegen die Korrektheit des Melderegistereintrags ermitteln, sofern es Hinweise auf unrichtige oder unvollständige Daten hat, § 6 Abs. 3 BMG https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__6.html . D.h. wenn du denen eine Heiratsurkunde mit Legalisation oder Apostille + Übersetzung vorlegst, dann kann das Einwohnermeldeamt nicht erklären, dass du zum Standesamt gehen sollst und das mit denen klärst. Der Sachbearbeiter muss den Hinweis eigenständig untersuchen darf von dir nur Nachweise verlangen. Wenn er dann intern das Standesamt konsultiert, dann ist es seine Sache aber kann dir egal sein. Du willst ja nur einen Eintrag im Melderegister zu verheiratet ändern, damit ihr steuerrechtlich zusammen veranlagen könnt.

Das Ausländeramt, dass dem Visum zugestimmt hat, muss ja de Ehe anerkannt haben, damit diese das FZF-Visum erteilt.

Und jetzt komm der Hammer: Das Ausländeramt, das Einwohnermeldeamt und das Standesamt sind ein und dieselbe Behörde. Wenn also das Ausländeramt die Eheschließung im Visumverfahren anerkannt hat, kann jetzt das Einwohnermeldeamt nicht sagen dass diese die Ehe nicht anerkennt.

Du hast natürlich mehrere Optionen.

a. Du gehst zum Standesamt und schaust was die wollen. Vielleicht lebst du in einem Landkreis wo der Standesbeamte auch den Familienstand im Melderegister ändert. Aber wohnst du auch in Berlin, dann würde das mich echt wundern.
b. Wir sind hier im Bereich Bundesmeldegesetz und DSGVO. Ihr habt das Recht auf korrekte Eintragung im Melderegister. Also nochmal hin und nochmal auf alles hinweisen und schriftlichen Antrag stellen, dass man den Eintrag im Melderegister korrigiert. Ggf. zum Vorgesetzten etc. eskalieren.
c. Zuzüglich zu b kannst du natürlich beim Datenschutzbeauftragten der Behörde und Landesdatenschutzbeauftragten dich beschweren. In Berlin kann es aber wahrscheinlich lange dauern.
d. § 123 VwGO, wenn dein Einkommen relativ gering ist und die Steuerklassenänderung die Einkommenssituation wesentlich beeinflusst und bspw. man dann nicht auf das Jobcenter angewiesen ist.

Es kann aber auch gut sein, dass die Nachbeurkundung zum schnelleren Ergebnis führt als mit der Behörde zu streiten.
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Antwort #4 - 03.01.2023 um 12:31:17
 
Aras schrieb am 03.01.2023 um 02:31:35:
muss ja de Ehe anerkannt haben

Gegen Missverständnisse: nicht "anerkannt" im Sinne von "ein Anerkennungsverfahren, das nun für alle deutschen Behörden gültig ist" oder so ähnlich, sondern die ABH hat die Eheschließung als korrekt betrachtet und betrachtet Euch somit als verheiratet.

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Antwort #5 - 03.01.2023 um 14:30:58
 
Aras schrieb am 03.01.2023 um 02:31:35:
Und jetzt komm der Hammer: Das Ausländeramt, das Einwohnermeldeamt und das Standesamt sind ein und dieselbe Behörde. Wenn also das Ausländeramt die Eheschließung im Visumverfahren anerkannt hat, kann jetzt das Einwohnermeldeamt nicht sagen dass diese die Ehe nicht anerkennt. 

Sorry Aras das kann man so allgemein nicht sagen, dass es eine Behörde ist. Mag sein bei einer kreisfreien Stadt. Aber im ländlichen Raum ist es anders. Ausländerbehörde ist hier bei uns beim Landkreis. Standesamt und Einwohnermeldeamt ist bei der Stadt. Also durchaus schon unterschiedliche Körperschaften. Auf dem Land ist halt alles etwas anders als in den deutschen Großstädten.
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Antwort #6 - 03.01.2023 um 15:07:33
 
Ich würde einfach schauen, was auf dem Dienstsiegel des Amtes abgebildet ist.
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Antwort #7 - 03.01.2023 um 16:25:05
 
Es spielt aber auch keine Rolle, ob es dieselbe Körperschaft ist.

