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Befristeter Arbeitsvertrag (Gelesen: 5.959 mal)
Marskriegerin12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.10.2022 um 15:33:12
 
Wurde nach meiner Ausbildung auf zwei Jahre befristet übernommen und der Vertrag würde Ende nächsten Jahres ablaufen. Ich gehe davon aus das ich anschließend unbefristet übernommen werden, da es keine Probleme gibt und eher Personalmangel herrscht.

Wie würde das bei einem Einbürgerungsantrag ankommen, wenn der befristet Arbeitsvertrag da gesehen wird? Bin in der Informatik tätig, also rechne ich nicht mit einer Arbeitslosigkeit. Verdiene ca. 2400€ netto und monatlich ca. 200€ in Altersvorsoge.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.10.2022 um 15:37:21
 
Marskriegerin12 schrieb am 29.10.2022 um 15:33:12:
Wie würde das bei einem Einbürgerungsantrag ankommen, wenn der befristet Arbeitsvertrag da gesehen wird?

Erfahrungsgemäß verschleppen Einbürgerungsbehörden gerne solche Anträge, bis Klarheit herrscht. Also "Personalmangel" bei der Behörde bis du dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegst.
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Marskriegerin12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.10.2022 um 15:52:52
 
Zitat:
Also "Personalmangel" bei der Behörde bis du dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegst. 


Die bearbeiten den Antrag aber auch, oder? Also Anfrage bei x Behörden und die Prüfung der Unterlagen. Weil das würde sich ja eig. nicht lohnen, wenn es stimmt was du sagst. Bis ein entsprechender Vertrag vorgelegt wird sind die Anfragen und Daten ja schon wieder "veraltet". Ich gehe mal davon aus das deine Erfahrung nicht die Regel ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.10.2022 um 16:40:24
 
Das macht man schon, also wenn man dazu kommt. Genauso werden periodisch oder selbst bei jeder Nachfrage Gehaltsnachweise gefordert.

Verfährt die Behörde so, wird der Antrag erst dann entscheidungsreif mit der Vorlage des unbefristeten Arbeitsvertrags. Dass die Anfragen bis dahin "veraltet" sind, ist ein Selbstläufer. Dann wird alles nochmal gemacht. Gleiches gilt für ein etwaig langes Entlassungsverfahren aus der Staatsangehörigkeit falls in diesem Fall notwendig.

Marskriegerin12 schrieb am 29.10.2022 um 15:52:52:
Ich gehe mal davon aus das deine Erfahrung nicht die Regel ist.

Die Anzahl der Fälle, bei der so verfahren wird, ist recht auffällig. Dass das die Regel darstellt habe ich selbst nicht geschrieben. Man muss aber mit so einer Vorgehensweise rechnen.
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Marskriegerin12
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Antwort #4 - 29.10.2022 um 16:54:05
 
Danke für deine Antworten. Ich werde einfach mal bei meiner ABH anrufen und fragen. Die wissen es ja am besten Zwinkernd

Kenne von anderen aber eig. eher nur gegenteiliges und zwar das die trotzdem eingebürgert wurden und da ging es auch um Studenten mit Bafög.
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Bayraqiano
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Antwort #5 - 29.10.2022 um 16:57:51
 
Marskriegerin12 schrieb am 29.10.2022 um 16:54:05:
Kenne von anderen aber eig. eher nur gegenteiliges und zwar das die trotzdem eingebürgert wurden und da ging es auch um Studenten mit Bafög.

Leider eine andere Konstellation: Studenten/Schüler/Azubis werden selbst bei Bezug von Sozialleistungen eingebürgert, weil sie den Bezug innerhalb der Ausbildung nicht zu vertreten haben. Bei solchen Anträgen wird nicht überzogen geprüft.

Dass man an Arbeitende seltsamere Anforderungen stellt ist ein Produkt der zweifelhaften Rechtsprechung zur prognostischen Sicherung (= auf Dauer) des Lebensunterhalts. Das macht es für Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen ungleich schwerer.

Verstehen muss man das nicht.
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SimonB
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Antwort #6 - 29.10.2022 um 17:08:44
 
Marskriegerin12 schrieb am 29.10.2022 um 15:52:52:
Die bearbeiten den Antrag aber auch, oder?

Bearbeiten ist zunächst auch: den Antrag annehmen und prüfen, ob alle geforderten Nachweise vorhanden sind.
Liegt dann ein befristeter AV vor, der erst Ende 2023 ausläuft, nehme ich an, dass der E-Antrag nicht weiter bearbeitet wird.
Vielleicht bietet man dir an, den Antrag ruhend zu stellen, damit er nicht abgelehnt wird?

Bis Ende 2023 können x andere Dinge vorfallen.

Sind denn jetzt die  anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt? Wann hast du vor, den Antrag zu stellen?

Man wird dir bei einem Anruf bei der ABH ganz sicher nicht sagen, dass sie trotz noch >1 Jahr Befristung des AV deinen E-Antrag nicht bearbeiten.
Ist deine ABH  die zuständige Stelle?
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Marskriegerin12
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Antwort #7 - 29.10.2022 um 17:17:37
 
SimonB schrieb am 29.10.2022 um 17:08:44:
Sind denn jetzt die anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt? Wann hast du vor, den Antrag zu stellen?

Bin hier geboren und erfülle alle anderen Voraussetzungen. Stellen würde ich ihn im November oder Dezember. Der Grund warum ich übrigens einen befristeten Vertrag bekam, war das ich leider eine 3,1 statt 3,0 in der Prüfung hatte, betriebliche Note war eine 1. Schade Zunge Aussage der Personalabteilung war dann das dieser in der Regel auf unbefristet gewandelt wird, wenn es keine Probleme gibt.

