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Ausländischer Absolvent einer deutschen Uni - ABH reagiert nicht (Gelesen: 1.693 mal)
Einer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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22.11.2022 um 12:21:20
 
Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:

Iranischer Staatsangehöriger besitzt eine AE gem. §16b AufenthG, gültig bis Juni 2023. Vor kurzem hat er sein Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen und ein Vollzeit-Jobangebot erhalten. Er hat bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU per Post gestellt. Alle Voraussetzungen sind erfüllt.

Seitens der Ausländerbehörde gibt es seit 2 Monaten keine Rückmeldung. Weder kann man die Behörde per E-Mail oder Telefon erreichen noch gibt es einen Online-Terminservice. Vor Ort kommt man ohne Termin nicht rein. Es gibt lediglich eine E-Mail-Adresse auf der Webseite der ABH, aber da kriegt man nur eine automatische Antwort, in der steht, dass die Bearbeitung der Anträge momentan mehrere Monate dauert. In den Medien gibt es viele Berichte über genau diese Ausländerbehörde. Sie ist laut eigenen Angaben so überlastet, dass die Mitarbeiter weniger Anträge abarbeiten als neue hereinkommen.

Darf er die Arbeit ohne Erlaubnis der ABH in Teilzeit aufnehmen? Er ist zwar kein Student mehr, aber seine AE ist gültig und da steht, dass er 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten darf.

Wenn ich mich nicht irre, gilt in diesem Fall § 81 Abs. 4 AufenthG. Oder ist seine Arbeitserlaubnis an seinen Studentenstatus gebunden?

Danke.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.11.2022 um 13:52:19
 
Einer schrieb am 22.11.2022 um 12:21:20:
Darf er die Arbeit ohne Erlaubnis der ABH in Teilzeit aufnehmen?


Ja.

Einer schrieb am 22.11.2022 um 12:21:20:
Oder ist seine Arbeitserlaubnis an seinen Studentenstatus gebunden?


Nein, an die AE und die gilt bis zur Entscheidung der ABH.
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Einer
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 22.11.2022 um 16:10:21
 
Danke.
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dim4ik
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 26.11.2022 um 14:03:56
 
Einer schrieb am 22.11.2022 um 12:21:20:
Seitens der Ausländerbehörde gibt es seit 2 Monaten keine Rückmeldung. Weder kann man die Behörde per E-Mail oder Telefon erreichen noch gibt es einen Online-Terminservice. Vor Ort kommt man ohne Termin nicht rein. Es gibt lediglich eine E-Mail-Adresse auf der Webseite der ABH, aber da kriegt man nur eine automatische Antwort, in der steht, dass die Bearbeitung der Anträge momentan mehrere Monate dauert. In den Medien gibt es viele Berichte über genau diese Ausländerbehörde. Sie ist laut eigenen Angaben so überlastet, dass die Mitarbeiter weniger Anträge abarbeiten als neue hereinkommen.

Dann soll er mit Hinweis auf Art. 11 der Richtlinie 2009/50/EG sowie § 75 VwGO auf die 90-Tage-/Drei-Monate-Frist verweisen und seine Entschlossenheit zur Klageerhebung beim Verwaltungsgericht zeigen. Das Ganze der ABH per Einschreibebrief zukommen lassen.

Geht es zufälligerweise um die ABH Darmstadt?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.11.2022 um 14:24:02
 
Ich vermute eher die ABH Frankfurt mit ihren 15.000 unbeantworteten E-Mails. Da kann man lange warten, selbst mit Brief.

Vielleicht setzt sich der Arbeitgeber für ihn ein, das scheint ja zu funktionieren (Stichwort Commerzbank).
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dim4ik
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 28.11.2022 um 23:44:30
 
Zitat:
Vielleicht setzt sich der Arbeitgeber für ihn ein, das scheint ja zu funktionieren (Stichwort Commerzbank).

Obwohl ich es nicht verstehe, warum die Commerzbank den Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegangen ist anstatt eine Untätigkeitsklage für seinen hochbegehrten ausländischen Mitarbeiter zu erheben. Diese dürfte wohl bei so einem Arbeitgeber/Rückenstärker von Haus aus auf dem Gipfel des Klagenstapels landen und relativ schnell - und vermutlich auch positiv - beschieden werden. Das Ganze abgesehen von der Fiktionswirkung der Antragstellung, die wohl ohnehin geschehen sein dürfte. Eventuell wollte aber der Arbeitgeber so die Problematik an die Öffentlichkeit herantragen.

