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Visum Familienzusammenführung / Urkundenüberprüfung Gambia (Gelesen: 6.923 mal)
Unwissend22
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Antwort #45 - 20.10.2022 um 21:15:24
 
Aras schrieb am 20.10.2022 um 15:45:06:
Die AV kann natürlich als Herrin des Verfahrens dem Vertrauensanwalt erklären, welche Fälle Priorität haben. Auf die Dauer hat die AV dadurch Einfluss, in dem es die Menge der Vertrauensanwälte beeinflussen kann. Kann ja nicht sein dass von 404 gambischen Anwälten nur 4 Stück als vertrauenswürdig erachtet werden können.

In Pakistan(?) wurden mal alle Vertrauensanwälte umgebracht. Das kann man dann nicht Botschaft beeinflussen und das erhöhte Risiko ermordet zu werden hilft natürlich nicht beim Anwerben weiterer Anwälte. Aber ist es denn der Fall in Gambia? Ich denke nicht.

Wenn ein Verfahren in Deutschland mehr als 3 Monate dauert, dann kann der Staat ja auch nicht erklären, dass es nicht genug Beamte hat. Das ist deren Aufgabe genug Personal zu haben. Es kann Ausnahmesituationen geben wo alle plötzlich krank werden (Corona) aber. Somit auch das gleiche mit den Vertrauensanwälten. Wenn die es nicht können, dann müssen die versuchen aufzustocken. Welche Schritte unternimmt denn die Botschaft um die Anzahl der Vertrauensanwälte zu erhöhen?



Genau das was du schreibst zu der Erkenntnis kam ja auch schon einer der Anwälte die ich zitiert hatte. Laut seiner Aussage hat die AV natürlich eine gewisse Weisungsbefugnis um dem Anwalt evtl Fristen etc zu setzen. Der Meinung bin ich ja aufs. Kann ja nicht sein, dass der sich ewig Zeit lassen kann und keinen scheint es halt zu interessieren… wird dann halt nur gesagt, ist in UP und dauert halt… kann ich nicht nachvollziehen warum es dafür keine gesonderte Regelung gibt. Wie du ja auch sagtest, ist es eigentlich Aufgabe der AV dann entsprechend weitere Vertrauensanwälte mit einzubeziehen. Hier liegt wohl aber das Problem, denn in Gambia einen Anwalt zu finden, der dann tatsächlich auch vertrauenswürdig ist, wird sehr schwierig… ich weiß, wie einfach es dort teilweise ist „krumme Geschäfte“ zu machen… somit wird das wohl das Problem sein da wirklich vertrauensvolle Anwälte zu finden. Und die Anwälte die dort sind, sind ja auch für verschiedene Rechtsgebiete zuständig… dennoch ob einfach oder nicht, ich denke auch, dass hier einfach mehr VA organisiert werden müssten. Wer ist dann dafür wieder zuständig? Das man das vielleicht auch mal nur so an entsprechende Stellen weitergeben könnte…?

Und hier habe ich jetzt endlich mal eine aussagekräftige Antwort auf meine eigentliche Thematik zwecks der UP erhalten. Ich füge Sie hier mal ein, ich denke ist für alle die hier beteiligt sind auch hilfreich…

„Das Visumsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, welches, wie Sie darlegen, bereits eingeleitet ist und betrieben wird. Weder im Aufenthaltsgesetz noch im ergänzend anwendbaren Verwaltungsverfahrensgesetz ist eine spezielle Frist geregelt, innerhalb derer eine Beweiserhebung wie eine Urkundenüberprüfung als Verfahrensschritt einzuleiten ist. Vielmehr gilt der Grundsatz des § 24 Abs. 1 Verwaltungsverf.gesetz, wonach die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt und Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt.
Die von Ihnen zitierte Dreimonatsfrist des § 75 VwGO ist lediglich Mindestvoraussetzung der Klage eines betroffenen Antragstellers vor dem Verwaltungsgericht gegen die Behörde, weil diese für diesen Zeitraum "untätig" geblieben ist und den Antrag nicht beschieden hat, mehr nicht.