Hört sich aber ehrlich gesagt so an, als ob ich den Antrag gleich vergessen kann, weil wird ja eh dann alles von vorne geprüft werden müssen. Weiß nicht, ob das dann eher frustierend ist da im Hintergrund immer an "wie laaaangee noch" zu denken mit dem Wissen das es erst los geht wenn ich aus diesem Arbeitsverhältnis raus bin.

SimonB schrieb am 29.10.2022 um 17:08:44:
Ist deine ABH die zuständige Stelle? 

Ja und die sind auch sehr schnell unterwegs, wenn es um Fragen geht. Hatte da früher mal andere Dinge erfragt und bekam meist am gleichen Tag per Mail eine Antwort.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.10.2022 um 17:36:13
 
Es ging nicht daraum, dich von der Antragsstellung abzuhalten.

Du solltest aber auch deine Rechte im Fall einer unnötigen Verzögerung kennen! Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist keine zwingende Einbürgerungsvoraussetzung. Wenn du hier geboren wurdest, eine Ausbildung absolivert hast, in einer Branche mit Bedarf dann ist die Prognose gut.

Genauso gilt, dass eine Verzögerung ohne sachlichen Grund (und die Befristung des Vertrags ist keiner!) auch eine Untätigkeitsklage nach sich ziehen kann.

Man muss nicht gleich damit anfangen, aber du bist Antragstellerin nicht Bittstellerin.
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Marskriegerin12
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Antwort #9 - 29.10.2022 um 17:45:15
 
Habe von zwei Lehrern aus meiner Berufsschule auch Empfehlungsschreiben bekommen, weil ich eine der besten in meiner Klasse war  Durchgedreht. Sollte man diese auch dem Einbürgerungsantrag beifügen, einfach um zu zeigen das es kein Problem sein sollte eine neue stelle zu bekommen? Gleiches gilt für das Ausbildungszeugnis vom Betrieb? Da steht halt nicht das man sowas beifügen muss bzw. kann, also weiß ich nicht ob das dann beachtet wird.
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Antwort #10 - 29.10.2022 um 17:48:39
 
Nur das Ausbildungszeugnis.
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Antwort #11 - 29.10.2022 um 17:52:01
 
Zitat:
Nur das Ausbildungszeugnis.


Meine damit das qualifizierte Arbeitszeugnis und nichts von der IHK. Wird dort halt Ausbildungszeugnis genannt, da es meine gesamte Ausbildung bewertet.
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Antwort #12 - 29.10.2022 um 18:27:54
 
Marskriegerin12 schrieb am 29.10.2022 um 17:17:37:
Hört sich aber ehrlich gesagt so an, als ob ich den Antrag gleich vergessen kann,

Für mich hört sich das nicht so an. Es gibt keinen Grund.
Deshalb schrieb ich dir, was nach Antragstellung auch möglich ist. Nämlich Ruhendstellung.
Bei Ablehnung würde man auch Gebühren von dir verlangen.

Der Grund für die Befristung spielt für den E-Antrag keine Rolle. Auch die Altersvorsorge nicht.
Wartezeiten gibt es nun mal auch bei der schnellsten ABH. Die sind auf x andere Zuarbeiten von Behörden angewiesen.
Da du hier geboren bist, stellt sich für mich aber eher die Frage, warum du nicht längst schon eingebürgert bist und es jetzt so eilig hast?

Die Behörde macht nicht langsamer oder schneller, weil du ein gutes Zeugnis hast.
Das wichtige Kriterium ist "unbefristetes Arbeitsverhältnis".
Eine Probezeit (wie für andere mit Job) ist bei dir kein Kriterium mehr.



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Marskriegerin12
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Antwort #13 - 29.10.2022 um 18:38:00
 
SimonB schrieb am 29.10.2022 um 18:27:54:
Da du hier geboren bist, stellt sich für mich aber eher die Frage, warum du nicht längst schon eingebürgert bist und es jetzt so eilig hast?


Mein Vater hat sich einbürgern lassen als wir noch Kinder waren und ist auch seit Jahrzehnten im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Warum er uns nicht miteingebürgert hat ist mir ein Rätsel und auch was mich sehr, sehr ärgert. Als ich dann als Jugendliche den EB-Antrag ausfüllen wollte brauchte ich Informationen von meinem Vater aber er wollte da überhaupt nicht helfen. Wurd mir dann zu viel. Wurde auch 1 Jahr vor 2000 geboren, also durchgehend die Arschkarte gezogen. Nach der Einbürgerung wurde mein irgendwann Vater arbeitslos und Bezug seither öffentliche Leistungen, also war auch später eine Einbürgerung ausgeschlossen, denn die LU war nicht gedeckt. Als Schülerin schwer. Hätte ihn also frühestens mit Beginn meiner Ausbildung stellen können, aber da hatte ich das nicht im Kopf.

Man ist halt mit anderen Sachen beschäftigt und so etwas rückt nach hinten, denn man ist hier geboren und fühlt sich auch nicht als Ausländer. Die Dringlichkeit kommt einfach, so wie für viele, aus der internationalen Situation. Die deutsche, wirklich jede EU-Staatsbürgerschaft, ist krisensicher und das nicht nur für mich sondern auch meine (zukünftigen?) Kinder.
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« Zuletzt geändert: 29.10.2022 um 18:49:28 von Marskriegerin12 »  
 
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Aras
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Antwort #14 - 29.10.2022 um 19:26:12
 
Naja. Ich arbeite auch in der IT. Ich würde mich wegbewerben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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