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Ehegattennachzug aus Taiwan - irritierende Beantragung, komische Nachfragen (Gelesen: 1.720 mal)
Andy in Taiwan
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i4a rocks!


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13.12.2022 um 15:32:43
 
Kurz zum Hintergrund: Ich bin Deutscher seit 4 Jahren in Taiwan mit einer Taiwanerin verheiratet, die ganze Zeit zusammen gelebt. Mitte 2022 habe ich einen Job in Deutschland angenommen und musste quasi sofort umziehen, meine Frau hat dann den A1-Test gemacht und Mitte September das Visum zur FZF beantragt. Seitdem war ich abwechselnd Monatsweise  in Deutschland und Taiwan.

In der deutschen Auslandsvertretung in Taipeh gab es zuerst äußerst irritierende Hinweise zum nach allerbestem Wissen und Gewissen ausgefüllten Antrag (unter Anderem nach Suche hier in i4a):

"12. Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland." Eingetragen hatte sie bei "bis" ein "-", weil dauerhaft geplant. Sie wurde gedrängt, dass sie dort eine Zahl eintragen muss... "1, 3, 5 Jahre, egal, was sie wollen". Sie hat sich breitschlagen lassen und dort "3" eingetragen, ohne tieferen Grund.

"10. Referenzen in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Arbeitgeber, Studienanstalt, Verwandte)" Eingetragen hatte sie dort ebenfalls "-", weil halt nicht vorhanden. Hier wieder gedrängt jemanden eintragen zu müssen, nämlich mich als ihren Ehemann. Schwierig, natürlich kennt sie meine neue deutsche Telefonnummer nicht... aber egal...

Seitdem Funkstille - bis heute per Email etwas komische Nachfragen auf Chinesisch kamen (hier übersetzt):

Zitat:
Das Auswärtige Amt möchte Sie zu Ihrem Antrag auf ein deutsches Visum für abhängige Familienangehörige befragen.

-Warum haben Sie nach vier Jahren Ehe ein Visum für Familienangehörige beantragt? Bitte weisen Sie nach, dass Sie in den letzten vier Jahren Kontakt zu Ihrem Ehemann gehalten haben.

-Warum wollen Sie nur drei Jahre mit Ihrem Mann in Deutschland leben?

Bitte beantworten Sie die oben genannten Fragen in deutscher oder englischer Sprache und senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Fallnummer ######## am Anfang des Beiblatts bis zum 20. Dezember 2022 an visadokumente@taip.auswaertiges-amt.de.


Jetzt meine Fragen an Euch liebe und hilfreiche Geister in, um und außerhalb der Ausländerbehörden:

a) Aus der Formulierung "Kontakt Nachweisen" lese ich, dass davon ausgegangen wird, dass wir NICHT zusammengelebt hätten. Wir haben ja zusammengelebt, und das könnte ich nachweisen mit z.B. gemeinsamer Steuererklärung in Taiwan mit selber Adresse, selbe Adresse auf Briefen von z.B. Krankenversicherung und Banken, Anmeldung in Deutschland mit Zuzugsadresse gleich Adresse meiner Frau, usw. aber wie weist man "Kontakt" nach? Gemeinsame Fotos aus den letzten 4 Jahren? Megabyteweise tägliche Unterhaltungen in der lokalen Chat-App?

b) Wie beantwortet man am besten die Frage nach den "warum nur 3 Jahre"? Ziel ist war und ist ja, dauerhaft und unbegrenzt in Deutschland zusammen zu leben. Einfach das klarstellen und drauf verweisen, dass diese Zahl nur nach Druck und Falschauskunft (soweit ich das verstehe) durch die Auslandsvertretung eingetragen wurde?

c) Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt, nach wie langer Zeit man entweder mit Erteilung oder Ablehnung des Antrags rechnen kann? Oder kann sich das noch Monate hinziehen, falls immer mehr Fragen aufkommen?

c) Zu diesem Zeitpunkt, wo denkt Ihr befindet sich der physische Pass? In Deutschland oder in Taiwan? Wird der überhaupt hin- und her geschickt?

d) Irgendeine Idee, ob es möglich/unmöglich/wahrscheinlich/unwahrscheinlich ist, den Pass mit Visum bis Ende Dezember zu bekommen, wenn meine Frau Morgen die Antwort schickt? Hintergrund ist, dass wir unsere Flüge für den 30.12. gebucht haben und grade unsere Wohnung auflösen... falls es technisch unwahrscheinlich erscheint, dass das bis 30. klappt, dann müssten wir schnellsten umdisponieren. Naja, Backup-Plan machen wir jetzt eh besser.

e) Ergibt es irgendeinen Sinn, den Pass irgendwie wiederzubekommen, am 30. zusammen Visafrei einzureisen, und zu versuchen, das Schlammassel aus Deutschland zu klären? Der Antrag auf Visum FZF wurde ja bereits im Heimatland gestellt. Oder muss was auch immer noch kommt in Taiwan abgehandelt werden, und dann erst ergibt eine Einreise mit Visum nach Deutschland Sinn?