In diesem Fall liegen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO ja vor:
Der Antrag auf FZF wurde seitens der Auslandsvertretung nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden . Auf diesen Zeitpunkt kommt es an, nicht auf denjenigen der Veranlassung der Urkundenprüfung.
Sie können Klage gegen die Auslandsvertretung vor dem Verwaltungsgericht Berlin (vgl. § 52 Nr. 2 Satz 5 VwGO, Sitz der Bundesregierung ist maßgeblich, es besteht kein Anwaltszwang) erheben. Im Klageverfahren wird die Botschaft darlegen müssen, warum das Verfahren insgesamt recht lange dauert.
Vielleicht sollten Sie es (zunächst) bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde bewenden lassen und auf diesem Weg erfragen, worauf die Zeitverzögerung beruht.„

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Antwort #46 - 20.10.2022 um 22:47:44
 
Große Worte aber nix dahinter.
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Antwort #47 - 20.10.2022 um 23:08:33
 
Aras schrieb am 20.10.2022 um 22:47:44:
Große Worte aber nix dahinter.


???
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Antwort #48 - 21.10.2022 um 01:04:06
 
beachte auch, dass bisher nur Laien hier genantwortet haben.
In diesem Board sind auch Spezialisten und Behördenmitarbeiter, die antworten ... in deinem Thread aber bisher nicht
--> sie können offenbar keine Antwort geben.
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Antwort #49 - 21.10.2022 um 08:29:03
 
Oder wollen es nicht.

Hier wird mit tiefer innerer Überzeugung vom eigenen Standpunkt aus etwas beurteilt.
Das ist an sich nicht unlogisch, denn von welchem Standpunkt aus soll man sich sonst eine Meinung bilden?

Urkundenprüfungen sind so gar nicht mein Thema, aber stellen wir uns doch nur mal eine Sekunde vor, dass es zu einem Antrag neben dem Üblichen für alle Länder zwei oder drei zusätzliche Prüfungen gibt. Neben der Urkundenprüfung z.B. noch eine Standardprozedur für alle Pässe einer bestimmten Serie, weil bei dieser Serie Unregelmäßigkeiten häufiger waren als bei anderen.
Jetzt stößt die Behörde UP und Passprüfung gleichzeitig an, hat nach vier Wochen das Ergebnis "Pass nicht visierfähig" und kann entsprechend kein Visum erteilen. Der Vertrag mit dem Vertrauensanwalt sieht Vorkasse und keine (Teil-)Rückzahlung nach Beginn von dessen Prüfung vor.

Jetzt kommt der deutsche Partner mit der völlig begründeten Frage "Warum haben Sie nicht erst die zeitlich kurzen Prüfungen veranlasst, bevor die UP in Auftrag gegeben wird? Die ist doch jetzt völlig unnötig, wenn der Pass nicht in Ordnung ist? Das sind doch erhebliche Kosten für mich!"

Es kann also auch noch andere Standpunkte geben, die nicht weniger begründet sind und die mit Untätigkeit rein gar nichts zu tun haben.
Die eigene Auffassung von dem, was in welcher Reihenfolge zu tun und zu lassen sei, muss also nicht zwingend die von allen sein.


Will damit sagen, dass das Zulassen anderer Sichtweisen und Bedürfnisse das Ganze in einem anderen Licht erscheinen lassen kann.


Tieftraurig ist dagegen ist, dass Deutschland immer weniger in der Lage ist, seine Behörden mit allem Erforderlichen auszustatten, damit die vernünftige staatliche Dienstleistungen erbringen können. Beginnend bei akzeptablen Zeiten für eine Antragstellung ... weiter will ich gar nicht gehen.
Das Drama bekommen auch Behördenmitarbeiter am eigenen Leib zu spüren, wenn sie selbst Behördendienstleistungen benötigen - neue Pässe, Ummeldungen und was es so alles gibt ...
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Antwort #50 - 21.10.2022 um 09:47:31
 
Unwissend22 schrieb am 20.10.2022 um 23:08:33:
???


Ja was soll man noch zu deinen Ausführungen schreiben?

Ich schreibe 45-60 minuten an einem Beitrag um dann die Antwort zu bekommen, dass ein Anwalt ja genau zu diesem Ergebnis gekommen sei, aber offensichtlich vertraust du weder unseren Beiträgen noch denen vom Anwalt.

