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Remonstration Schengenvisum (Besuch) (Gelesen: 1.465 mal)
Binci
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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13.12.2022 um 13:51:59
 
Hallo ihr Lieben,

ich erstelle gerade ein Remonstrationsschreiben. Der eigentliche Antrag wurde, wie bei dem Großteil, aufgrund der negativen Rückreiseprognose abgelehnt. Ich konnte in diesem Forum einige hilfreiche Sachen erfahren. Nun sind mir noch zwei Dinge ins Auge gestochen. Viele schreiben, dass 80 Tage und länger eher ungünstig seien. Diese hatten wir auch beantragt. Nun meine Frage: Macht es Sinn, im Schreiben zu erwähnen, dass wir den Besuchszeitraum auf 4 Wochen verkürzen würden.
Des Weiteren habe ich gelesen, dass auch Grenzübertrittsbescheinigungen Erwähnung gefunden haben. Ist dies ratsam?

Es geht um einen Besuch aus Syrien von Familie in Deutschland. Mehr möchte ich (erstmal) nicht dazu erläutern, da es mir nur um die beiden Punkte für das Schreiben geht.

Ich danke euch schon mal vorab.  Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 13.12.2022 um 14:23:02
 
Die Kürzung des Besuchs ohne Begründung wird eher wenig helfen.

Besser erst Arbeit suchen, Arbeitsvertrag beifügen.

"Da mir nur 18 Tage Urlaub zustehen, möchte ich am 12. März kommen und muss am 28. März wieder zurück. Ich will nicht wegen eines Besuchs meinen Arbeitsplatz riskieren."

Also: Mit der Remonstration auch eine neue Erklärung liefern, warum man ein verkürztes Visum will, und warum man doch auf jeden Fall nach Syrien zurückkehren will. Gerade bei Syrien muss man die Rückkehrabsicht eher ausführlicher erklären.
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Binci
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 13.12.2022 um 14:49:51
 
Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Natürlich habe ich eine umfangreiche Begründung geschrieben, wieso eine Rückreise unabdingbar ist. Habe zusätzliche Vermögensnachweise beigefügt, nochmals den Arbeitgeberbrief und auch familiäre Fürsorgepflichten geschildert und belegt.

Die Verkürzung der Besuchszeit wäre quasi noch zusätzlich zum Unterstreichen der Rückkehrabsicht gedacht gewesen. Ich weiß nur nicht ob es Sinn macht oder nicht.

Und was ist mit dem Thema Grenzübertrittsbescheinigung?

Und ja, ein Anwalt hat für das Visum wenig Hoffnung gemacht, weil es Syrien betrifft. Aber wir lassen nichts unversucht.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 13.12.2022 um 15:26:19
 
Binci schrieb am 13.12.2022 um 14:49:51:
Und was ist mit dem Thema Grenzübertrittsbescheinigung?

Das hast Du ins Spiel gebracht  grin. Hat bei einem Visumsantrag nichts zu suchen. Oder war der Besucher schon mal in D und ist mit Grenzübertrittsbescheinigung wieder ausgereist?
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Binci
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Antwort #4 - 13.12.2022 um 15:37:31
 
lottchen schrieb am 13.12.2022 um 15:26:19:
Das hast Du ins Spiel gebracht  grin. Hat bei einem Visumsantrag nichts zu suchen. Oder war der Besucher schon mal in D und ist mit Grenzübertrittsbescheinigung wieder ausgereist?


Nein, war noch nie in D.

Ja, ich hatte es erwähnt, da ich es hier im Forum gelesen hatte. Eine Userin hatte dies in Ihrem Einladungsschreiben angegeben. Und sie hat das Visum erhalten. Deshalb dachte ich, es könnte vllt. nützlich sein. Ich kenne mich überhaupt nicht aus. Aber wenn das Unnötig ist, brauche ich es ja nicht mit aufnehmen. Also danke für die Antwort.  Smiley
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reinhard
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Antwort #5 - 13.12.2022 um 15:47:56
 
Hallo,
nein, eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen nur welche, die zu lange in Deutschland bleiben, dann die Ausreise doch zusagen. Mit der Bescheinigung weisen sie die Ausreise nach.

Hat mir Dir und Deinem Besuch überhaupt nichts zu tun.

Und jemand, der ein falsches Wort benutzt, kann trotzdem Besuch bekommen – das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun.
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Binci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 13.12.2022 um 19:54:28
 
Also danke erstmal für eure Antworten.  Smiley

Entschuldigt, aber nochmal zurück zu meiner Ausgangsfrage. Ist es denn nun zusätzlich zu meinen anderen Darlegungen sinnvoll bzw hilfreich nochmal den Zeitraum zu kürzen? Oder ist das nun eh zu spät, da nun einmal 80 Tage beantragt wurden.

Sonst noch irgendwelche Tipps oder Hinweise?  Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 13.12.2022 um 21:43:51
 
Das ist immer sinnvoll.

Wer 80 Tage wegkann, hat anscheinend keine Arbeit und keinerlei Verpflichtung – kann also auch Asyl beantragen, weil ihn oder sie nichts in Syrien hält.

Wer eine gute Arbeit und und 12 Tage Urlaub und dann ein Visum für 11 Tage beantragt, erweckt den Eindruck, zurück zu wollen.
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Binci
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 13.12.2022 um 23:16:35
 
Vielen herzlichen Dank  Smiley

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