Generell zeichnet sich irgendwie ein gemeinsamer Widerstand der Kommunen gegen den Bund aufgrund deren immer größer werdenden Arbeitsumfangs.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.11.2022 um 08:50:34
 
Da kommen verschiedene Sachen zusammen: Im klassischen Aufenthaltsrechts sind Untätigkeitsklagen nichtsbringend, dafür muss es einfach zu schnell gehen weil es auch zu wichtig für den Betroffenen ist. Wer sich auch die Berichte der Betroffenen aus Frankfurt durchliest wird schnell merken, dass in praktisch vielen Fällen die Fiktionswirkung eingetreten ist. Nur zeigt die Praxis, dass man sich ohne Dokumente auch mit den rechtlichen Argumenten nicht durchdringt, die meisten Arbeitgeber wollen da kein Risiko eingehen und zumindest eine Fiktionsbescheinigung sehen. Mit Online-Antragstellung und einem automatisierten System, welches die FB zumindest in elektornischer Form automatisch versendet, könnte man wenigstens hier Abhilfe schaffen, aber selbt das funktioniert hierzulande nicht.

Die Frankfurter ABH hatte früher (2019) bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln noch vor der Aushändigung des eAT Schreiben mitgegegben mit Inhalt wie: Hiermit wird bestätigt, dass AB einen Aufenthaltstitel bis XY hat. Der AT hat folgende Nebenbestimmung (..). Aber selbst das scheint nicht mehr zu funktionieren, weil nicht einmal mehr die Fälle bearbeitet werden können. Das gilt auch für so ziemlich jede andere Großstadt.

Die Commerzbank hatte da schon richtig gehandelt, einen schnelleren Weg hat es m.E. nicht gegeben.

dim4ik schrieb am 28.11.2022 um 23:44:30:
Generell zeichnet sich irgendwie ein gemeinsamer Widerstand der Kommunen gegen den Bund aufgrund deren immer größer werdenden Arbeitsumfangs.

Weil die Aufgabenteilung auch unsinnig ist. In klassischen Einwanderungsländern wird eine Bundesbehörde tätig, zwar nicht schneller, aber immerhin weiß man dort, woran man ist. Das sollte sich der Bund mal langsam auch überlegen.
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Antwort #7 - 06.12.2022 um 17:05:09
 
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Meinen Sie, dass auch in dem von mir beschriebenen Fall es sich lohnen würde, wenn der Arbeitgeber eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht? Die Firma hat schon mehrere ausländische Mitarbeiter, die sich in einer vergleichbaren Situation wegen Untätigkeit der ABH befinden.
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Antwort #8 - 06.12.2022 um 18:42:50
 
Ja, könnte der Arbeitgeber machen. Er kann auch Druck auf die Behörde ausüben, die Anträge schneller zu bearbeiten.
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Antwort #9 - 06.12.2022 um 20:07:04
 
Einer schrieb am 22.11.2022 um 12:21:20:
und ein Vollzeit-Jobangebot erhalten

Gibt  es einen beabsichtigten Arbeitsbeginn?

Einer schrieb am 06.12.2022 um 17:05:09:
in dem von mir beschriebenen Fall es sich lohnen würde

Es wurde schon vor Wochen geschrieben, dass er mit dem Job beginnen kann.  Was soll sich da noch lohnen? Der AG kann gern eine DAB an die ABH richten, aber was erwartet man?

Einer schrieb am 06.12.2022 um 17:05:09:
Die Firma hat schon mehrere ausländische Mitarbeiter, die sich in einer vergleichbaren Situation wegen Untätigkeit der ABH befinden.

Diese Mitarbeiter arbeiten schon dort? Dann geht es doch auch ohne ABH, BlaueKarte und DAB, oder?

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Antwort #10 - 07.12.2022 um 00:55:04
 
Zitat:
Er kann auch Druck auf die Behörde ausüben, die Anträge schneller zu bearbeiten.

Um Druck auf die Behörde auszuüben, muss der Arbeitgeber erst mit der Behörde in Kontakt treten... Selbst Anwälte haben damit Probleme, eine Antwort von dieser Behörde zu bekommen, ganz zu schweigen von den Ausländern oder kleinen Unternehmen.
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Antwort #11 - 07.12.2022 um 11:03:42
 
Das was möglich ist, kann man machen. Mehr auch nicht.

Wenn eine Behörde 15000 Anträge bearbeiten muss und nicht hinterherkommt, dann kommt das dabei raus.

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SimonB
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Antwort #12 - 07.12.2022 um 12:03:59
 
Einer schrieb am 07.12.2022 um 00:55:04:
Selbst Anwälte haben damit Probleme, eine Antwort von dieser Behörde zu bekommen, ganz zu schweigen von den Ausländern oder kleinen Unternehmen.

Man könnte es anders formulieren: Jahrzehntelange personalpolitische Fehler im ÖD treffen jetzt leider mit voller Kraft auf die Realität.
ABH sind dabei bei weitem keine Besonderheit oder Ausnahme.
D wird noch lange Zeit brauchen, ein (klassisches) Einwanderungsland zu werden. Das Wollen bringt nicht Werden.
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