Und am Ende schreibst du, dass du doch nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde, eher ist wohl eine Fachaufsichtsbeschwerde gemeint, versuchen willst. Ja was denkst du ist denn eine E-Mail an eine Behörde wo du deine Unzufriedenheit kundtust? Eine freundliche Bürgeranfrage? Nein, es ist eine Beschwerde.

Ganz ehrlich: Nur weil du am lautesten schreist, sehe ich nicht wie der Fall deines Mannes etwas besonderes sein sollte?

Hättest du den Mut zu einer Klage um zumindest die Bearbeitung zukünftiger Fälle zu verbessern, würde ich zumindest das respektieren. Aber im Grunde ist es bei dir nur leeres Gerede.

Ja schreibe deine zahnlose Fachaufsichtsbeschwerde ans Referat 509 beim AA

Berichte uns bitte, wenn das FZF-Visum erteilt worden ist, was du unternommen hast und was du erreicht hast, damit andere von eurem Fall etwas lernen können.

Ich bin zumindest raus aus diesem Thread.


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #51 - 21.10.2022 um 10:44:53
 
Unwissend22 schrieb am 20.10.2022 um 21:15:24:
Hier liegt wohl aber das Problem,

Ein neues Problem aufgetan?

Unwissend22 schrieb am 20.10.2022 um 21:15:24:
ich denke auch, dass hier einfach mehr VA organisiert werden müssten. Wer ist dann dafür wieder zuständig? Das man das vielleicht auch mal nur so an entsprechende Stellen weitergeben könnte…?

Man glaubt fast nicht, was man hier liest. Ärgerlich Dieser zitierte Anwalt könnte sich evtl. in G als Vertrauensanwalt "installieren" lassen?

Unwissend22 schrieb am 20.10.2022 um 21:15:24:
Der Antrag auf FZF wurde seitens der Auslandsvertretung nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden . 

Ich bin auch kein Jurist, aber folge doch bitte diesem Anwalt. Schockiert/Erstaunt
Reiche auch eine DAB ein. Man weiß auch im Ref: FFF
Nur zu, und wenn es auch nur dazu dient, dass du mit Schreiben  beschäftigt bist. Das kann ja vielleicht anderweitig helfen!!

Ich wäre schon außerordentlich froh, wenn hierzulande die notwendigsten Stellen in Behörden und Unternehmen entspr. besetzt wären (übrigens auch in deinem Interesse).  Personalmangel betrifft hier mehr als 1 binationales ungeduldiges Ehepaar.

Ich wünsche niemandem, dass er allzulange auf das gemeinsame Leben mit seinem Partner in der Wahlheimat D warten muss, aber das Ende kommt erst zum Schluss. Definitiv.

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Antwort #52 - 21.10.2022 um 10:46:15
 
Aras schrieb am 21.10.2022 um 09:47:31:
Und am Ende schreibst du, dass du doch nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde, eher ist wohl eine Fachaufsichtsbeschwerde gemeint, versuchen willst. 


Das ist wohl ein Zitat der TE von ihrem Anwalt. Die TE selber hat sich noch nicht geäußert, ob sie eine solche Beschwerde führen will.
Ein Anwalt, der den Unterschied zwischen einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Fachaufsichtsbeschwerde nicht kennt wäre mir allerdings auch ein wenig suspekt. 

Das ist doch das Problem bei solchen Klagen. Es führt kaum jemand eine weil dadurch das eigene Verfahren selten beschleunigt wird. Man würde nur ggf. zukünftigen Antragstellern das Leben erleichtern. Und was hätte man selber davon? Außerdem enden solche Klagen oft in einem Vergleich (Du bekommst Dein Visum oder eine beschleunigte UP oder was-auch-immer-Du-eingeklagt-hast, dafür trägst Du Deine Anwaltskosten selber und am Besten auch noch die Gerichtskosten...).      
Andererseits frage ich mich bei sowas auch, was der Bürger denn erwartet: Versuche mal einen Handwerker zu bekommen in derselben Woche, versuche einen zeitnahen Termin für die Autoanmeldung zu bekommen, für die Wohnsitzanmeldung, Paßbeantragung. Es fehlen Lehrer, Busfahrer, Köche, Kellner...Warum soll es da in den AV´s anders aussehen? Warum glaubt man dass im Ausland alles wie geschmiert läuft wenn schon hier wenig funktioniert? Ich weiß, dass das kein Argument ist und keine Entschuldigung. Und natürlich muss man nicht auf seine Rechte verzichten. Wenn jemand der Meinung ist, dass seine Rechte verletzt werden dann soll er eben klagen. Und gut ist. Ob man letztendlich was davon hat ist eine andere Frage weil auch die Gerichte unterbesetzt sind und da nicht gleich drüber entschieden wird.
   
