Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Für rechtliche Beratung sind Anwälte zuständig. Ich kann dir nicht sagen ob eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist oder nicht. Ich kann dir im Grunde keinen Ratschlag geben ob es sinnvoll ist dies oder jenes zu machen.
Ich hab dir erklärt, dass die Legalisation ein Verwaltungsakt ist.
Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
- hoheitliche Maßnahme = nur die Bundesrepublik Deutschland bzw. die dafür bevollmächtigte/ermächtigte Stelle kann den Legalisationsstempel, also das Siegel der Behörde, auf die Urkunde drücken (§ 438 Abs. 2 ZPO, § 13 Abs. 5 KonsG) - eine Behörde => Auswärtiges Amt als oberste Behörde mit ihrer Außenstelle Dakar (auch bekannt als Deutsche Botschaft in Dakar) - Regelung eines Einzelfalls => Im speziellen geht es um die Urkunden von deinem Mann - öffentliches Recht => du wendest dich an die deutsche Botschaft nicht weil du einen zivilrechtlichen Vertrag abschließen willst (z.B. Botschaftsgebäude renovieren) sondern weil du eine Anerkennung der ausländischen Urkunde in den deutschen Rechtskreis verlangst und dafür eine öffentlich-rechtliche Beglaubigung willst.Das können nur die örtlich und sachlich zuständigen siegelführenden Stellen. - unmittelbare Rechtswirkung nach außen => Mit dem Legalisationsvermerk kann die ausländische Urkunde ohne weitere Schritte als Urkunden in Deutschland verwendet werden, § 438 Abs. 2 ZPO. Ist also insbesondere kein Zwischenbescheid oder ähnliches, das keine rechtliche Wirkung in den deutschen Rechtskreis entfalten soll.
Also kann man festgestellt werden, dass allgemein die Legalisation ein Verwaltungsverfahren und die einzelne Legalisation ein Verwaltungsakt ist.
Die 350 € für die Urkundenüberprüfung ist eine Auslage, iSd § 25 Abs. 1 KonsG.
Die Gebührenschuld entsteht bei Abgabe des Antrags für die Urkundenüberprüfung, siehe § 25 Abs. 2 KonsG.
Die Urkundenüberprüfung ist ein innerbehördlicher Akt. Du gehst ja nicht privat zum Verbindungsbüro und bestellst die Leistung "Urkundenüberprüfung". Das Verfahren wird dadurch angestoßen, dass man zur Botschaft geht und die Legalisation beantragt und dann durch die Botschaft die Urkundenüberprüfung angestoßen wird. Das es eine rein innerbehördliche Angelegenheit ist, ergibt sich auch dadurch, dass der Prozess ja nicht dann abgeschlossen ist, wenn das Verbindungsbüro die Urkunden als falsch feststellt. Wenn die Urkunden gefälscht sind, dann muss man trotzdem einen rechtsförmigen Bescheid von der Botschaft erhalten. Der rechtsförmige Bescheid ist der Verwaltungsakt, also muss aus dem Schreiben hervorgehen welche Behörde die Amtshandlung durchführt, was diese entschieden hat, ihre Begründung und die Unterschrift mit Siegel. Gegen den Verwaltungsakt kannst du dann vor Gericht gehen.
Also bedeutet das insbesondere: Wenn der Vertrauensanwalt die Urkunden als Fälschung feststellt, dann gehst du nicht ans Gericht in Gambia sondern gehst gegen den Ablehnungsbescheid der Botschaft beim VG Berlin vor.
Das ist vergleichbar damit, dass du bei einer deutschen Behörde im Inland einen Antrag stellst, und diese dann irgendwelche Gutachten einholen möchte. Also bspw. einen Ingenieur, Arzt, Psychologen oder was weiß ich beauftragt, damit dieser seine fachliche Meinung äußert. Wenn du dann eine Ablehnung bekommst, dann verklagst du ja auch nicht den Gutachter sondern die Behörde, die die Meinung des Gutachters als Grundlage für die Ablehnung genommen hat.
Ich finde es ja irgendwie interessant das ganze juristisch zu sezieren. Aber wofür das ganze? Ist auch nicht nice, wenn man sich die Mühe macht das sinnvoll zu begründen und dann lapidar erklärt wird, dass man das Gesetz gelesen habe und meine Aussage fragwürdig bleibt.
Du bist verärgert darüber, dass die Botschaft angeblich geschlampt habe. Aber selbst wenn du keine Aussicht auf Erfolg in deinem Einzelfall hast, willst du nicht dagegen vorgehen.
Was ist wenn die Urkundenüberprüfung tatsächlich 12 Monate dauern würde?
Du kannst ja zumindest versuchen gerichtlich zu klären, dass die deutsche Botschaft schlicht nicht genug unternimmt um genug Vertrauensanwälte zu rekrutieren. Zumal die 350 € pro Urkundenüberprüfung ja wohl mindestens ein Monatseinkommen in Gambia sind.
Entweder du machst es oder du machst es nicht. Frag deine Anwälte was diese empfehlen, weil diese für die Rechtsberatung zuständig sind (hier schließt sich somit der Kreis).
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