Sie würde ungefähr sowas schreiben:

Zitat:
Dear Sir or Madam,

my husband and I have continuously lived together in Taiwan since  before our marriage in 2018. Thus, we were in continuous "contact" every day. Recently, in July 2022, he had to move to Germany for employment reasons. Thus, I am applying for this Visa to join him and live together in Germany.

I plan to live in Germany with my husband permanently, not just for 3 years. Unfortunately, the German Institute in Taiwan did not accept my statement of "-" in the "Intended duration of stay in Germany" field of the application form. They insisted that I must write a concrete number of years there, pushing me to "just write 1, 3 or 5 years, doesn't matter what, whatever you want". The number of 3 years thus does not in any way reflect my plans.


Plus noch irgendwelche sinnvollen Beweise für Zusammenleben und/oder "Kontakt".
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« Zuletzt geändert: 13.12.2022 um 15:54:55 von Andy in Taiwan »  
 
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lottchen
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Antwort #1 - 13.12.2022 um 15:43:19
 
Ich würde es nicht zu kompliziert machen. Sie sehen dass ihr vor 4 Jahren geheiratet habt und jetzt erst ein Visum beantragt. Finde ich nicht unnormal, dass es da Rückfragen gibt und eine Scheinehe ausgeschlossen werden soll. Einfach antworten, dass ihr die letzten 4 Jahre zusammen in Taiwan gelebt habt und Du wegen des Jobs vorab zurück nach D bist. Wenn Du magst noch ein paar Nachweise dafür dazulegen, dammit es schneller geht.

Das mit den 3 Jahren muss man klarstellen. Mißverständnis. Frau wurde gedrängt unbedingt eine Zahl einzutragen. Selbstverständlich sollte das "für immer" heißen. 

Wenn sie ihren Paß abgegeben hat ist der in Taiwan. Was soll der in D? Das Visum erteilt die Botschaft.

Zum Rest kann ich nichts sagen. Ob der 30.12. noch klappen kann - keine Ahnung.
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reinhard
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Antwort #2 - 13.12.2022 um 15:45:42
 
Erklär es einfach. Die Zahl "3" ist ja von der Botschaft, nicht von ihr. Aber die Nachfrage ist logisch, denn dort trägt man "für immer" oder so etwas ein.

Eine Antwort ist unwahrscheinlich.

Der Pass muss mitgebracht werden, wenn das Visum erteilt wird. Behalten darf die Botschaft ihn nicht, verschicken schon gar nicht, sondern nur sofort zurückgeben.

Du solltest drängeln, dass die Zustimmung sofort erteilt wird und das Visum nächste Woche gegeben wird.
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Andy in Taiwan
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Antwort #3 - 13.12.2022 um 16:11:02
 
Ganz lieben Dank Ihr beiden!

Was für Arten von "Nachweisen" würden Euch sinnvoll erscheinen?

Und: besteht (bei Echter, nicht Scheinehe) eine Möglichkeit, dass der Antrag komplett abgelehnt wird?

PS: Das Deutsche Institut in Taiwan behält die Pässe wohl immer nach Beantragung ein, und schickt die nach Erteilung/Ablehnung mit Kurier an die Antragsteller zurück. Komisch Zunge
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« Zuletzt geändert: 13.12.2022 um 16:28:16 von Andy in Taiwan »  
 
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Aras
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Antwort #4 - 13.12.2022 um 16:25:04
 
Ich würde wahrscheinlich einen geharnischten Brief an das Auswärtige Amt schreiben, der auch mal etwas frecher sein kann als üblich

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um das Visaverfahren meiner Ehefrau, X Y. Sie hatte ein Visaantrag am x.x.2022 an der AV Taipeh eingereicht. Zweck des Visums ist eine Familienzusammenführung zu mir.

Wir sind seit 4 Jahren verheiratet und haben bis vor kurzem zusammen in Taiwan gelebt. Im Juli 2022 bin ich aus beruflichen Gründen nach Deutschland zurückgekehrt und darum hat meine Frau auch einen Visumantrag gestellt.

Es kam zu Verzögerungen weil meine Frau A1 Sprachkenntnisse erwerben wollte um das Ehegattenvisum zu bekommen. Wir haben uns völlig korrekt verhalten.

Nun kommt uns die Botschaft mit Erklärungen um die Ecke und will wissen warum meine Frau einen ggeplanten Aufenthalt von drei Jahren angegeben hat, obwohl sie vorher das Feld freigelassen hat und von der Auslandsvertretung genötigt wurde irgendetwas anzugeben,

Zudem wurde nun von uns verlangt, dass wir Beweise für das Zusammenleben bzw. den Kontakt vorlegen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Taiwanesen für die Einreise zum Kurzaufenthalt nach Deutschland keines Visums bedürfen. Zudem habe ich nachweislich mehrere Jahre mit meiner Frau in Taiwan gelebt. Zudem musste ich zur Eheschließung in Taiwan ein von der AV Taipeh beglaubigtes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Wie sonst sollen wir in Taiwan geheiratet und zusammengelebt haben?

Warum wird jetzt meine Frau schlecht behandelt?

