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Verpflichtungserklärung - und nun? (Gelesen: 637 mal)
ecu2005_1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.12.2022 um 22:25:16
 
Liebe Community,

es ist Jahre her, dass ich hier gepostet habe, aber ich brauche mal euer Schwarmwissen.
Ende letzten Jahres hat meine Schwägerin aus Ecuador uns gebeten ihrer Tochter einen Sprachaufenthalt in Deutschland zu ermöglichen und wir haben zugestimmt. Ich habe die Verpflichtungserklärung unterschrieben und das Visa wurde erteilt.
Im April kam unsere 19-jährige Nichte nach Deutschland und begann ihren Sprachkurs. Nun war es so, dass sie durch unseren sehr ländlichen Wohnort nur wenig soziale Kontakte hatte und sie gerne woanders den Kurs machen wollte, wo etwas mehr "Action" ist. Nach Rücksprache und der Erlaubnis der Ausländerbehörde zog sie zu einer Cousine meiner Frau, um dort den Deutschkurs fortzusetzen.
Nun hat sie sich dort Hals über Kopf in einen 20 jährigen Spanier verliebt und redet von baldiger Hochzeit in Dänemark, da es dort so einfach sein soll. Was nun?
Geplant war, dass sie im März zurückfliegt und nun diese Info. Ich würde gerne hier wissen, was mit meiner Verpflichtungserklärung passiert, wenn es zu einer Ehe kommt? Bin ich immer noch für anfallende Kosten verantwortlich, wenn sie zum Beispiel Hartz 4/Bürgergeld beantragt? Was ist mit ihrer Incoming Reiseversicherung? Wird diese obsolet? Erlöscht meine Verantwortung mit ihrer möglichen neuen Lebenssituation?
Ich weiß, dass es viele Fragen sind, aber ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
VG,
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SimonB
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Antwort #1 - 06.12.2022 um 12:52:21
 
ecu2005_1 schrieb am 05.12.2022 um 22:25:16:
Nun hat sie sich dort Hals über Kopf in einen 20 jährigen Spanier verliebt und redet von baldiger Hochzeit in Dänemark

Das soll auch bei Ausländern nicht unmöglich sein.  Cool Cool

ecu2005_1 schrieb am 05.12.2022 um 22:25:16:
was mit meiner Verpflichtungserklärung passiert, wenn es zu einer Ehe kommt?


Dann endet deine Verpflichtung, denn der Ehemann wird unterhaltspflichtig. Die Frage ist wohl eher, welchen Aufenthaltsstatus der Spanier hat. Ist er auch nur mit "Sprachvisum" in D?

ecu2005_1 schrieb am 05.12.2022 um 22:25:16:
Erlöscht meine Verantwortung mit ihrer möglichen neuen Lebenssituation?

Meine Meinung: Ja.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 06.12.2022 um 13:35:04
 
SimonB schrieb am 06.12.2022 um 12:52:21:
Die Frage ist wohl eher, welchen Aufenthaltsstatus der Spanier hat. Ist er auch nur mit "Sprachvisum" in D?

Warum soll das die Frage sein? Er ist EU-Bürger und darf sich hier unbegrenzt aufhalten solange er sich das Leben hier leisten kann. Und selbst wenn nicht gibt es (je nach Vorgeschichte) Möglichkeiten dass der deutsche Staat den LU trägt.
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reinhard
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Antwort #3 - 06.12.2022 um 15:44:54
 
Deine Verpflichtungserklärung endet:
1) nach fünf Jahren
2) nach der Ausreise der jungen Frau
3) wenn sie einen anderen Aufenthaltstitel [oder Aufenthaltskarte] bekommt, z.B. als Ehefrau.

Übrigens ist die Heirat in Dänemark nicht einfacher. Sie sollten hier oder in Spanien heiraten, das ist in der Summe (übers Eheleben) am einfachsten.
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