Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach 7 Jahren (Gelesen: 1.952 mal)
Themen Beschreibung: Syrer wird flüchtlingseigenschaft aberkannt
miam
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Vilsbiburg, Bayern, Germany
Vilsbiburg
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach 7 Jahren
30.10.2022 um 19:26:33
 
Hallo,

Ein syrischer Staatsbürger reist 2016 ins Deutschland ein, er erhält subsidiären Schutz. Daraufhin klagt er mithilfe eines Anwalts gegen die Entscheidung des bamf. Er bekommt recht und erhält die flüchtlingseigenschaft und den blauen Pass. Ende 2021 erhält er seine niederlassungserlaubnis. Anfang 2022 beantragt er die Einbürgerung. Mitte 2022 heiratet er. Durch den blauen Pass benötigt er keine Befreiung vom ehefähigkeitszeugnis. Im Oktober 2022 erhält er vom damaligen Anwalt ein Schreiben mit einem Beschluss über die Aufhebung der Gerichtsurteils von 2016. Die Flüchtlingseigenschaft wird aberkannt, der Syrer behält den subsidiären Schutz. Der Anwalt teilt auch direkt mit, dass der Fall als abgeschlossen gilt und wünscht keine Rückfragen.
Nun zu meinen Fragen:
Ist die niederlassungserlaubnis damit futsch, da sie auf anderer Basis erteilt wurde?
Ist die geschlossene Ehe so gültig? Durch die Aufhebung des Urteils hätte ihm zum Zeitpunkt der Eheschließung kein blauer pass zugestanden. Ohne diesen hätte er eine Befreiung vom ehefähigkeitszeignis gebraucht Bzw wäre eine Eheschließung garnicht möglich gewesen, da er keine Möglichkeit hat, einen Syrische pass zu beschaffen.
Läuft die Einbürgerung weiter oder wird aufgrund der Aberkennung abgelehnt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach 7 Jahren
Antwort #1 - 30.10.2022 um 19:59:12
 
miam schrieb am 30.10.2022 um 19:26:33:
Im Oktober 2022 erhält er vom damaligen Anwalt ein Schreiben mit einem Beschluss über die Aufhebung der Gerichtsurteils von 2016.

Und mit welcher Begründung? Irgendetwas ist an der Schilderung komisch.

Anyway:

miam schrieb am 30.10.2022 um 19:26:33:
Ist die niederlassungserlaubnis damit futsch, da sie auf anderer Basis erteilt wurde?

Je nachdem wie er zur NE gelangt ist, kann(!) die Ausländerbehörde die NE entweder nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG i.V.m § 48 Abs. 1 VwVfG zurücknehmen oder gem. § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG widerrufen. Allerdings wäre das Ermessensentscheidung der ABH, berücksichtgt werden müsste u.a. auch, ob der nicht etwas die Voraussetzungen einer NE nach § 26 Abs. 4 i.V.m. § 9 Abs. 2 AufenthG erfüllt (insb. 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung). Wenn das der Fall wäre, wäre eine Rücknahme bzw. ein Widerruf eher nicht zu erwarten.

miam schrieb am 30.10.2022 um 19:26:33:
Ist die geschlossene Ehe so gültig?

Ehen werden m.W. nie "ungültig", allenfalls aufhebbar.

miam schrieb am 30.10.2022 um 19:26:33:
Läuft die Einbürgerung weiter oder wird aufgrund der Aberkennung abgelehnt?

Er kann jedenfalls nicht aufgrund der Flüchtlingseigenschaft nach sechs Jahren aufgrund § 8 StAG (Ermessensseinbürgerung) eingebürgert werden. Wenn keinen besonderen Integrationsleistungen (insb. Sprachniveau C1) vorliegen, welche eine Einbürgerung dennoch bei einem Aufenthalt von sechs Jahren rechtfertigen würde (§ 10 Abs. 3 Satz 2 StAG), könnte er bei erfolgreich abgelegtem Integrationskurs nach sieben Jahren Aufenthalt eingebürgert werden. Ansonsten müsste Stand jetzt der Antrag jedenfalls bis 2024 auf Eis gelegt werden.

