Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verzögerung beim Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers (Gelesen: 496 mal)
weirdkid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Jordanian
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verzögerung beim Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers
14.11.2022 um 07:20:05
 
Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem und wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, da ich noch relativ neu in Berlin bin Smiley

Ich arbeite jetzt seit elf Monaten in Berlin. Leider musste ich im August aufgrund eines kritischen Umstands meinen Job kündigen und meine Kündigung endet am 30.11.2022, d.h. bis zu diesem Datum bin ich noch legal bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt. Ich habe eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Beschäftigung (keine Blue Card) und sie ist an meinen Arbeitgeber gebunden.

Ich habe mich auf die Suche nach einem neuen Job gemacht und trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage glücklicherweise einen gefunden. Der neue Job beginnt am 01.12.2022 direkt nach dem Ende meines derzeitigen Vertrags.

Meine neue Stelle ist ähnlich wie die, die ich derzeit innehabe, hat mit meiner akademischen Ausbildung zu tun, ist in einem guten Unternehmen angesiedelt und das Gehalt ist auch viel höher, so dass ich davon ausgehe, dass die Bundesagentur für Arbeit kein Problem mit der Genehmigung haben wird.

Ich habe die Ausländerbehörde per E-Mail und Telefon kontaktiert und ihr seit dem 31.10.2022 alle geforderten Unterlagen geschickt, ohne dass sie bisher geantwortet hat.

Ich bin aus zwei Gründen etwas besorgt über diese Verzögerung: Erstens möchte mein neuer Arbeitgeber, dass ich dringend am 01.12.2022 anfange, weshalb ich riskiere, dass mein Vertrag gekündigt wird. Zweitens, selbst wenn mein Arbeitgeber geduldig wäre, haben sie die interne Politik, die Verträge nur am Ersten eines jeden Monats zu beginnen, wodurch ich ohne Einkommen und mit einer Lücke in meinem Lebenslauf bis zum 01.01.2023 warten muss. (Da ich weniger als ein Jahr gearbeitet habe, habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld)

Um proaktiv zu sein und keine Zeit zu verlieren, möchte ich Sie fragen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der ich die Ausländerbehörde bitten kann, meinem Antrag eine höhere Priorität einzuräumen oder mir vielleicht ein Dokument auszustellen, das es mir erlaubt, am 01.12.2022 zu beginnen?

Ist es auch möglich, dass ich meine neue Stelle antrete, wenn die Ausländerbehörde mir bis zum 01.12.2022 immer noch nicht geantwortet hat?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzögerung beim Antrag auf Wechsel des Arbeitgebers
Antwort #1 - 19.11.2022 um 00:12:49
 
weirdkid schrieb am 14.11.2022 um 07:20:05:
Um proaktiv zu sein und keine Zeit zu verlieren, möchte ich Sie fragen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der ich die Ausländerbehörde bitten kann, meinem Antrag eine höhere Priorität einzuräumen oder mir vielleicht ein Dokument auszustellen, das es mir erlaubt, am 01.12.2022 zu beginnen?

Um es kurz zu fassen: nein.

weirdkid schrieb am 14.11.2022 um 07:20:05:
Ist es auch möglich, dass ich meine neue Stelle antrete, wenn die Ausländerbehörde mir bis zum 01.12.2022 immer noch nicht geantwortet hat?

Physikalisch ist es natürlich möglich. Wenn die ABH jedoch die Arbeitgeberbindung deiner AE nicht vorhin angepasst hat, wäre es Schwarzarbeit mit den entsprechenden Konsequenzen für dich und deinen neuen Arbeitgeber.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema