Hallo,
ich habe gerade für meinen Neffen eine Verpflichtungserklärung abgeholt. Er möchte in Deutschland eine schulische Berufsausbildung machen. Den Schulvertrag bekomme ich hoffentlich nächste Woche. Vorausgehende Sprachkurse habe ich auch schon bei der VHS gebucht, die werden ja jetzt als Teil der Ausbildung angesehen und Ausbildung dem Studium in dieser Hinsicht gleichgestellt.
Ich denke, die Voraussetzungen sind dann alle erfüllt.
In der Botschaft ist es - wie wohl fast überall - schwierig, einen Visatermin zu bekommen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist wegen der rein schulischen Ausbildung nicht möglich, da es ja keinen Arbeitgeber gibt, der das anstoßen könnte.Hätte er eine
Vorabzustimmung der Ausländerbehörde - wie beim beschleunigten Fachkräfteverfahren, könnte er direkt zum Dientsleister (Visametric) und seine Antragsunterlagen abgeben - traumhaft
.
Ansonsten nur mit Sondertermin und das kann Monate vielleicht sogar fast ein Jahr dauernnnnnnn...
. Der Sprachkurs ist dann schon mal futsch.
Jetzt habe ich §31, Abs. 3
AufenthV gefunden. Hat jemand schon einmal davon gehört, dass eine Ausländerbehörde nach diesem Paragraphen eine
Vorabzustimmung im Ermessen erteilt hätte? Meine Argumentationsideen sind:
Öffentliches Interesse - Deutschland braucht Fachkräfte?
Dringender Fall - Sprachkurs kann sonst nicht erreicht werden?
Ermessensunterschreitung, wenn das gar nicht in Betracht gezogen wird?
Über diese Verordnung gibt es ganz wenig im Netz und wenn nur dann im Zusammenhang mit Familennachzug.
Passt die Verordnung überhaupt?
Ich komme an dieser Stelle nicht weiter und bevor ich Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehme, würde ich gern wissen, wie das Thema anderswo behandelt wird. Ansonsten habe ich mein " das Visum müssen sie eben in der Botschaft beantragen und es dauert solange es dauert..." schneller als ich gucken kann.
Kann jemand da ein wenig Licht ins Dunkel für mich bringen?
Vielen Dank!
Jule