Hallo Zusammen,
mein Mann ist mit einem D-Visum (FZF) nach Deutschland eingereist und wir haben vor circa 3 Wochen bei der Ausländerbehörde vorgesprochen. Bis auf einen Krankenversicherungsnachweis, Fingerabdrücke und Fotos wurde nichts verlangt. Klar, die Befragung ob er eine Gefahr für die BRD darstellt.
Mein Frage ist, was wird da jetzt noch geprüft, wenn überhaupt? Alle relevanten Unterlagen haben wir bereits bei der Botschaft abgegeben. Anders formuliert: kann es sein, dass er keinen
AT erhält? In welchen Fällen kommt es zu einem Ablehnungsbescheid? Oder dürfen wir uns endlich „zurücklehnen und einfach nur warten“?
Ich war eigentlich der festen Überzeugung, dass mit dem Visumsantrag das „schlimmste“ überstanden ist und die Beantragung des
AT nur noch eine Formalität ist und er dann eben länger als 90 Tage bleiben darf. Die Infos auf der Seite der
ABH haben mich dann aber verunsichert: „Wenn dem Antrag stattgegeben wird“
„Sie erhalten entweder einen
AT oder einen Ablehnungsbescheid.“
Danke schon mal für eure Beiträge und einen schönen Abend!