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Schengen-Visum für Schwiegermutter abgelehnt (Gelesen: 7.855 mal)
Srmp1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 31.10.2022 um 08:48:48
 
Petersburger schrieb am 31.10.2022 um 06:41:56:
Ist eine ganz andere Baustelle als Visumanträge. Das ist die Möglichkeit, sich z.B. über Beteiligte am Schengen-Visumverfahren zu beschweren, nicht über einzelne Entscheidungen.


Danke, ohne weitere Informationen ist die Unterscheidung ohne entsprechendes Hintergrundwissen leider nicht so einfach, da nirgends erklärt wird, welche Kategorie wofür gedacht ist.

"... Data Protection Matters" konnten wir ausschließen, aber "Consular and visa affairs" oder "Schengen visa complaints" erschien uns 50:50.

Wir haben nun nach telefonischer Rücksprache mit der Botschaft "visa@colo.diplo.de" als Kontaktadresse genannt bekommen und haben entsprechend um Akteneinsicht nach § 29 VwVfG via email gebeten.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 31.10.2022 um 11:06:01
 
Srmp1 schrieb am 31.10.2022 um 08:48:48:
Consular and visa affairs

wäre das richtige Kontaktformular.

Was hätte eigentlich dagegen gesprochen, einfach "Deutsch" auszuwählen und dann "Kontakt Visa-Angelegenheiten" anzutippen/-klicken?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Srmp1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 31.10.2022 um 11:16:18
 
Wenn man auf der Deutschen Seite auf "Service -> Visum und Einreise" geht, wird man direkt auf die Englische Seite verwiesen.
Das Deutsche Formular haben wir gar nicht gesehen. Das haben wir erst jetzt unter "Kontakt zur Rechts- und Konsularabteilung" gefunden.

Daran auf dem Kontaktforumular oben einfach die Sprache zu ändern, haben wir nicht gedacht.
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Srmp1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 08.11.2022 um 16:24:44
 
Wir haben heute folgende Antwort auf unseren Antrag auf Akteneinsicht bekommen:

Zitat:
Sehr geerhte Dame/sehr geehrter Herr,

der Eingang Ihrer Remonstration wird hiermit bestätig.

Leider verfügt die Visastelle der Botschaft Colombo bis auf Weiteres nur über stark eingeschränkte Personalkapazitäten. Derzeit ist eine Bearbeitung eingehender Remonstrationen nicht möglich. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, weiterhin an Ihrer Remonstration festzuhalten. Eine eventuelle positive Entscheidung über Ihren Visumantrag oder einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den Sie Klage erheben können, werden Sie aber voraussichtlich erst Mitte nächsten Jahres erhalten, wenn sich die Personalsituation verbessert hat. Sachstandsanfragen in der Zwischenzeit können nicht beantwortet werden.

Es steht Ihnen frei, die  Remonstration zurückzuziehen und einen neuen Visumantrag zustellen oder direkt innerhalb der im Ablehnungsbescheid genanten Frist  eine Klage gegen die Ablehnung Ihres Visumantrags einzulegen.

Die Botschaft bedauert, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Visastelle


Dem entnehmen wir das eine Anfrage auf Akteneinsicht wie eine Remonstration behandelt wird bzw. damit gleichzusetzen ist und die Monatsfrist wahrt?

Einfach einen neuen Visaantrag zu stellen erscheint uns nicht sehr zielführend, da wir immer noch nicht wissen, warum dieser abgelehnt wurde. Abgesehen von den erneut anfallenden Kosten gibt es keine freien Termine bzw. es ist ein Glückspiel einen zu erhalten. Für den letzten mussten wir knapp 3 Monate täglich auf VFS Global nachsehen, bis endlich ein Termin buchbar war.

Wie können wir jetzt am besten weiter vorgehen? Wenn wir es richtig verstehe, gibt es hier keinerlei Fristen, an welche sich die Botschaft halten muss. Es kann also durchaus mehrere Monate dauern, bis wir wieder Rückmeldung erhalten?

