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Heirat mit Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 626 mal)
Shana0117
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Niederlassungserlaubnis
07.10.2022 um 17:28:13
 
Hallo,

mein Freund und ich möchten in nicht allzu ferner Zukunft heiraten, und da man sowas ja doch länger planen muss, wollten wir uns schon einmal erkundigen, womit man in unserem Fall rechnen müsste. Ich bin Deutsche, mein Freund ist Inder, er hat eine Niederlassungserlaubnis (vorher hat er hier studiert und dann mit Bluecard gearbeitet). Oft hört man bei binationalen Ehen ja von ewigen Urkundenprüfungen weil die Identität überprüft wird, wenn man z.b. ein Heiratsvisum oder eine FZF beantragt. Ich frage mich ob diese Prozedur bei uns auch notwendig wäre, weil mein Freund ja eh schon eine Niederlassungserlaubnis hat (also hat man ihn hier in Deutschland ja wohl schon für alle Ewigkeit akzeptiert, ohne seine Identität zu überprüfen). Oder wird das dann doch plötzlich noch gefordert, sobald er hier jemanden heiraten will? Wenn ja, wäre ja wahrscheinlich Dänemark ein guter Ausweg, denn dann würde so eine Prüfung ja einfach nie notwendig, da wir dann eh verheiratet sind und er ja keine FZF machen muss da er ohnehin eine Niederlassungserlaubnis hat.
Oder habe ich da irgendwas übersehen und falsch verstanden?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal,
Shana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.10.2022 um 17:31:47
 
Ihr müsst zu Eurem STandesamt gehen; da wird Euch ein Laufzettel gegeben mit allen Dokumenten und Urkunden die Ihr (du für dich, er für sich) beibringen müsst.
Nur bei EUREM Standesamt bekommt Ihr diese Daten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 07.10.2022 um 19:46:46
 
Shana0117 schrieb am 07.10.2022 um 17:28:13:
Wenn ja, wäre ja wahrscheinlich Dänemark ein guter Ausweg, denn dann würde so eine Prüfung ja einfach nie notwendig, da wir dann eh verheiratet sind und er ja keine FZF machen muss da er ohnehin eine Niederlassungserlaubnis hat

Das Problem mit der UP kommt dann bei der Geburt des 1. Kindes....so lange gibt es dann keine GU usw.

Deshalb besser sofort machen und gut, sonst verfolgt es euch lebenslang
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