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Tourismus-Visa - (Gelesen: 435 mal)
UweG
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Tourismus-Visa -
01.12.2022 um 16:03:14
 
Hallo, liebes Team,

ein Mann (20 Jahre aus Costa Rica) ist aktuell mit einem Touristen-Visa in Deutschland. Sein Ziel ist es ein Visum für ein FSJ zu bekommen.

Da seine Mutter und sein Stiefvater in Deutschland leben und er durch frühere Aufenthalte in Deutschland
- noch bei der AOK krankenversichert ist
- eine Steuer-ID besitzt
- der Stiefvater für ihn eine VE abgeben würde
- und er die FSJ-Stelle bei der AWO sicher hat

war die Hoffnung der Familie, dass der Zweckwechsel von der ABH in Deutschland durchgeführt werden kann.

Die ABH hat ihn jetzt aber an die Deutsche Botschaft in Costa Rica verwiesen, was für ihn bedeuten würde, dass er sein Visa-Antrag von Costa Rica aus beantragen muss.

So kenne ich es auch. Trotzdem die Frage an Euch, gibt es einen Ermessensspielraum, den die ABH in Deutschland hätte, gerade unter dem was ich oben erwähnte. Oder ist es eindeutig und klar, dass mit einem Tourismus-Visa grundsätzlich kein Zweckwechsel möglich ist.

Danke Euch für die Antwort und viele Grüße - Cheasy

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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Brisbane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.12.2022 um 17:45:46
 
UweG schrieb am 01.12.2022 um 16:03:14:
war die Hoffnung der Familie, dass der Zweckwechsel von der ABH in Deutschland durchgeführt werden kann.

Es gibt keinen Zweckwechsel beim Schengenvisum. Er muss zwingend ausreisen und das neue Visum in seinem Heimatland beantragen!


UweG schrieb am 01.12.2022 um 16:03:14:
Die ABH hat ihn jetzt aber an die Deutsche Botschaft in Costa Rica verwiesen, was für ihn bedeuten würde, dass er sein Visa-Antrag von Costa Rica aus beantragen muss.

Das  macht die ABH völlig rechtskonform und richtig

UweG schrieb am 01.12.2022 um 16:03:14:
Trotzdem die Frage an Euch, gibt es einen Ermessensspielraum, den die ABH in Deutschland hätte, gerade unter dem was ich oben erwähnte. Oder ist es eindeutig und klar, dass mit einem Tourismus-Visa grundsätzlich kein Zweckwechsel möglich ist.

Es ist eindeutig und gibt keinen Ermessensspielraum



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