"wurde glaubhaft gemacht" bedeutet eigentlich nur dass man Gehaltsnachweise und Bankauszüge vorgelegt hat und die Behörde davon ausgeht dass es wohl seine Richtigkeit haben wird.
"wurde nachgewiesen" bedeutet, dass umfangreiche Prüfungen vorgenommen wurden. Also bspw. Steuerbescheid vom Finanzamt, keine Einträge im Schuldnerverzeichnis/Schufa etc...
Für ein Schengen-visum wird ja idR ein glaubhaft gemacht ausreichen. Warum wird also ein "wurde nachgewiesen" gefordert? Das ist worauf Petersburger hinweist, wenn er schreibt, dass die prinzipielle (prinzipiell = immer gefordert werden darf und muss) Forderung einer
VE mit "wurde nachgewiesen" nicht richtig sein kann.
Aber gehen wir davon aus, dass "wurde nachgewiesen" gefordert werden darf. Dann stellt sich die Frage, welche weiteren Unterlagen oder Nachweise die ABH/AV fordert um diesen Haken setzen zu können.
Du schreibst aber auch, dass du seit Mai 2022 in Deutschland gemeldet bist. D.h. dass die
ABH ggf. auch zuständig ist eine
VE zu erteilen.
Ich gehe mal davon aus, dass du ausreichend Vermögen etc. hast. Wenn also das einzige Problem ist, dass der Haken bei "wurde nachgewiesen" fehlt, würde ich an deiner Stelle direkt mit der
ABH zu sprechen, und herausfinden, was für weitere Nachweise gefordert werden um den Haken zu setzen. Oder gleich entsprechend auf die Behörde einwirken, dass die sich die Gesamtsituation nochmal anzuschauen, und feststellen, dass ausreichend Vermögen vorliegt und die Zustimmung für das Visum deiner Verlobten und der Tochter der Auslandsvertretung geben.
Eine Verpflichtungserklärung bedeutet, dass für etwaige Kosten, die Aufgrund des Aufenthalts des Ausländers die dem Staat entstehen könnten, gebürgt wird. Da können also auch die Haken bei "nicht glaubhaft gemacht" und "nicht nachgewiesen" angebracht sein. Das bedeutet nicht, dass die Verpflichtungserklärung keine Rechtsfolgen habe und keine Bürgschaft vorläge. Andersrum wird ein Schuh draus: Selbst wenn die Leistungsfähgkeit des Verpflichtungsgeber nicht Mal glaubhaft gemacht wurde, dann kann die
ABH diese
VE akzeptieren und wenn es notwendig ist trotzdem Geld fordern und wenn es pfändbar ist sogar pfänden.
Die
ABH sagt in diesem Fall quasi, dass sie die
VE nicht akzeptieren wollen, weil die höhere Anforderung "wurde nachgewiesen" gefordert wird. Also muss man die dazu bringen zu akzeptieren.