Das mit dem "Beschluss" müsste aber noch weiter erörtert werden. Oder hat BAMF ihn etwa anerkannt und ist dann in Berufung gegangen?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 30.10.2022 um 20:10:46 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
miam
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Vilsbiburg, Bayern, Germany
Vilsbiburg
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach 7 Jahren
Antwort #2 - 31.10.2022 um 09:22:08
 
Kurz zusammengefasst (soweit ich die Begründung des Urteils verstanden habe): die Gesetzeslage hat sich in Syrien dahingehend geändert, dass einem Militärdienstverweigerer weder Folter noch mord drohen. Es werden einige Studien aufgezählt, in denen diese Begründung bestätigt werden. Zwar Schenk ein anderes Bundesland (welches das ist, steht im Urteil, habe es mir auf die Schnelle aber nicht gemerkt) in Deutschland diesen Studien keinen Glauben, Bayern hingegen schon. Deswegen wurde das Urteil vom Gericht Regensburg aufgehoben.
Das Bamf ist wohl in Berufung gegangen, das wurde dem Betroffenen aber in keinster weise mitgeteilt. Also weder vom Anwalt noch vom Gericht. Daher kam das Urteil sehr überraschend, vor allem nach so langer Zeit.

Die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllt er auch ohne flüchtlingseigenschaft, dann sollte es da hoffentlich keine Probleme geben.
C1 hat er nicht, nur b2. Den integrationskurs hat er erfolgreich abgelegt, danach eine Ausbildung gemacht und wurde nach bestandener Prüfung vom Betrieb übernommen.

Welche Schritte sind nun zu gehen?
Muss dem Standesamt dieses Urteil mitgeteilt werden? Es würden sie weitere Probleme ergeben, da ein Kind durch die Ehe eingebrannt wurde, das andere (leibliche) Kind erhielt mit Eheschließung den Nachnamen des Vater, die Ehefrau auch.

Teilt das bamf der ABH das Urteil mit oder ist der Betroffene selbst verpflichtet, die Einbürgerung zu stoppen?
Der Blaue pass wird ja dann abgegeben werden müssen, gibt es dafür ein anderes reisedokument? Einen syrischen pass zu beschaffen ist ihm nicht möglich.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach 7 Jahren
Antwort #3 - 31.10.2022 um 10:13:54
 
Für das Standesamt ist das uninteressant.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach 7 Jahren
Antwort #4 - 31.10.2022 um 11:35:04
 
Der Mann sollte schnell zu einem zweiten Anwalt. Das BAMF veranstaltet zwar einiges, einen Anerkennung vor rechtskräftigen Abschluss und bei gleichzeitiger Berufung ist doch etwas kurios.

Der nichtvorhandene Pass könnte zum Problem werden, sollte nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Art. 48 Abs. 1 BayVwVfG eine Rücknahme in Betracht kommen.

Mit B2 könnte er dennoch nach sechs Jahren eingebürgert werden. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
miam
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Vilsbiburg, Bayern, Germany
Vilsbiburg
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach 7 Jahren
Antwort #5 - 02.11.2022 um 11:51:44
 
Update:
Der Fehler liegt beim bamf oder bei der abh. Das Urteil über die Verpflichtung zur Anerkennung der flüchtlingseigenschaft war nie rechtskräftig, da das bamf Berufung eingelegt hat. Entweder wurde das der Abh nicht mitgeteilt oder der Bearbeiter vom bamf wusste davon nichts.
Somit hätte der Blaue pass garnicht ausgestellt werden dürfen und die NE nicht erteilt werden dürfen, da kein gültiger syrischer pass vorliegt.
Rat vom Anwalt: Füße stillhalten und erst reagieren, wenn sich die Abh meldet. Falls sich keiner meldet, alles so weiterlaufen lassen wie bisher.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach 7 Jahren
Antwort #6 - 02.11.2022 um 13:14:32
 
miam schrieb am 02.11.2022 um 11:51:44:
Rat vom Anwalt: Füße stillhalten und erst reagieren, wenn sich die Abh meldet. 


Sehe ich auch so.

Dass der Fehler von der ABH ausging halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die ABH ist nicht Teil des Asylstreits und wird nur dann tätig, wenn das BAMF einen Anererkennungsbescheid erlässt, ein Verpflichtungsurteil eines VG reicht hierfür nicht aus. Im Übrigen war für die Erteilung der NE eine Mitteilung des BAMF über das Nichtvorliegen von Widerrufsvoraussetzungen notwendig. Inosweit wäre es naheliegender, dass der Fehler beim BAMF gemacht wurde.

Insoweit hätten wir jetzt zwei sich widersprechende Verwaltungsakte: Den ursprünglichen Bescheid, bestätigt vom VGH und - vermeintlich - einen fehlerhaften Bescheid. Den letztgenannten müsste das BAMF zunächst nach § 48 Abs. 1 VwVfG zurücknehmen. Erst wenn das möglich ist, kann die ABH aufgrund der Rücknahme selbst tätig werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema