Hallo,
meine Freundin hat eine nigerianische Staatsbürgerschaft und studierte bis Ende 2021 in Deutschland nach § 16b
AufenthG. Sie schloss mit einem Master ab. Seit Beendigung des Studiums bekam sie Fiktionsbescheinigungen und die aktuelle ist bis Ende März 2023 gültig.
Da sie eine Arbeitsstelle hat, die ihren Hochschulabschluss voraussetzt, möchte sie einen
AT nach § 18
AufenthG beantragen. Ihr Arbeitgeber weigert sich aber, ihr einen Arbeitsvertrag zu geben, der länger als die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung befristet ist, d.h. das Ende des aktuellen Arbeitsvertrags ist das Ende der Fiktionsbescheinigung. Der Arbeitgeber bestätigte ihr jedoch schriftlich, dass ihre Stelle bis Ende 2024 befristet ist und sie weiterhin auf dieser Stelle arbeiten wird, sofern sie einen
AT gültig bis Ende 2024 vorlegen kann.
Wie seht ihr hier die Wahrscheinlichkeit, einen
AT nach § 18
AufenthG bekommen zu können? Vielen Dank im Voraus.