Der Verweis aufs Standesamt ist unpassend, die Familienstand ist korrekt einzutragen. Da kann sich die Meldebehörde nicht einfach hinterm Standesamt verstecken.
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Antwort #8 - 03.01.2023 um 16:39:29
 
Das war ähnlich bei mir. Das Meldeamt lehnte die Eintragung „verheiratet“ ab, hatte sich aber im Vorfeld mit dem Standesamt in Verbindung gesetzt und von dort die unbegründete Auskunft erhalten, dass es ohne Nachbeurkundung gar nicht ginge. Ich sollte mich deshalb mit dem Standesamt in Verbindung setzen.

Mit Hilfe dieses Forums habe ich ein Schreiben aufgesetzt und auf der Änderung bestanden bzw. bei Ablehnung auf eine schriftliche Begründung. Der Leiter der Meldebehörde hat dann mit seiner übergeordneten Behörde Kontakt aufgenommen und danach ging es ganz schnell mit der Änderung - ohne Standesamt.

Im Gegensatz zum euch (TS), hatten wir die FZF noch gar nicht vollzogen. Ich hatte nur die legalisierte und ins Deutsche übersetzte Eheurkunde.
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Antwort #9 - 03.01.2023 um 17:14:01
 
Wir sind damals auch zur Meldebehörde gedackelt, haben die Heiratsurkunde vorgelegt und mein Ex-Mann konnte seinen Wohnsitz anmelden und bei mir wurde der Familienstand geändert. Möglicherweise musste er sein Visum noch vorzeigen, aber das weiß ich nicht mehr (die AE konnte er ja erst beantragen nachdem er sich hier angemeldet hat - bei uns sind Meldebehörde und Ausländerbehörde völlig verschiedene Behörden).
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Antwort #10 - 03.01.2023 um 23:08:17
 
Melanny schrieb am 03.01.2023 um 16:39:29:
Mit Hilfe dieses Forums habe ich ein Schreiben aufgesetzt und auf der Änderung bestanden bzw. bei Ablehnung auf eine schriftliche Begründung. Der Leiter der Meldebehörde hat dann mit seiner übergeordneten Behörde Kontakt aufgenommen und danach ging es ganz schnell mit der Änderung - ohne Standesamt.

Hast du noch das Muster der E-Mail, die du ihnen geschrieben hast? Ich weiß nicht genau, was für ein Argument ich ihnen schreiben soll.
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Antwort #11 - 04.01.2023 um 16:30:39
 
Da ich die Hilfe von hier hatte und es auch öffentlich im Forum noch zu finden ist, versuche ich es mit Einkopieren:

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1489003835

Beachte Antwort 55, aber auch 56 und 57 wegen eines §.

Ich hatte leicht geändert und du musst aber eure Situation beachten und prüfen, ob es überhaupt für euch verwendbar ist.

Wie ich bereits schrieb, es war vor der FZF. Wir hatten 2016 in Heimatland meines Mannes geheiratet und ich wollte/habe mich 2017 als verheiratet umgemeldet. 2019 war die FZF.

Ihr habt ja schon die FZF und bei euch ist es wichtig wegen der Steuer. Traf bei uns erst einmal nicht zu. Mir ging es nur um den richtigen Familienstand.

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Antwort #12 - 08.01.2023 um 05:45:40
 
Fage von mir.

Du sprichst hier von Steuerklasse. Wird diese dann automatisch mit der Anmeldung an das Finanzamt dann weiter geleitet oder wie läuft das dann ab? nur für dich oder auch für eine Frau?
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Antwort #13 - 08.01.2023 um 15:37:18
 
walkon schrieb am 08.01.2023 um 05:45:40:
Du sprichst hier von Steuerklasse. Wird diese dann automatisch mit der Anmeldung an das Finanzamt dann weiter geleitet oder wie läuft das dann ab? nur für dich oder auch für eine Frau?


Nein. Verheiratet sein ändert nichts an der Steuerklasse.

Die Ehefrau (oder Ehemann) muss hier zuziehen. Nach der Ummeldung beim Finanzamt gilbt die neue Steuerklasse dann rückwirkend zum 1. Januar. Je nach Termin des Zuzugs bekommt man also Rückzahlungen.
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walkon
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Antwort #14 - 08.01.2023 um 17:25:48
 
Ich habe es so verstanden, dass mit dem Zuzug der Frau und der Anmeldung der Frau bei der Meldebehörde, dann automatisch eine Steuernummer (Steuer-ID) erzeugt wird und diese kurz danach dem Ausländer zugestellt wird. Dann kann man auch dem Antrag beim Finanzamt stellen, für den Steuerklassenwechsel.
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