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Job verloren, was passiert mit dem AT? (Gelesen: 930 mal)
Heisenberg
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i4a rocks!


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12.11.2022 um 11:30:29
 
Hallo,

ich besitze gerade einen AT zum Zweck einer Beschäftigung als akademische Arbeitskraft. Leider wurde ich innerhalt der Probezeit aus betrieblichen Gründen entlassen. Mein AT läuft noch vier Jahre. Die Kündigung war zum 09.11.
Ich bin total frustriert.
Daher habe ich jetzt viele Fragen...

1. Muss ich auf jeden Fall die ABH informieren, dass ich entlassen wurde? Bis wann? Und was passiert, wenn weder ich noch der Arbeitgeber das macht?
2. Kann man die 6 Monate, die für die Jobsuche vorgesehen sind, irgendwie verlängern? Z.B. wenn ich jetzt einen Termin bei der ABH erst für Dezember oder Januar bekomme, wird mir ein AT für 6 Monate ab dem Datum des Termins erteilt oder wird er demensprechend verkürzt, d.H. 6 Monate ab dem 09.11?
3. Wenn ich jetzt schnell einen neuen Job finde, kann ich diesen Schritt (AT zur Jobsuche) überspringen und direkt einen neuen AT für die neue Beschäftigung bekommen?
4. Ich bin noch bei der Uni eingeschrieben (ich hatte einen AT zum Studium von 2015 bis 2022), ca. im 13. Semester. Wenn ich in diesen 6 Monaten keinen Job finde, kann ich notfalls in den Studenten-AT zurückspringen? Welche möglichkeiten habe ich? Ich bin seit 9,5 Jahren in Deutschland.

Vielen Dank im Voraus.
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SimonB
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Antwort #1 - 12.11.2022 um 13:04:07
 
Heisenberg schrieb am 12.11.2022 um 11:30:29:
Muss ich auf jeden Fall die ABH informieren, dass ich entlassen wurde?

Ja, denn der Zweck deines AT ist durch die Kündigung nicht mehr erfüllt. Zeitnah der ABH mitteilen und einen Antrag auf AE zur Jobsuche stellen.
Diese Mitteilung, dass du gekündigt wurdest und eine AE zur Jobsuche  beantragst, kannst du schriftlich oder per E-Mail an deine ABH geben. Dazu brauchst du keinen persönlichen Gesprächstermin.
Wenn du zum 9.11. gekündigt wurdest, bist du jetzt doch schon ohne Beschäftigung. Oder wurdest du am 9.11. gekündigt und wann wäre das Beschäftigungsende?

Heisenberg schrieb am 12.11.2022 um 11:30:29:
Wenn ich in diesen 6 Monaten keinen Job finde, kann ich notfalls in den Studenten-AT zurückspringen?
Was bedeutet "noch eingeschrieben"?
Den Job als akademische Fachkraft und den AT (nach § 18b AufenthG)  hast du doch wegen deines Studienabschlusses erhalten. Dann geht ein "zurückspringen" wohl nicht.
Wann hast du dein Studium abgeschlossen?

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Heisenberg
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Antwort #2 - 12.11.2022 um 13:07:33
 
SimonB schrieb am 12.11.2022 um 13:04:07:
Ja, denn der Zweck deines AT ist durch die Kündigung nicht mehr erfüllt. Zeitnah der ABH mitteilen und einen Antrag auf AE zur Jobsuche stellen.
Diese Mitteilung, dass du gekündigt wurdest und eine AE zur Jobsuche  beantragst, kannst du schriftlich oder per E-Mail an deine ABH geben. Dazu brauchst du keinen persönlichen Gesprächstermin.
Wenn du zum 9.11. gekündigt wurdest, bist du jetzt doch schon ohne Beschäftigung. Oder wurdest du am 9.11. gekündigt und wann wäre das Beschäftigungsende?

Was bedeutet "noch eingeschrieben"?
Den Job als akademische Fachkraft und den AT (nach § 18b AufenthG)  hast du doch wegen deines Studienabschlusses erhalten. Dann geht ein "zurückspringen" wohl nicht.
Wann hast du dein Studium abgeschlossen?



Ich wurde zum 09.11 gekündigt und das war mein letzter Arbeitstag. Habe ich jetzt also zwei Wochen, der ABH dies mitzuteilen?
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Heisenberg
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Antwort #3 - 12.11.2022 um 13:09:26
 
SimonB schrieb am 12.11.2022 um 13:04:07:
Ja, denn der Zweck deines AT ist durch die Kündigung nicht mehr erfüllt. Zeitnah der ABH mitteilen und einen Antrag auf AE zur Jobsuche stellen.
Diese Mitteilung, dass du gekündigt wurdest und eine AE zur Jobsuche  beantragst, kannst du schriftlich oder per E-Mail an deine ABH geben. Dazu brauchst du keinen persönlichen Gesprächstermin.
Wenn du zum 9.11. gekündigt wurdest, bist du jetzt doch schon ohne Beschäftigung. Oder wurdest du am 9.11. gekündigt und wann wäre das Beschäftigungsende?

Was bedeutet "noch eingeschrieben"?
Den Job als akademische Fachkraft und den AT (nach § 18b AufenthG)  hast du doch wegen deines Studienabschlusses erhalten. Dann geht ein "zurückspringen" wohl nicht.
Wann hast du dein Studium abgeschlossen?




Ich habe meinen ersten Bachelor aus dem Ausland anerkennen lassen und das war meine Qualifizierung für die Beschäftigung. Mein Studium in DE habe ich quazi abgebrochen, als ich den Job anfing, bin aber immer noch eingeschrieben und die Fachsemester laufen weiter.
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SimonB
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Antwort #4 - 12.11.2022 um 14:05:19
 
Heisenberg schrieb am 12.11.2022 um 13:07:33:
Habe ich jetzt also zwei Wochen, der ABH dies mitzuteilen?

Warum willst du warten? Das kannst du doch heute machen.
Heute kannst du auch den Antrag auf eine AE zur Jobsuche stellen, hilfsweise auf einen AT zum (weiteren) Studium.
Auch heute schon kannst du mit der Jobsuche entspr. deiner Quali beginnen.
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Heisenberg
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Antwort #5 - 14.11.2022 um 14:06:53
 
SimonB schrieb am 12.11.2022 um 14:05:19:
Warum willst du warten? Das kannst du doch heute machen.
Heute kannst du auch den Antrag auf eine AE zur Jobsuche stellen, hilfsweise auf einen AT zum (weiteren) Studium.
Auch heute schon kannst du mit der Jobsuche entspr. deiner Quali beginnen.


Um etwas Zeit zu gewinnen. Ich fürchte, dass ich in 6 Mpnaten keinen Job finde. Ist sehr schwer in meiner Branche.
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