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Antwort #53 - 21.10.2022 um 12:41:49
 
erne schrieb am 21.10.2022 um 01:04:06:
beachte auch, dass bisher nur Laien hier genantwortet haben.
In diesem Board sind auch Spezialisten und Behördenmitarbeiter, die antworten ... in deinem Thread aber bisher nicht
--> sie können offenbar keine Antwort geben.


Danke @erne das ist auch vollkommen in Ordnung, wenn es aufgrund der Konstellation meines Falles hier keiner beantworten kann oder will. Ich finde es dennoch interessant und wichtig sich hier austauschen zu können, denn letztendlich können wir ja alle was voneinander lernen… ich bin jedenfalls für jeden Tipp dankbar um einfach etwas tiefer in diese Materie gehen zu können und sie vor allem zu verstehen… trotzdem danke an alle für die zahlreiche Teilnahme an diesem Thema…
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Antwort #54 - 21.10.2022 um 14:05:26
 
Aras schrieb am 21.10.2022 um 09:47:31:
Ja was soll man noch zu deinen Ausführungen schreiben?

Ich schreibe 45-60 minuten an einem Beitrag um dann die Antwort zu bekommen, dass ein Anwalt ja genau zu diesem Ergebnis gekommen sei, aber offensichtlich vertraust du weder unseren Beiträgen noch denen vom Anwalt.

Und am Ende schreibst du, dass du doch nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde, eher ist wohl eine Fachaufsichtsbeschwerde gemeint, versuchen willst. Ja was denkst du ist denn eine E-Mail an eine Behörde wo du deine Unzufriedenheit kundtust? Eine freundliche Bürgeranfrage? Nein, es ist eine Beschwerde.

Ganz ehrlich: Nur weil du am lautesten schreist, sehe ich nicht wie der Fall deines Mannes etwas besonderes sein sollte?

Hättest du den Mut zu einer Klage um zumindest die Bearbeitung zukünftiger Fälle zu verbessern, würde ich zumindest das respektieren. Aber im Grunde ist es bei dir nur leeres Gerede.

Ja schreibe deine zahnlose Fachaufsichtsbeschwerde ans Referat 509 beim AA

Berichte uns bitte, wenn das FZF-Visum erteilt worden ist, was du unternommen hast und was du erreicht hast, damit andere von eurem Fall etwas lernen können.

Ich bin zumindest raus aus diesem Thread.




Ich bin letztendlich ja hier um herausfinden welches der sinnvollste Weg ist speziell in meinem Fall. Es gibt ja tausende andere Fälle aber zu meinem Fall möchte ich halt gern abwägen was jetzt nun das „Beste“ ist was man tun kann, ohne dabei natürlich den eigentlich Prozess noch mehr zu verzögern usw…

Bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Fachaufsichtsbeschwerde habe ich auch erstmal gelesen inwieweit das anwendbar ist, da ja eine DAB eigentlich an einen jeweiligen Beamten/Angestellten gerichtet ist und eine FAB eigentlich nur dann in Betracht kommt wenn bereits über ein Verfahren/Verwaltungsakt entschieden wurde und man eben durch die FAB eine andere Entscheidung durchsetzen möchte. Eigentlich trifft dann beides nicht so richtig auf mich zu, es denn die die DAB ist allgemein gehalten ohne dass ich den eigentlich Beamten oder dessen Name kenne, der dann eben meinen Fall bearbeitet hat. Zudem wird die DAB in diesem Fall beim auswärtigen Amt eingereicht, was ja auch nochmal einen Unterschied macht als wenn ich „nur“ eine Beschwerde an die AV einreiche in Form einer E-Mail in der ich meine Unzufriedenheit darlege oder wie auch immer…

Korrigiert mich bitte wenn ich es falsch verstanden habe.

