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Verlängerung Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.016 mal)
Paul_1990
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
17.10.2022 um 15:53:13
 
Hi zusammen,

der Aufenthaltstitel meiner Frau läuft bald aus. Wie ist das Vorgehen zur Verlängerung? Wir hätten nun ein formlosen Antrag zur Verlängerung der AE an die ABH geschickt.

Das wäre dann die erste Verlängerung des im Jahr 2020 erstmalig ausgeteilten AT, deshalb die Fragen.

Meine Frau hat erfolgreich den Integrationskurs (B1 und LID) abgeschlossen. Mit welcher zeitlichen Verlängerung kann gerechnet werden?
Ich nehme an die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis bestehen noch nicht, was wären denn diese für Eheleute, ich werde aus Gesetzgebung und Internet leider nicht schlau.

Vielen Dank und Grüße
Paul
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Antwort #1 - 17.10.2022 um 16:53:22
 
Paul_1990 schrieb am 17.10.2022 um 15:53:13:
Meine Frau hat erfolgreich den Integrationskurs (B1 und LID) abgeschlossen. Mit welcher zeitlichen Verlängerung kann gerechnet werden?

3 Jahre

Paul_1990 schrieb am 17.10.2022 um 15:53:13:
Ich nehme an die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis bestehen noch nicht, was wären denn diese für Eheleute, ich werde aus Gesetzgebung und Internet leider nicht schlau.

Nach mind. 3 Jahren, wenn genug verdient wird und B1 + Leben in Deutschland gemacht wurde
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Antwort #2 - 18.10.2022 um 01:05:31
 
Bist du Deutscher, dann siehe § 28 Abs. 2 AufenthG
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Paul_1990
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 11.11.2022 um 10:20:27
 
Vielen Dank für eure Nachrichten.

Wenn erst nach 3 Jahren in dem Fall die Möglichkeit besteht eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen und meine Frau seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat.

Wie weit soll angegeben werden, wie jetzt die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden sollte?

Sie hat B1 + LID gemacht.

Theoretisch könnte man einen Antrag auf nur 1 Jahr stellen und dann die Niederlassungserlaubnis oder soll man versuchen auf bspw. 2-3 Jahre zu verlängern und dann den Antrag auf Niederlassungserlaubnis nächstes Jahr zu stellen, solange die Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist? Geht das?

Vielen Dank und
Grüße
Paul
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Aras
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Antwort #4 - 11.11.2022 um 10:27:49
 
Die Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten wird in der Regel für drei Jahre erteilt. Ihrr könnt in einem Jahr die NE beantragen oder die Einbürgerung. Dann ersetzt diese die AE.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Paul_1990
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 11.11.2022 um 10:50:44
 
Vielen Dank für die schnelle aufschlussreiche Antwort!

Grüße
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