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Einbürgerung nach 8 Jahren (Gelesen: 1.629 mal)
sam522
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach 8 Jahren
26.11.2022 um 18:16:17
 
Hallo zusammen,

ich lebe seit 8 Jahren in DE und habe meinen Einbürgerungsantrag in München Ende Dezember 21 gestellt. Bisher ist das Ganze noch nicht abgeschlossen. Auf der Eingangsbestätigung des Antrages steht, dass man mit 12 Monaten Bearbeitungszeit rechnen muss. Natürlich ist es immer noch Corona Schuld  Laut lachend. Deswegen wollte ich fragen, ob ein Anwalt den Prozess helfen bzw. beschleunigen könnte. Ein Freund von mir wartet immer noch nach 16 Monaten. Das ist mir sehr lange Zeit  Griesgrämig. Ich habe ganz eherlich die Sachbearbeterin nach dem Verfahrenstand  noch nicht gefragt, da die 12 Monaten ja noch nicht rum.

Grüße
Sam
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.11.2022 um 19:30:32
 
12 Monate beim KVR? Da war jemand bei der Angabe aber sehr optimistisch.

Du solltest dich mit deinem Freund und ggf. noch anderen Einbürgerungsbewerbern zusammentun. Eine Welle von Untätigkeitsklagen als Dankeschön an die Landeshauptstadt macht immer wieder gute Laune.

Anwalt wäre - bei entsprechenden finanziellen Möglichkeiten - ratsam, ist aber keine Pflicht.
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sam522
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: palästinensisch
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Antwort #2 - 26.11.2022 um 19:56:23
 
Zitat:
Eine Welle von Untätigkeitsklagen 

also kann man sie aufgrund Untätigkeit klagen ? ich würde gerne zu einem neuen Job wechseln. Aber die neue Probezeit verhindert mich. Soweit ich weiß, sie legen die Akte zur Seite bis die Probezeit vorbei ist.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.11.2022 um 20:01:03
 
§ 42 Abs. 1 VwGO:

Durch Klage (....) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden.

8. Abschnitt
Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen

§ 75 VwGO

Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend (.....) zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit (....) dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. (....)

§ 113 Abs. 5 VwGO:
Soweit die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, spricht das Gericht die Verpflichtung der Verwaltungsbehörde aus, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen, wenn die Sache spruchreif ist. Andernfalls spricht es die Verpflichtung aus, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.
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dim4ik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.11.2022 um 21:20:39
 
Zitat:
Eine Welle von Untätigkeitsklagen als Dankeschön an die Landeshauptstadt macht immer wieder gute Laune.

Eine Sammelklage wäre aber im Verwaltungsrecht doch nicht möglich? So könnte man zumindest das Kostenrisiko minimieren, aber jeder Fall ist ja wohl individuell und muss vom Gericht einzeln untersucht und entschieden werden, oder?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.11.2022 um 21:52:24
 
Macht keinen Sinn, wie du schon sagst muss individuell geprüft werden.
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sam522
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Antwort #6 - 28.11.2022 um 20:19:25
 
wie viel wird es im Durchschnitt kosen wenn man zum Anwalt geht. kann das KVR die längere Bearbeitungszeit wegen sehr stark gestiegenr Anträge und Corona begründen ? in dem Fall bringt die Klage was oder werde ich verlieren ? was passiert in dem Fall.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.11.2022 um 20:43:48
 
Ich habe offen gesagt nur schlechte Anwälte in Bereich Ausländerrecht gesehen. Fälle von praktischer Arbeitsverweigerung obwohl 2500€ als Anwaltshonorar pro Fall gezahlt wurden.

Ich würde da eher schauen, nen kompetenten Anwalt zu bekommen. Vielleicht kannst du ja Bayraqiano per PN anschreiben und direkt nach Namen von kompetenten Anwälten fragen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.11.2022 um 09:15:49
 
Aras schrieb am 28.11.2022 um 20:43:48:
Vielleicht kannst du ja Bayraqiano per PN anschreiben und direkt nach Namen von kompetenten Anwälten fragen

Da ich das Ausländerrecht zum Jahresende verlasse, werde ich das nicht mehr machen.

sam522 schrieb am 28.11.2022 um 20:19:25:
kann das KVR die längere Bearbeitungszeit wegen sehr stark gestiegenr Anträge und Corona begründen ? in dem Fall bringt die Klage was oder werde ich verlieren ? was passiert in dem Fall.


Corona nur bedingt, stark angestiegene Anträge waren zu erwarten das ist klassisches Organisationsversagen; die kamen nicht über Nacht sondern waren schon vor Jahren abzusehen. Die Klage wäre erfolgreich, wenn du die Voraussetzungen der Einbürgerung zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung erfüllst. Wenn du sie nicht erfüllst, verlierst du die Klage und die 483 Euro, die du bei Klageerhebung vorstrecken musst; gewinnst du, gibt es das Geld zurück.

Du musst dir auch keinen Anwalt nehmen, es geht auch ohne.
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sam522
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Antwort #9 - 29.11.2022 um 10:36:46
 
Zitat:
Wenn du sie nicht erfüllst, verlierst du die Klage und die 483 Euro, die du bei Klageerhebung vorstrecken musst;

plus Anwaltskosten ?

Zitat:
Du musst dir auch keinen Anwalt nehmen, es geht auch ohne. 

da ich null Ahnung habe, würde ich mir antun. 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 29.11.2022 um 11:18:39
 
sam522 schrieb am 29.11.2022 um 10:36:46:
plus Anwaltskosten ?

Nein, die Anwaltskosten kommen noch zusätzlich hinzu.
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sam522
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Antwort #11 - 29.11.2022 um 11:53:17
 
Danke euch.
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