Dann habe ich noch von einer Untätigkeitsbeschwerde gelesen, soweit ich das auch hier verstanden habe, trifft auch diese nicht wirklich zu.

Was eine Klage betrifft möchte ich wie schon erwähnt gern abwägen inwieweit die für mich sinnvoll ist und ob diese für mich überhaupt hilfreich ist, wenn das Verfahren dann ähnlich lange dauert wie die UP und abschließende Entscheidung der AV. Eventuell entstehen dann auch noch Kosten, mal abgesehen von der Zeit und den Nerven die es kostet…

Jetzt habe ich viele sehr hilfreiche Tipps und Anregungen hier bekommen was ich machen könnte, natürlich liegt die Entscheidung jetzt bei mir was ich als Nächstes tun werde… das versuche ich nach wie vor herauszufinden

Es hat sich in meinem Fall jetzt aber nochmal eine neue Konstellation ergeben, die ich in einem weiteren Post gern schildere
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Antwort #55 - 21.10.2022 um 14:41:53
 
Update!!

Laut Auskunft des BVA (Bundesverwaltungsamt) gingen die Antragsunterlagen meines Mannes erst 4 Monate nach Antragstellung dort ein! Es wurde bestätigt, dass die Antragsunterlagen noch am selbigen Tag an die entsprechende ABH weitergeleitet wurden…

Ich denke jetzt wird’s interessant und die ganze Sache nimmt nochmal andere Gestalt an…

Wenn dem also so ist, dann bedeutet das, dass die AV also in den 4 Monaten „untätig“ war oder??

Das interessante ist hierbei, dass wenn man das Datum betrachtet, die Unterlagen hier ganz höchstwahrscheinlich gleichzeitig verschickt wurden, zum einen ans BVA und zum anderen zur UP nach Gambia. Es würde auch alles mit den Datumsangaben passen, wann diese in Gambia eingegangen sind und wann diese ein paar Tage später dann auch in Deutschland eingetroffen sind.

Und nochmal zur Erinnerung, in diesen 4 Monaten hatten wir, also sowohl ich als auch mein Mann, Kontakt mit der Botschaft wo wir nach dem Bearbeitungsstand gefragt hatten, sowie ob bzw. wann die UP veranlasst wird… keine Antwort… ca. 2,5 Wochen nach unserer letzten Nachfrage waren dann die Unterlagen dann plötzlich in Gambia.

Wäre die Begründung dafür hier also gewesen, dass das A1 noch nicht vorliegt und deshalb die Bearbeitung vorerst nicht stattfindet bzw. pausiert ist, wäre das ja auch alles nachvollziehbar gewesen. Nun liegen uns ja aber einige schriftliche Aussagen der AV vor, in den eben etwas seitens der AV geschrieben wird. Und wäre das fehlende A1 ausschlaggebend gewesen für die weitere Bearbeitung, dann widerspricht es sich dahingehend, dass die Unterlagen trotz zu dem Zeitpunkt noch fehlendem A1 ans BVA und zur UP zeitgleich weitergeleitet wurden… die A1 Prüfung fand erst statt, nachdem die Unterlagen schon in Gambia zur UP eingetroffen waren und nachdem die Unterlagen ans BVA geschickt wurden.

Nun stehe ich irgendwie auf dem Schlauch, also nochmal von vorn das Ganze in einer neuen Konstellation die bis dato so nicht bekannt war, nämlich dass die Bearbeitung scheinbar überhaupt nicht stattgefunden hat während der „3“ in diesem Fall 4 Monate.


Wie sieht es jetzt in dem Fall aus? Ich „denke“ dass doch spätestens jetzt klar ist, dass irgendwas „schief“ gelaufen ist bzw. schief gelaufen sein könnte… sehe/verstehe ich es richtig, dass die AV jetzt gem. § 75 VwGO “untätig” war?
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Antwort #56 - 21.10.2022 um 15:22:50
 
SimonB schrieb am 21.10.2022 um 10:44:53:
Ein neues Problem aufgetan?

