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Ehegattennachzug ABH / Botschaft (Gelesen: 670 mal)
osfmh
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug ABH / Botschaft
21.10.2022 um 07:49:19
 
Hallo Zusammen,

mein Mann hat im Juni in der Auslandsvertretung seines Landes ein Visum zur FZF gestellt. Letzte Woche hab ich einen Brief der ABH erhalten, dass ich bitte Arbeitsvertrag, Mietvertag und Lohnabrechnungen nachreichen soll. Am Telefon meinte der Sachbearbeiter zu mir "ausländerrechtlich passt alles". Nun hab ich erfahren, dass die endgültige Entscheidung ja gar nicht bei der ABH sondern bei der Botschaft liegt.

Ich muss noch dazu sagen, dass mein Mann seinen Sprachnachweis während seines Auslandssemester an einer Hochschule hier in Deutschland  erworben hat und nicht an einem Goethe-Institut. (Soweit ich weiß ist das Sprachzentrum der Hochschule ein lizensiertes Prüfzentrum von TestDaF)

Ich hab leider keine Einschätzung und weiß auch ehrlich gesagt nicht an wen ich mich wenden soll - Botschaft verweist mich auf ABH und andersrum.

Gehen wir mal davon aus, das Sprachzertifikat wäre ungenügend, würde die Botschaft dann den Antrag überhaupt an die ABH senden zur weiteren Prüfung ? Gibt es hier jemanden der das "Go" von der ABH  erhalten, aber dennoch eine Ablehnung des Visums bekommen hat? Wenn ja, was waren die Gründe?

Ich bin um jeden einzelnen Beitrag dankbar und freue mich von euch zu hören!
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.10.2022 um 10:42:28
 
osfmh schrieb am 21.10.2022 um 07:49:19:
dass ich bitte Arbeitsvertrag, Mietvertag und Lohnabrechnungen nachreichen soll.

bist du Deutsche?
dann sind Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen nicht nötig ... die ABH darf sie nicht fordern.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html
Zitat:
Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.

zu beachten: es gibt keine Ausnahme mehr von dieser Regel

Wenn du willst, darfst du das aber natürlich zeigen ... hat jedoch keinerlei Auswirkung auf das  Visum.

osfmh schrieb am 21.10.2022 um 07:49:19:
Nun hab ich erfahren, dass die endgültige Entscheidung ja gar nicht bei der ABH sondern bei der Botschaft liegt. 

ja,
aber die Botschaft beteiligt intern die ABH und übernimmt deren Votum. Sagt die ABH ja, sagt die AV in der Regel auch ja.

osfmh schrieb am 21.10.2022 um 07:49:19:
Gibt es hier jemanden der das "Go" von der ABHerhalten, aber dennoch eine Ablehnung des Visums bekommen hat? Wenn ja, was waren die Gründe?

gibt es vereinzelt, wenn die AV eine Scheinehe vermutet.



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osfmh
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.10.2022 um 11:24:36
 
erne schrieb am 21.10.2022 um 10:42:28:
Wenn du willst, darfst du das aber natürlich zeigen ... hat jedoch keinerlei Auswirkung auf das  Visum.


Ja, das ist so richtig. Die ABH darf diese Unterlagen zwar anfordern aber es hat keine Auswirkung bei Nichtvorhandensein. Ich habe trotzdem vollständigkeitshalber die Unterlagen nachgereicht.

erne schrieb am 21.10.2022 um 10:42:28:
gibt es vereinzelt, wenn die AV eine Scheinehe vermutet.


Ich hoffe nicht - muss an dieser Stelle auch gestehen, dass ich nicht weiß wie das geprüft werden soll. Zumindest haben wir keinen Altersunterschied bzw. nur wenige Monate, waren davor nicht verheiratet, haben eine gemeinsame Sprache und beide einen europäischen Hochschulabschluss (falls das überhaupt eine Rolle spielt) aber ich schätze da gibt es andere Indikatoren anhand deren eine Scheinehe vermutet wird.

Danke für den Beitrag!
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