Naja. Sagen wir mal du lebst in einem Kreis wo die Verwaltung funktoniert und ne Einbürgerung zügig von statten geht, also bspw. 3-6 Monate. Dann würde ich einfach die Verlängerung der
AE für ein Jahr akzeptieren und innerhalb der einjährigen Gültigkeit könnte eingebürgert werden.
Bist du aber in einer Stadt wo Einbürgerungen lange dauern, bspw. Düsseldorf, München Berlin und so dann würde ich schon empfehlen, die Erteilung der Niederlassungserlaubnis zu beantragen und bis man das Ergebnis des Leben in Deutschlands-Testes bei der Ausländerbehörde eingereicht hat mit Fiktionsbescheinigung rumlaufen. Oder einjährige
AE beantragen und sobald man den Leben in Deutschland Test vorlegen kann die
NE beantragen.
Denn was gerne passiert ist folgendes:
AE läuft in paar Monaten ab. Man stellt den Einbürgerungsantrag und es dauert so lange, dass die Aufenthaltserlaubnis abläuft, und dann ist von Seiten der Einbürgerung alles fertig, aber die
AE ist abgelaufen. Also neue
AE beantragen + 3-6 Wochen auf die Katte warten. Dann muss die Ausländerakte wieder von der Staatsangehörigkeitsstelle zum Ausländeramt.
Also falls die
AE nur noch ein Jahr gültig ist, würde ich die
NE trotzdem beantragen, damit die Behördler keinen Verzögerungsgrund haben, weil die
AE abgelaufen seo.