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Jetzt gehst du ja hier auf das Thema Personalmangel ein, welches laut Gesetz keinen zureichenden Grund für Verzögerungen oder nicht beschiedene Verwaltungsakte darlegt. Da wären wir wieder an dem Punkt, dass dieses Argument oder diese Begründung seitens der Behörden nicht hinzunehmen wäre. Es müssten demnach handfeste Gründe nachgewiesen werden, Personalmangel ist jedenfalls keiner…

Es ist auch immer interessant wenn man selber von Behörden Fristen gesetzt bekommt und wenn man diese dann nicht einhält… brauchen wir nicht weiter drauf eingehen…

„Durch das Rechtsstaatsprinz ergibt sich, dass die Verwaltung dazu verpflichtet ist, zeitnah über Anträge zu entscheiden. Unterlässt sie dies, ermöglicht die Rechtsordnung durch verschiedene Instrumente die Herbeiführung der Entscheidung. U.a. gibt es auch hier die Möglichkeit, Untätigkeitsbeschwerde einzulegen, in diesem Fall beim zuständigen Sozialgericht.“

Wo ist der Unterschied zwischen Untätigkeitsbeschwerde beim Sozialgericht und Untätigkeitsklage beim VG? Ist ja fast identisch…
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Antwort #57 - 21.10.2022 um 15:35:58
 
Lange Rede - kurzer Sinn: Auf was möchte Dein Mann denn klagen? Denn klagen muss ER, ER hat ja den Antrag gestellt. Auf sofortige Erteilung des Visums ohne UP? Auf Bearbeitung des Antrages bis zum Tag X? Untätigkeitsklage? Oder will er eine Feststellungsklage einreichen in der bestätigt wird, dass die 3-Monats-Frist vorbei ist?
Oder willst Du als Ehefrau klagen weil Du Dich in Deinen Rechten verletzt siehst weil Du nicht innerhalb von 3 Monaten mit Deinem Mann zusammen leben kannst?
Selbst wenn das alles nicht so hätte sein dürfen (was ich mich nicht zu beurteilen getraue) wäre doch die Frage, was genau Du mit dieser Tatsache anfangen kannst und willst!?   
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Antwort #58 - 21.10.2022 um 16:03:09
 
lottchen schrieb am 21.10.2022 um 10:46:15:
Das ist wohl ein Zitat der TE von ihrem Anwalt. Die TE selber hat sich noch nicht geäußert, ob sie eine solche Beschwerde führen will.
Ein Anwalt, der den Unterschied zwischen einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Fachaufsichtsbeschwerde nicht kennt wäre mir allerdings auch ein wenig suspekt. 

Das ist doch das Problem bei solchen Klagen. Es führt kaum jemand eine weil dadurch das eigene Verfahren selten beschleunigt wird. Man würde nur ggf. zukünftigen Antragstellern das Leben erleichtern. Und was hätte man selber davon? Außerdem enden solche Klagen oft in einem Vergleich (Du bekommst Dein Visum oder eine beschleunigte UP oder was-auch-immer-Du-eingeklagt-hast, dafür trägst Du Deine Anwaltskosten selber und am Besten auch noch die Gerichtskosten...).      
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Den Teil bezüglich der Klage dem habe ich nichts hinzuzufügen. Ich bin ja noch dabei herausfinden welches der beste Schritt ist…

Ich bin auch vollkommen deiner Meinung und mir ist auch definitiv bewusst, dass gewisse Verfahren einfach längere Zeit in Anspruch nehmen oder in Anspruch nehmen können… dagegen habe ich auch nichts einzuwenden, wenn dafür eine entsprechende plausible Erklärung/Begründung dafür vorliegt. Jetzt sprichst du lange Wartezeiten für Termine auch bei unseren inneren Behörden an, jedoch denke ich, dass sich das noch im angemessenen Rahmen befindet. Wenn du aber auf einen Termin bei der AV schon allein 4/5 Monate oder länger warten musst und dann auch nur mit Glück einen bekommst, sieht die Sache schon wieder anders aus… ich glaube nicht, dass in Deutschland für die von dir genannten Behörden jemand auf einen Termin mindestens! 4/5 Monate warten muss…

