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Deutscher heiratet Russin in Kasachstan- Wie geht es weiter? (Gelesen: 1.920 mal)
wugl
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Nottuln, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutscher heiratet Russin in Kasachstan- Wie geht es weiter?
17.12.2022 um 14:24:49
 
Hallo zusammen,

ich möchte im April 2023 in Kasachstan eine russische Frau heiraten. Ich habe mittlerweile auch schon einiges zum Thema Dokumente, Apostillen, Anerkennung der Ehe und so weiter gelesen.
Muss meine zukünftige Frau schon bei der Eheschließung Deutschkenntnisse nachweisen, wenn sie anschließend in Deutschland leben will? Und wenn ja, welches Sprachniveau wird dann verlangt?
Mir geht es jetzt auch darum zu erfahren, wie es weitergeht:
wenn die Ehe im April geschlossen worden ist, wird meine Frau nicht direkt nach Deutschland kommen. Es wird dann wohl noch ein paar Monate dauern.
Darf meine Frau dann ohne weiteres in Deutschland einreisen, oder braucht sie dafür ein Visum oder eine Genehmigung?
Darf sie sich dann aufgrund der Eheschließung unbegrenzt hier aufhalten?
Muss sie hier dann einen Sprachkurs/ Integrationskurs besuchen?
Darf sie dann auch einen Job suchen und ausüben?

Ich bin da echt total unerfahren in Sachen Ehe und für jeden Rat sehr dankbar.  Smiley
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.12.2022 um 15:22:29
 
Im Profil schreibst du "russische Staatsangehörigkeit".
Im Beitrag schreibst du " Deutscher heiratet Russin in K"

Was liegt vor?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.12.2022 um 22:23:51
 
Völlig unabhängig davon, ob der TS Deutscher ist oder nicht:

wugl schrieb am 17.12.2022 um 14:24:49:
Muss meine zukünftige Frau schon bei der Eheschließung Deutschkenntnisse nachweisen, wenn sie anschließend in Deutschland leben will?

Nein.

wugl schrieb am 17.12.2022 um 14:24:49:
Darf meine Frau dann ohne weiteres in Deutschland einreisen,

Nein.
wugl schrieb am 17.12.2022 um 14:24:49:
oder braucht sie dafür ein Visum oder eine Genehmigung?

Ein Visum.

wugl schrieb am 17.12.2022 um 14:24:49:
Darf sie sich dann aufgrund der Eheschließung unbegrenzt hier aufhalten?

Mit einem Schengen-Visum: Nein.
Mit einem nationalen Visum: Bis zum Ablauf der Gültigkeit. Bei jeweils rechtzeitigem Antrag auf "Verlängerung" auch unbegrenzt.

wugl schrieb am 17.12.2022 um 14:24:49:
Muss sie hier dann einen Sprachkurs/ Integrationskurs besuchen?

Vermutlich wird sie zum Integrationskurs verpflichtet.

wugl schrieb am 17.12.2022 um 14:24:49:
Darf sie dann auch einen Job suchen und ausüben?

Ja
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.12.2022 um 14:48:07
 
Mit dem Visumantrag bei der deutschen Botschaft muss sie ein (frisches) A1-Zertifikat haben. Sie sollte also jetzt starten, Deutsch zu lernen.

Sie beantragt als Ehefrau ein Visum zur Familienzusammenführung, also zum "Leben in Deutschland".

Was Du dann bei der Ausländerbehörde vorzeigen musst, hängt von Deiner Staatsangehörigkeit ab.
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wugl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 19.12.2022 um 10:04:34
 
Hallo und guten Morgen,

vielen Dank für eure hilfreichen Informationen. Ich denke, dass ich nun weiß, welche Schritte ich als nächstes angehen werde.

@SimonB: beim Ausfüllen des Profil-Formulars habe ich tatsächlich die Staatsangehörigkeit meiner Liebsten angegeben. Ich selber bin Deutsch. Sorry für dieses Missverständnis Zwinkernd
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.12.2022 um 16:45:03
 
wugl schrieb am 19.12.2022 um 10:04:34:
Ich selber bin Deutsch.



Dann musst Du so gut wie keine Voraussetzungen erfüllen.

Wärst Du Ausländer, müsstest Du Arbeitsvertrag, Einkommensbescheinigung, Mietvertrag vorzeigen. So wird es einfacher.
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