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Antrag auf EU Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 725 mal)
ijgd hildesheim
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle (nicht AuslR)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf EU Niederlassungserlaubnis
17.11.2022 um 15:16:05
 
Hallo,
ich schreibe für einen jungen Mann japanischer Staatsangehörigkeit, der in Deutschland aufgewachsen ist und die Niederlassungserlaubnis für Deutschland hat. Der junge Mann hat nun einen Freiwilligendienst in Spanien begonnen und kurz vor Ende seiner Ausreise (Ende August) die EU Niederlassungserlaubnis in seiner damaligen Heimatstadt beantragt. Leider zieht sich das Verfahren hin und dem jungen Freiwilligen läuft die Zeit weg, da er formal nur noch bis Ende November (3 Monate) in Spanien bleiben darf. Eigentlich ist der Freiwilligendienst jedoch für 12 Monate geplant und der Freiwillige möchte gern in Spanien bleiben. Wir rechnen jedoch nicht damit, dass die Angelegenheit rechtzeitig von  der zuständigen Ausländerstelle entschieden wird. Hat jemand einen Tipp, was der junge Mann tun kann, um sein Engagement in Spanien fortführen zu können?
Schöne Grüße und vielen Dank
Matthias
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.11.2022 um 15:44:13
 
Er kann eine Verlängerung der Sechs-Monats-Frist beantragen und sollte dies auch dringend tun. Vgl. § 51 Abs. 4 Satz 1 AufenthG.
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ijgd hildesheim
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle (nicht AuslR)
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Antwort #2 - 18.11.2022 um 14:35:27
 
Vielen Dank!
Das erste dringende Problem ist ja leider der jetzige Aufenthalt in Spanien, den der junge Mensch dann schon nach drei Monaten beenden muss. Weiß jemand irgendeinen Tipp, wie das Verfahren zur Erlangung der EU Niederlassungserlaubnis beschleunigt werden kann. Der Antrag liegt jetzt schon über 10 Wochen in der zuständigen Ausl-Stelle.
Schöne Grüße!
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engelchen+
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i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.11.2022 um 15:27:11
 
ijgd hildesheim schrieb am 17.11.2022 um 15:16:05:
Der junge Mann hat nun einen Freiwilligendienst in Spanien begonnen und kurz vor Ende seiner Ausreise (Ende August) die EU Niederlassungserlaubnis in seiner damaligen Heimatstadt beantragt.

Ich bin ein wenig verwirrt.

Er hat eine DA-EU beantragt und dann Deutschland verlassen, um einen Freiwilligendienst in Spanien zu leisten? Hat er die ABH informiert? Erfüllt er immer noch alle Anforderungen für die DA-EU?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.11.2022 um 22:13:40
 
ijgd hildesheim schrieb am 18.11.2022 um 14:35:27:
Das erste dringende Problem ist ja leider der jetzige Aufenthalt in Spanien, den der junge Mensch dann schon nach drei Monaten beenden muss. Weiß jemand irgendeinen Tipp, wie das Verfahren zur Erlangung der EU Niederlassungserlaubnis beschleunigt werden kann. Der Antrag liegt jetzt schon über 10 Wochen in der zuständigen Ausl-Stelle.


Eine Baustelle nach der anderen:

- Wenn er einen Aufenthaltstitel für Spanien braucht, dann soll er sich dort darum kümmern. Visumfreiheit gibt es übrigens nicht bei Erwerbstätigkeit (dazu gehört auch ein Freiwilligendienst). Ich weiß offengestanden nicht, warum man sich so planlos auf solche Sachen einlässt.

- Seine Niederlassungserlaubnis könnnte jedenfalls schon nach sechs Monaten erlischen (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG). Er soll sich auch darum kümmern, entweder eine Bescheinigung über das Nichterlöschen (§ 51 Abs. 1 Sätze 1, 3 AufenthG) oder über die oben genannte Fristverlängerung zu erhalten. Ansonsten ist auch die NE weg.

- Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 9a ff. AufenthG). Ob er die überhaupt erfüllt ist fraglich. Im Übrigen muss man aktuell Geduld mitbringen, zehn Wochen sind noch nicht viel.
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