nicholasM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Moin, ich wäre für eine Einschätzung dankbar:
Ich bin ein Deutscher und mit einer Ausländerin verheiratet, die seit mehr als 3 Jahren in Deutschland lebt. Sie erfüllt alle Voraussetzungen bis auf die 2 Jahre Aufenthalt nach der Heirat. Hierfür muss sie noch 6 Monate warten. Unser Plan war, dass sie den Antrag in 6 Monaten stellt (d.h. wenn sie auch die Aufenthaltszeitvoraussetzung erfüllt hat). Ich lese aber immer öfter, dass die Bearbeitung des Antrags sehr lange dauert. Deshalb haben wir jetzt überlegt, den Antrag früher zu stellen, da es wahrscheinlich deutlich über 6 Monate dauern wird, bis die Behörden ihren Antrag bearbeiten. Wir wissen, dass es möglich ist, dass die Behörden den Antrag vorher bearbeiten und ihn dann kostenpflichtig ablehnen, weil die Aufenthaltsvorraussetzung (noch) nicht erfüllt wäre, aber wir denken, dass das in Ordnung ist und in diesem Fall würden wir den Antrag einfach später nochmal stellen.
Wir planen jetzt einen Termin mit der Behörde zu vereinbaren um zu versuchen den Antrag schon abzugeben. Meine Frage ist folgende: falls uns gesagt wird, dass sie den Antrag nicht annehmen, weil die 2 Jahre nach dem Heiraten noch nicht vergangen sind, können wir den Antrag trotzdem per Post mit Einschreiben stellen? soweit ich recherchiert habe, gibt es keine Pflicht den Antrag persönlich mit einem Termin abzugeben. Gibt es etwas außer potenziellen Ablehnungskosten wegen des zu früh gestellten Antrags, was man in Betracht ziehen muss?
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