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Abschiebekosten (Gelesen: 6.321 mal)
maikside30
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31.10.2022 um 16:10:17
 
Hallo lieber Forum!  Mein Fall ist jetzt etwas anderes.
Vielleicht kennen ein paar Mitglieder schon meine Vorgeschichte.  İch möchte aber hier über meine Vorgeschichte nicht viel schreiben sondern komme geleich zum Thema.

İch habe mich bei Staatsanwalt und Ausländer Zentral Register erkundigt gegen mich liegt es weder einen Haftbefehl  noch eine Einreisesperre jedoch es sind noch 3500 Euro Abschiebe  kosten zu behleichen von welchem schon ein kleines Teil begliechen sind.

İch war zuvor schon in mehr mals mehreren Schengen Staaten mit Besuchvisum.

Jetzt meine Frage ist:  When ich jetzt wieder mit Besuchvisum  in eine Schengenstaat einreise von dort aus nach Deutschland fahre was könnte mir passieren,  könnte die Polizei  mich zurück weissen wegen Abschiebekosten oder mir mein Geld nehmen was ich in der Tasche habe wegen  Abschiebekosten?
Danke im Voraus für jede Antwort. 
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Vinzent2m
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Antwort #1 - 31.10.2022 um 17:44:21
 
Solange die Einreise nach Deutschland legal erfolgt, wird es auch nicht zu einer Zurückweisung kommen.
Was die Gefahr der Taschenpfändung angeht, so gehe ich eher nicht davon aus, da zunächst die Ausländerbehörde als Gläubiger von Deiner Präsenz erlangen müsste.
Aber andere Foristen kennen sich hier vermutlich besser aus.
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Aras
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Antwort #2 - 31.10.2022 um 18:37:39
 
Werden Abschiebekosten überhaupt im SiS bzw. AZR gespeichert? Hätte jetzt eher Schuldnerverzeichnis vermutet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #3 - 31.10.2022 um 19:25:46
 
Sollten die Kosten im Register stehen werden Zoll und BP dich pfänden

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maikside30
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Antwort #4 - 04.11.2022 um 14:31:59
 
Zitat:
Werden Abschiebekosten überhaupt im SiS bzw. AZR gespeichert? Hätte jetzt eher Schuldnerverzeichnis vermutet


Nein die stehen nicht in in SİS oder AZR,  ich weiss durch meine erkundigung vom Ausländernehörde dass sie gibt.

Zitat:
Sollten die Kosten im Register stehen werden Zoll und BP dich pfänden


Was können sie den Pfänden,  Geld was im Portmoney,  Von der Kreditkarte?



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deerhunter
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Antwort #5 - 04.11.2022 um 15:24:58
 
maikside30 schrieb am 04.11.2022 um 14:31:59:
Was können sie den Pfänden,Geld was im Portmoney,Von der Kreditkarte? 


Ja, all das
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reinhard
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Antwort #6 - 04.11.2022 um 16:59:02
 
maikside30 schrieb am 04.11.2022 um 14:31:59:
Nein die stehen nicht in in SİS oder AZR,  ich weiss durch meine erkundigung vom Ausländernehörde dass sie gibt.


Du kannst, wenn Du willst, mit der Ausländerbehörde ein regelmäßige Ratenzahlung abmachen und die Raten regelmäßig überweisen. Dann müssen sie nicht mehr pfänden.
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maikside30
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Antwort #7 - 15.02.2024 um 12:11:53
 
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren vielleicht können einige sich an mich erineren, ich habe zuvor schon einiges auf diesem Farum gepostet. Hier habe ich eine neue Frage wenn Jemand sich damit Auskennt bitte sagt eure Meinung dazu.

İch habe einen Anwalt nach Rat gefragt wegen Abschiebekosten der Anwalt meinte der Anspruch aus wiedererstattung der Abschiebekosten können verjaehren. Stimmt das das?

Das hat der Anwalt geschrieben: Nach den §§ 195, 199 BGB können Forderungen grundsätzlich nur drei Jahre lang geltend gemacht werden. Ist der Schuldner im Ausland, gilt gemäß § 199 BGB eine Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren. )

İch habe zwar die Paragrafe auch gelesen aber zum verstehen ist es schwer. Was ist eure Meinung zu dem Schreiben?

Die Andere frage ist : soweit ich mich auskenne, kann eine Einreise nicht von den Abschiebekosten abhaengig gemacht werden.
Heisst das wenn es noch Abschiebekosten offen sind dass die Auslaenderbehörde erst Kosten wiedererstattung verlangen kann wenn man sein Wohnsitz in Deutschland hat? Wenn es so ist müssten sie doch erst Schriftlich eine Kostenerstattung verlangen bevor sie Pfaenden oder?

Die andere Frage gibt es da so eine Möglichkeit, dass man sich als Auslaender aus dem Ausland aus, offiziel erkundigen kann ob man offene Kosten zu zahlen hat.

İch danke!!!
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maikside30
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Antwort #8 - 15.02.2024 um 11:42:01
 
Hallo, könnten ist ihre Einreisesperre aufgehoben, könnten Sie wieder nach Deutschland einreisen? Müssten Sie Abschiebekosten zahlen?
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maikside30
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Antwort #9 - 15.02.2024 um 11:42:01
 
Hallo, könnten ist ihre Einreisesperre aufgehoben, könnten Sie wieder nach Deutschland einreisen? Müssten Sie Abschiebekosten zahlen?
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maikside30
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Antwort #10 - 15.02.2024 um 11:48:11
 
Guten tag, Könnten Sie herausfinden was ihre Abschiebung gekostet hat und müsten sie Abschiebekosten begleichen?
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reinhard
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Antwort #11 - 15.02.2024 um 13:01:46
 
@markside30

Versuch bitte, nur ihn Deinem Thema zu schreiben und nicht in anderen Themen Fragen anzuhängen. Du kannst nur mit Antworten rechnen, wenn Du in einem Thema bleibt, so auch die notwendigen Informationen drinstehen.
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