Sehr frustrierend.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 08.11.2022 um 16:35:48
 
Du könnstest Dich an Deinen Bundestagsabgeordneten wenden und fragen, ob man auf die Regierung einwirken kann, um die Personalsitutation zu verbessern. Zur Zeit sind Haushaltsberatungen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #20 - 09.11.2022 um 04:05:56
 
Srmp1 schrieb am 08.11.2022 um 16:24:44:
Für den letzten mussten wir knapp 3 Monate täglich auf VFS Global nachsehen, bis endlich ein Termin buchbar war.

Die Wartezeiten bis zur Entgegennahme eines Visumsantrags bei dieser Stelle betragen bis zu zwei Jahren.

Nach Anfrage bei der D-Botschaft in Colombo und beim Bürgerservices des Auswärtigen Amt in Berlin wurde mir mitgeteilt, dass auch diese beiden Institutionen keinen Einfluss darauf haben, dieses VFS-Büro zu einer zügigeren Annahme der Visumsanträge zu bewegen.

Meine Frau ist lebensbedrohlich erkrankt und mit ihren Ableben ist zeitnah zu rechnen, ein entsprechender Arztbrief liegt vor, aber das interessiert weder das
AA, noch die Botschaft oder dieses VFS-Büro.

Für die DDR bekam man in ähnlichen Fällen die Einreiseerlaubnis wesentlich schneller und unbürokratischer.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 10.11.2022 um 10:15:07
 
Das Auswärtige Amt schreibt in seinem Visumhandbuch:

Das Recht auf Akteneinsicht hat verfassungsrechtlich einen hohen Rang: Es ist wesentlicher Teil der im Rechtsstaat grundsätzlich unverzichtbaren Mitwirkungsrechte der Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens. Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet die Auslandsvertretungen dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Beteiligten im Visumverfahren (bzw. deren Bevollmächtigten) Akteneinsicht zu gewähren. § 29 VwVfG ist daher von den Auslandsvertretungen auf das Visumverfahren an die besonderen Verhältnisse im Ausland angepasst entsprechend anzuwenden.

Wer so etwas von sich gibt, sollte sich auch daran halten. Die Personalsituation kann zumindest kein Grund sein, keine Akteneinsicht zu gewähren. Dann könnten wir uns den Rechtsstaat auch gleich sparen. Daher solltet ihr mindestens darauf bestehen, ggf. mit Hilfe des Bürgerservices.

Falls nur noch eine Klage hilft, kann man fristwahrend klagen und die Begründung dann ggf. nach Akteneinsicht nachreichen. Klar, das ist ein Zufallsspiel wenn der Akteninhalt unbekannt ist. Die anderen beiden Optionen scheinen ja aber wohl auch zu dauern.
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Saxonicus
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Antwort #22 - 12.11.2022 um 05:17:01
 
Saxonicus schrieb am 09.11.2022 um 04:05:56:
Die Wartezeiten bis zur Entgegennahme eines Visumsantrags bei dieser Stelle betragen bis zu zwei Jahren.

Zudem müssen diese Termine über das Internet beantragt werden. Damit ist
es für Personen ohne Internetanschluss nahezu unmöglich einen Visumsantrag einzureichen.

Versicherung (ca.100 €) und die Verpflichtungserklärung (29 €) haben nur eine Gültigkeit von sechs Monaten. Deshalb muss man im ungünstigsten Falle aller sechs Monate beide neu beantragen (und bezahlen), damit sie der potentielle Besucher sofort parat hat, wenn es ihm gelingt eine Abgabetermin zu ergattern, was die ganze Prozedur unangemessen verteuert.

Die VE kann auch nicht kurzfristig (ohne vorherigen Termin) beim Bürgeramt beantragt und erworben werden, da kann man als Gastgeber auch ewig warten,
bis man einen Termin erhält.

Schöne neue Welt.
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Srmp1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 14.11.2022 um 10:34:21
 
Vielen Dank für die weiteren Antworten und Ratschläge. Wir werden jetzt warten, bis wir wieder von der Botschaft bezüglich Akteneinsicht hören und dann entsprechend Remonstrieren. Eine andere Option scheinen wir aktuell leider nicht zu haben.

