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Einbürgerungszusicherung erhalten, jetzt drohende Arbeitslosigkeit + Zeitdruck (Gelesen: 1.113 mal)
Bene
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Beiträge: 2

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungszusicherung erhalten, jetzt drohende Arbeitslosigkeit + Zeitdruck
23.11.2022 um 16:03:26
 
Hallo liebes Forum,

es wäre toll, wenn ich hier etwas Unterstützung durch euer Know-how und eure Erfahrung erhalten könnte.

Folgende unschöne Situation hat sich ergeben:

- Einbürgerungszusicherung aus München letzte Woche erhalten
- Die Ausbürgerung ist noch nicht beantragt, soll aber diese Woche geschehen (entsprechende Dokumente werden gerade zusammengetragen bzw. übersetzt und beglaubigt)
- Seit längerem bei einer Personalvermittlung angestellt, hier gibt seit dieser Woche jedoch keinen "Einsatz" mehr und eventuell droht deshalb eine Kündigung.
- Im Januar wollte ich (schon mit neuem Pass) zur Hochzeit meiner Schwester in mein Heimatland reisen.

Nun meine Fragen/Probleme:
- Was mache ich, sollte mir jetzt wirklich gekündigt werden? Dann ist die Einbürgerung wahrscheinlich trotz Zusicherung erstmal nicht möglich.
- Wenn ich, wie geplant, diese Woche die Ausbürgerung bei der Botschaft meines Heimatlands beantrage, muss ich meinen Pass dort gleich abgeben, d. h. ich habe dann keinen Pass und bin im schlimmsten Fall staatenlos, weil ich auf Grund der fehlenden Anstellung nicht eingebürgert werde?
- Welche Vorgehensweise in dieser schwierigen Situation würdet ihr mir raten?

Danke für eure Hilfe Smiley

Zola
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SimonB
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Beiträge: 574

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.11.2022 um 19:11:35
 
Bene schrieb am 23.11.2022 um 16:03:26:
Einbürgerungszusicherung aus München letzte Woche erhalten

Das zumindest klingt doch gut. Zeigt es doch, dass die EB-Behörden arbeiten/bearbeiten, was zur Zeit von vielen angezweifelt wird.  Zwinkernd
Darf man fragen, wie lange du gewartet hast?

Bene schrieb am 23.11.2022 um 16:03:26:
Im Januar wollte ich (schon mit neuem Pass) zur Hochzeit meiner Schwester in mein Heimatland reisen.

Ich denke, das wird ganz unabhängig von einer evtl. Kündigung in der Zeit nicht zu schaffen sein.
Selbst, wenn du die Entlassung aus deiner Staatsangehörigkeit in kurzer Zeit schaffst, bekommst du danach erst die Einbürgerungsurkunde.
Mit dieser Urkunde kannst du erst den dt. Ausweis und dt. Pass beantragen. Das dauert gefühlt viel länger als nur ein paar Wochen.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.11.2022 um 20:16:48
 
Bene schrieb am 23.11.2022 um 16:03:26:
- Was mache ich, sollte mir jetzt wirklich gekündigt werden? Dann ist die Einbürgerung wahrscheinlich trotz Zusicherung erstmal nicht möglich.


Kommt darauf an. Die Behörde ist zunächst an die Zusicherung gebunden. Die Bindung entfällt nach Art. 38 Abs. 3 BayVwVfG, wenn:

[S]ich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart [ändert], daß die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen [..].

Der Jobverlust ist an sich noch keine Änderung der Sachlage, die einer Zusicherung entgegenstehen würde. Demgegenüber wäre der Bezug von Leistungen nach dem ALG II eine wesentliche Änderung. Dazu müsstest du aber Ausführungen machen, ob etwa ein Ehegatte/Lebenspartner vorhanden wäre, der ebenfalls über Einkommen verfügt, sodass auch bei langfristiger Arbeitslosigkeit nicht mit einem solchen Bezug zu rechnen wäre. Darüberhinaus würde die Zusicherung auch nicht sofort hinfällig werden, solltest du einen Arbeitsplatz verlieren. Es wäre ausreichend, wenn du zum Zeitpunkt der Entlassung aus deiner bisherigen Staatsangehörigkeit erneut die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst.

Bene schrieb am 23.11.2022 um 16:03:26:
- Wenn ich, wie geplant, diese Woche die Ausbürgerung bei der Botschaft meines Heimatlands beantrage, muss ich meinen Pass dort gleich abgeben, d. h. ich habe dann keinen Pass und bin im schlimmsten Fall staatenlos, weil ich auf Grund der fehlenden Anstellung nicht eingebürgert werde?

Das wäre aber der schlimmste Fall. Ob du wirklich staatenlos wirst, ergibt sich aus dem Recht des entsprechenden Staates. Unter Umständen passiert das nicht sofort.

Im Übrigen gilt die Zusicherung erstmal für zwei Jahre. Du musst nicht sofort alles in die Wege leiten, sondern kannst noch etwas abwarten.
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