Das online Terminvergabesystem ist eine Katastrophe. Für Wochen und Monate hinweg werden keine Termine angeboten… man muss also quasi jeden Tag mehrmals auf der Website schauen ob wieder Termine zur Verfügung stehen. Sobald dann mal wieder welche verfügbar sind, muss man schnell sein und sich sofort einen „sichern“ weil die innerhalb kürzester Zeit alle ausgebucht sind. (Es stehen dann leider auch nur ein paar Termine zur Verfügung, meistens Termine für nur 1 Woche, danach dann wieder Wochen- und monatelang nichts) so und jetzt kann man sich vorstellen, wenn die Botschaft gleichzeitig mehrere Länder bearbeitet u.a. Senegal, Gambia, Guinea Bissau… das man dann als Antragsteller kaum eine Chance hat einen solchen Termin überhaupt erst einmal zu bekommen… hat man dann seinen Termin dann geht das Spiel weiter…

Wie es auch schon von einem anderen User angesprochen wurde ist diese Tatsache äußerst traurig und ein Armutszeugnis für Deutschland. Dann muss man noch hinzufügen was sehr wichtig ist, dass die Antragsteller aus Gambia dafür extra in den Senegal nach Dakar reisen müssen, was eine Mindestreisedauer von ca. 10 Stunden bedeutet. Nach Antragstellung fährt der Antragsteller die selbe Strecke wieder zurück ins Heimatland. Das gleiche Prozedere mit der A1 Prüfung, diese kann auch nur nach vergebenem Termin durch das Goethe-Institut (xxx Monate) und wiederum nur im Senegal/Dakar absolviert werden. Das wird den Antragstellern alles zugemutet und abverlangt mal ganz davon abgesehen, was das für erhebliche Kosten sind. Nur die An- und Rückreisen nach Senegal alleine, dann Hotelkosten falls keine Möglichkeit mehr gibt noch am selben Tag zurück zu fahren, da die Busse auch meistens ausgebucht sind und nur zu bestimmten Zeiten fahren… dann die Kosten für deutsch Kurse und die Prüfungsgebühren. Wenn man nicht besteht, dann nochmal den Betrag zahlen plus An-und Abreise zum Senegal und und und… die beträchtliche Gebühr für die UP von 350,00 Euro das alles in einem Land, wo man auf das Einkommen und die Verhältnisse glaub ich nicht näher eingehen muss… ist schon traurig…
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Antwort #59 - 21.10.2022 um 16:25:16
 
Unwissend22 schrieb am 21.10.2022 um 16:03:09:
… ich glaube nicht, dass in Deutschland für die von dir genannten Behörden jemand auf einen Termin mindestens! 4/5 Monate warten muss…

Beantrage mal in Berlin eine AE. Und versuche eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen. Einen Termin für eine  Autoanmeldung...Zum Beispiel.

Unwissend22 schrieb am 21.10.2022 um 16:03:09:
Das online Terminvergabesystem ist eine Katastrophe. Für Wochen und Monate hinweg werden keine Termine angeboten… man muss also quasi jeden Tag mehrmals auf der Website schauen ob wieder Termine zur Verfügung stehen.

Ja, ist bei meinem Bürgeramt/Bürgerbüro genauso. Ich musste dieses Jahr mehrmals hin hauptsächlich wegen Beglaubigungen. Ohne Termin seit Corona nicht möglich. Im Laufe der Zeit bekommt man Übung bei der Suche nach eigentlich nicht-vorhandenen Terminen. Irgendwie habe ich es hinbekommen, aber frage nicht wie viele Stunden mich das gekostet hat....

Aber wir drehen uns im Kreis. Sich hier im Forum darüber aufzuregen was überall nicht funktioniert obwohl der Staat verpflichtet wäre dafür zu sorgen dass es funktioniert bringt Dich nicht wirklich weiter. Reiche Klage ein wenn Du denkst dass Du davon Vorteile hast. Und halte uns hier im Forum auf dem Laufenden!   
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