Da kommen verschiedene Sachen zusammen: Im klassischen Aufenthaltsrechts sind Untätigkeitsklagen nichtsbringend, dafür muss es einfach zu schnell gehen weil es auch zu wichtig für den Betroffenen ist. Wer sich auch die Berichte der Betroffenen aus Frankfurt durchliest wird schnell merken, dass in praktisch vielen Fällen die Fiktionswirkung eingetreten ist. Nur zeigt die Praxis, dass man sich ohne Dokumente auch mit den rechtlichen Argumenten nicht durchdringt, die meisten Arbeitgeber wollen da kein Risiko eingehen und zumindest eine Fiktionsbescheinigung sehen. Mit Online-Antragstellung und einem automatisierten System, welches die
FB zumindest in elektornischer Form automatisch versendet, könnte man wenigstens hier Abhilfe schaffen, aber selbt das funktioniert hierzulande nicht.
Die Frankfurter
ABH hatte früher (2019) bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln noch vor der Aushändigung des
eAT Schreiben mitgegegben mit Inhalt wie: Hiermit wird bestätigt, dass AB einen Aufenthaltstitel bis XY hat. Der
AT hat folgende Nebenbestimmung (..). Aber selbst das scheint nicht mehr zu funktionieren, weil nicht einmal mehr die Fälle bearbeitet werden können. Das gilt auch für so ziemlich jede andere Großstadt.
Die Commerzbank hatte da schon richtig gehandelt, einen schnelleren Weg hat es m.E. nicht gegeben.
dim4ik schrieb am 28.11.2022 um 23:44:30:Generell zeichnet sich irgendwie ein gemeinsamer Widerstand der Kommunen gegen den Bund aufgrund deren immer größer werdenden Arbeitsumfangs.
Weil die Aufgabenteilung auch unsinnig ist. In klassischen Einwanderungsländern wird eine Bundesbehörde tätig, zwar nicht schneller, aber immerhin weiß man dort, woran man ist. Das sollte sich der Bund mal langsam auch überlegen.