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Nachweis für Unterkunft für Visaantrag (Gelesen: 8.309 mal)
walkon
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Antwort #75 - 15.01.2023 um 19:04:39
 
Petersburger schrieb am 14.01.2023 um 21:20:55:
as ist aber eine völlig andere Schiene, als wegen einer Meldebescheinigung zur Meldebehörde zu traben, mithin Geld und Zeit aufzuwenden, obwohl a) ein vernünftiger Beleg bereits vorliegt und


Was ist denn hier der vernünftige Beleg, denn meine Frau in Bezug auf meine Wohanschrift in Deutschland vorlegen kann.?

Ich lerne gerne dazu
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Antwort #76 - 15.01.2023 um 19:09:02
 
lottchen schrieb am 15.01.2023 um 15:59:45:
Ob man das nun Einladung nennt oder Bestätigung oder noch anders ist doch egal. Die AV und die ABH wollen wissen, ob der Deutsche zum Zeitpunkt des Visumsantrags einverstanden ist, dass Frau und Kinder zu ihm kommen. Ich musste damals auch einen Zweizeiler aufsetzen, den mein Ex-Mann zum Visumsantrag mit einreichen musste (ich habe wirklich nur einen Zweizeiler geschrieben). Hier ist die Situation ein bißchen anders. Deutsches Kind und damit die sorgeberechtigte Mutter könnten auch ohne Zustimmung des Kindsvaters herkommen, aber eben nicht ihre beiden anderen Kinder. Daher ist auch hier diese Bestätigung nötig. Aber wie gesagt, dazu würde auch ein Zweizeiler reichen.


Genau und weil die Situation anders ist, hatte ich die AV auch darum gebeten mir zu sagen was ich denn nun bei dem Einladungsschreiben beachten soll (keine große Wohnung derzeit vorhanden etc.) . Antwort darauf...Seien sie mit ihrem Einladungsschreiben kreativ...Und die deutsche ABH verwies auf die AV...
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lottchen
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Antwort #77 - 15.01.2023 um 20:15:18
 
So anders ist die Situation doch nun auch nicht. Statt wie bei mir "ich möchte mit meinem Ehemann zusammen in Deutschland leben" schreibst Du "ich möchte mit meiner Ehefrau, unserem gemeinsamen Kind und den beiden Kindern meiner Ehefrau zusammen in Deutschland leben". Und ansonsten schreibst Du da nur rein, was aus den anderen eingereichten Unterlagen und Nachweisen nicht hervorgeht. Und was nötig ist.
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