Das die Akteneinsicht ein halbes Jahr dauert, aber der Visaantrag ein Tag nach einreichen der Unterlagen beschieden wurde, verstehe ich zwar nicht ganz, aber evlt. hat sich die Personalsituation in den 2 Wochen zwischen Ablehnung und Anfrage entsprechend verschlechtert bzw. dies wird von unterschiedlichen Leuten bearbeitet.
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Udhay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 06.12.2022 um 14:39:07
 
Hi @Srmp1, Could you please update me with the status? I am in the same situation now and i am not sure how to move forward. Thanks
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Srmp1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #25 - 29.12.2022 um 16:13:11
 
Udhay schrieb am 06.12.2022 um 14:39:07:
Hi @Srmp1, Could you please update me with the status? I am in the same situation now and i am not sure how to move forward. Thanks

Still waiting to get access to the visa records, no response from the embassy so far besides the previously posted response that they most likely wont get back to us before mid of 2023.
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anne6121988@gmx.de
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #26 - 19.03.2023 um 12:19:40
 
Hallo allesamt, schade, dass ich diese Diskussion erst jetzt gefunden haben. Wir haben das ganze nämlich schon zwei Mal erlebt. Das erste mal im Juni 22, damals haben wir es alleine nur nach Checkliste probiert und jetzt im März 23 nochmal mit einem Agenten. Die Bewerbungen waren was den Umfang der Dokumente anging sehr unterschiedlich. Dennoch wurden wir mit den exakt selben Punkten (4, 11, 12, 13) beide Male abgelehnt. Ich habe langsam das Gefühl das steckt System dahinter. Vor Corona und Krisen in Sri Lanka haben wir auf Grund der Lebenssituation immer spanische Visas beantragt, da die deutlich leichter zu bekommen sind. Eine Ausreisehistorie gibt es also trotzdem.

Wir werden jetzt auf jeden Fall mal wie @Srmp empfohlen eine  Remonstration einreichen.

Zudem hat der Agent ebenfalls ein ungutes Gefühl und erschaut ob er mit den Verbindungen in der vfs einige Informationen bekommt. Den unsere Anträge wurden in weniger als 24h beide Male abgelehnt und besonders beim zweiten kann so schnell keine ordentliche Überprüfung stattfinden.
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Srmp1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 14.05.2023 um 20:21:33
 
Kurzes Update: Anfang Mai haben wir endlich Rückmeldung von der Botschaft/Akteneinsicht erhalten.

Aus uns nicht bekannten Gründen, wurde angenommen, dass es ihre erste Reise in die EU wäre, da das ausgestellte Visum für März 2020 nicht wahrgenommen werden konnte, aufgrund von Covid und der daraus resultierenden Schliessung der Lufträume.

Wir hatten eingentlich Kopien aller vorherigen Schengenvisa bei VFS abgegeben, diese wurden aber scheinbar nicht weitergereicht.

In der Remonstration haben wir noch mal Kopien der vorherigen Visa nachgereicht, sowie weitere Informationen zu den Finanzen und Verwandten in Sri Lanka, um auf die im Ablehnungschreiben aufgezählten Punkte einzugehen.

Ein paar Tage später haben wir einen positiven Bescheid bekommen und dann auch sehr zügig einen Termin um das Visum abzuholen.

Es hat zwar mehr als ein halbes Jahr gedaurt bis wir auf unsere Anfrage auf Akteneinsicht endlich eine Rückmeldung bekommen habe, dann ging allerdings alles recht schnell.
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Srmp1
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i4a rocks!


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Antwort #28 - 14.05.2023 um 20:24:29
 
Kurze Anmerkung, da oben ungünstig formuliert.

Es hat seit mehrerern Jahren fast jährlich einen Besuch in Deutschland stattgefunden und entsprechend hatte Sie vorher schon mehrfach Schengenvisa (bis zu 3 Monaten) erhalten.
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xcherry
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i4a rocks!


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Antwort #29 - 13.06.2023 um 12:32:20
 
Interessante Diskussion.
Es freut mich zu wissen, dass es mit Remonstration doch geklappt hat!

Nur eine Frage: ich wusste gar nicht, dass man Besuchervisum bei einer Ablehnung remonstrieren kann? Oder hat sich die rechtliche Lage inzwischen geändert? Wenn Ja, Wann und Wo genau? Vielen Dank!
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