SimonB schrieb am 25.10.2022 um 19:10:32:Ob er dann weiter die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erhält, entscheidet die
ABH.
Oh, ich dachte, es gäbe automatisch eine Verlängerung der Duldung, zumindest bis die Klage entschieden ist. Die Klage läuft seit Okt. d.J.
Die ganze Sache ist ziemlich verkorkst und hat eine lange Vorgeschichte seit 2017. Bis Anfang d.J. hatte er einen
AT, danach eine Duldung, weil seine Anwältin einen neuen Asylantrag gestellt hatte. Dieser wurde abgelehnt, weil das
BAMF behauptete, er sei kein Eritreer sondern Äthiopier, weil 1988 in Asmara geboren. Damals gehörte Eritrea noch zu Äthiopien. Das ist jetzt aus der Welt. Anhand von Schulzeugnissen und anderen Papieren konnte er nachweisen, dass er Eritreer ist. Asylantrag wurde jetzt abgelehnt, weil er einen
AT in Italien hatte (abgelaufen 2018).
Nein, er war jetzt noch nicht bei der
ABH. Es gibt bis März keine Termine. Die Duldung wurde bisher noch nicht verlängert.
Seine Partnerin hat
AT §3AsylG, alle 3 Jahre Verlängerung.
AT der Kinder ist auch immer 3 J. verlängert, analog zu der Mutter.