Ich fliege regelmäßig nach Taiwan um meine Frau zu sehen. Aber warum soll meine Frau nicht mal vorher Deutschland besuchen? Ich schlage Ihnen hiermit vor, dass ich diesen Monat nicht ich nach Taiwan fliege, sondern meine Frau nach Deutschland und wir gerne beim Auswärtigen Amt vorsprechen und unseren Fall haarklein besprechen und wir so alle Missverständnisse bei meinem Beisein klären.

Ich gehe davon aus, dass Sie nicht dieses Angebot annehmen werden.

Ich bitte darum, auf die AV Taipeh einzuwirken und das diese ihr unverschämtes Verhalten einstellt. Gerne lege ich eine Vollmacht meiner Frau vor, und beantrage hiermit, dass der weitere Kontakt bezüglich des Visumverfahrens mit mir erfolgt, damit sich meine Frau nicht mit diesem Quatsch auseinandersetzen muss.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Andy in Taiwan
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Antwort #5 - 13.12.2022 um 16:30:44
 
Aras schrieb am 13.12.2022 um 16:25:04:
Ich würde wahrscheinlich einen geharnischten Brief an das Auswärtige Amt schreiben, der auch mal etwas frecher sein kann als üblich


Wie genial ist das denn? Vielen Dank! Durchgedreht

Zur allgemeinen Belustigung: Zu Verzögerungen beim Spracherwerbsnachweis kam es übrigens in der Tat, weil das Goetheinstitut Prüfungsanmeldungen nur an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit per EMail annimmt. Und an just diesem Tag zu dieser Uhrzeit stand dann auf deren Homepage, dass aus Gründen der Computersystemumstellung das Anmeldedatum vorverlegt wurde und schon vorüber ist.  Augenrollen  Darum musste sie bis zum nächsten Prüfungstermin warten und jetzt wird es etwas eng...
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lottchen
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Antwort #6 - 13.12.2022 um 16:39:47
 
Andy in Taiwan schrieb am 13.12.2022 um 16:11:02:
Und: besteht (bei Echter, nicht Scheinehe) eine Möglichkeit, dass der Antrag komplett abgelehnt wird?

Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Visum zur FZF. Aber wie man so schön sagt: vor Gericht und auf hoher See....Mach Dir da mal keine Gedanken, das wird schon. Die einzige Frage ist wie lange es dauert.
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Antwort #7 - 13.12.2022 um 17:06:27
 
lottchen schrieb am 13.12.2022 um 16:39:47:
Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Visum zur FZF


Uff. Danke.
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Antwort #8 - 13.12.2022 um 17:12:30
 
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1.
    Ehegatten eines Deutschen,......

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat....
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Antwort #9 - 13.12.2022 um 18:44:18
 
Perfekt, Danke Dir.

Das letzte, was ich mich noch frage, ist der passende Nachweis, dass wir die letzten Jahre Kontakt hatten bzw. zusammen lebten.

Leider habe ich hier im Forum und auch sonst nichts sinnvolles dazu gefunden... mein google fu versagt Griesgrämig
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Antwort #10 - 13.12.2022 um 19:08:45
 
Andy in Taiwan schrieb am 13.12.2022 um 18:44:18:
Das letzte, was ich mich noch frage, ist der passende Nachweis, dass wir die letzten Jahre Kontakt hatten bzw. zusammen lebten.

Mietverträge, Meldebescheinigung, Steuerbescheide mit gleicher Adresse
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Antwort #11 - 14.12.2022 um 02:25:04
 
Vielen Dank!
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Antwort #12 - 03.01.2023 um 22:34:18
 
Es ging weiter, offensichtlich ist der Antrag nun bei der Ausländerbehörde in Deutschland.

Nur zur allgemeinen Erheiterung, keine Bitte um weitere Infos: Es geht auch weiter mit den unerwarteten Nachfragen... jetzt will die Ausländerbehörde an meinem Wohnort von mir (Deutscher) auch noch Infos zu "Sicherung des Lebensunterhalts"

- Mietvertrag
- Arbeitsbescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen

Schockiert/Erstaunt

Dachte das ist eigentlich nur nötig beim Zuzug zu Ausländern, nicht beim Zuzug zu deutschen Staatsbürgern.

Na egal, am Ende hat's doch noch einen Tag vor Weihnachten geklappt, und wir haben kurz vor Abflug den Pass per Kurier (unangekündigt) bekommen.

Danke Euch noch mal für die Hilfe!
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Antwort #13 - 03.01.2023 um 22:51:16
 
Kannst ja dem Datenschutzbeauftragten der Ausländerbehörde schreiben, dass eine unerlaubte Datenerhebung durchgeführt wurde, da der Lebensunterhalt ja gerade nicht gesichert sein muss. Also dass der Datenschutzbeauftragte darauf hinwirkt, dass die unerlaubt erhobenen Daten aus der Ausländerakte deiner Frau entfernt und korrekt vernichtet werden.

Machst dir damit keine Freunde und vielleicht machst du das nach der Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis, wenn deine Frau die Karte auch tatsächlich in der Hand hat. Oder du lässt es gut sein....
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