Nicht verwechseln: Du bist derzeit nicht mit einem Visum hier, sondern hast einen Sonderausweis.
Hättest Du einen normalen Aufenthaltstitel zum Daueraufenthalt, dann könntest Du selbstverständlich nach einer kurzen Ausreise auch visumfrei zu einem Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen einreisen, dürftest aber nicht arbeiten und auch keine
AE beantragen.
Durch den Sonderausweis bist Du aber auch in einer besonderen Lage:
Falls Du aktuell mit einem normalen Reisepass hier bist, dann ist bei der Einreise zum Kurzaufenthalt der lange Voraufenthalt erkennbar, nicht aber ein nationaler Aufenthaltstitel als Grundlage dafür.
Und ohne einen nationalen
AT für den Voraufenthalt wird bei der Grenzkontrolle wohl die Frage auftauchen, ob man Dich überhaupt einreisen lassen darf.
Grundsätzlich sehe ich daher auch nur Ausreise und Visumverfahren in der Heimat als rechtliche Möglichkeit, da der Buchstabe des Gesetzes nichts anderes vorsieht.
Ich würde daher nochmal höflich bei der
ABH nachfragen, ob es da keine Möglichkeit für eine
Einzelfallentscheidung gibt, die möglicherweise nicht gegen den Sinn des Gesetzes verstößt.
Schließlich zielen die ganzen in § 39
AufenthV genannten Ausnahmen vom Visumverfahren auf Ausländer ab, die sich ohne deutsches nationales Visum oder deutsche
AE legal im Bundesgebiet aufhalten und dabei keine der Regelungen zum Kurzaufenthalt ausnutzen oder gar missbrauchen - was auf Dich derzeit wohl zutrifft.