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Aufenthaltserlaubnis läuft aus - keine Termine - dringende Reise (Gelesen: 2.087 mal)
____magda____
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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05.10.2022 um 22:16:04
 
Mein Freund ist US Amerikaner, er lebt und arbeitet seit 2017 in Berlin. Er hatte zuletzt eine 3 Jahre,  bis 20. November 2022, gültige Aufenthaltserlaubnis §21 Abs. 5 bekommen.

Bei der Ausländerbehörde in Berlin gibt es seit Wochen keine freien Termine um die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Ich weiß, dass es möglich ist, auch per E-Mail einen Termin anzufragen, jedoch rechne ich nicht damit, dass dieser Termin vor dem 20. November stattfinden würde.

Nun ist der Vater meines Freundes, der in den USA lebt, an einer schweren Demenz erkrankt und sein Zustand verschlechtert sich stetig. Das bedeutet, dass mein Freund spontan in die USA reisen können muss. Aber ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis würde er nach dem 20. November nicht wieder einreisen können.

Was kann er tun um entweder frühstmöglich an einen Termin vor dem 20. November 2022 zu kommen oder um eine etwaige Einreise möglich zu machen?
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.10.2022 um 22:23:46
 
https://service.berlin.de/dienstleistung/326233/
Aber auch dafür braucht er einen Termin. Und einen Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #2 - 05.10.2022 um 22:31:40
 
genau, auch für die Fiktionsbescheinigung braucht er einen Termin. Ich wüsste nicht, wie er hier https://otv.verwalt-berlin.de/ams/TerminBuchen einen Termin für eine Fiktionsbescheinigung machen könnte? Das gibt es als Option gar nicht, soweit ich sehe?
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mgb
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Antwort #3 - 06.10.2022 um 06:59:24
 
Ein US-Amerikaner hat doch Visafreie Einreise für 90 Tage über seinen US-Pass.
Also Antrag auf AE schriftlich stellen und wenn rechtzeitig nichts kommt einfach losfliegen.
Zurückkommen kann er über seinen US-Pass immer.
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____magda____
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Antwort #4 - 06.10.2022 um 19:13:57
 
danke für die bisherigen Antworten!

@mgb bist du sicher, wo kann ich das nachlesen? ich dachte immer, eine kurze Ausreise würde nicht reichen um nach langem Aufenthalt das Touristenvisum zu 'reaktivieren'.
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mgb
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Antwort #5 - 06.10.2022 um 19:36:11
 
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Antwort #6 - 06.10.2022 um 20:35:36
 
____magda____ schrieb am 06.10.2022 um 19:13:57:
das Touristenvisum zu 'reaktivieren'.

Bitte nicht mit falschen Begriffen hantieren!

US-Amerikaner bekommen keine Touristenvisa, will sagen: Schengen-Visa. Sie dürfen zu Kurzaufenthalten visumfrei einreisen.

Was aber viel wichtiger ist: Sie dürfen auch zu langfristigen Aufenthalten nach Deutschland ohne Visum einreisen.

Dein Freund will ja nicht zu einem Kurzaufenthalt zurückkehren, also ist das Erste (Kurzaufenthalt) für ihn unwichtig. Das Zweite braucht er.

Wenn Dein Freund jedoch eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 erhält und seinen bisherigen Aufenthaltstitel auch dabei hat, dann kann er problemlos jeden Reiseweg durch die Schengen-Staaten nehmen.
Ohne eine solche Fiktionsbescheinigung könnte es zu Fragen und zu längeren Überprüfungen an anderen Schengen-Grenzen kommen. Nicht, weil er irgendwas falsch macht, sondern weil das ein vergleichsweise seltener Spezialfall ist, der nicht bei jedem Check-in oder an jeder nichtdeutschen Schengen-Außengrenze jedem ständig gegenwärtig sein muss.
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Antwort #7 - 06.10.2022 um 21:02:46
 
Ein Amerikaner hat auch in anderen Schengenstaaten visafreie einreise.
Seine AE braucht er nur für die Ausreise weil er länger wie 90 Tage da war.
Also sollte er bis spätestens 20. November ausreisen wenn er keine Fiktionsbescheinigung auftreiben kann.
Zurückkommen kann er immer über seinen US-Pass.
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Antwort #8 - 06.10.2022 um 21:28:33
 
mgb schrieb am 06.10.2022 um 21:02:46:
Ein Amerikaner hat auch in anderen Schengenstaaten visafreie einreise.

Zu Kurzaufenthalten! 
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Antwort #9 - 06.10.2022 um 21:32:19
 
In anderen Schengenländern kann er doch nur im Transit sein.
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Antwort #10 - 07.10.2022 um 07:57:10
 
mgb schrieb am 06.10.2022 um 21:32:19:
In anderen Schengenländern kann er doch nur im Transit sein. 

Eine Einreiseüberprüfung unter der Maßgabe "Der reist hier nur durch" findet logischerweise nur dort statt, wo vor der Einreise ins Zielland noch eine Ausreisekontrolle und eine Einreisekontrolle durch eben dieses Zielland stattfindet.

Genau das ist hier nicht der Fall: Ein an einer Schengen-Außengrenze eintreffender Ausländer wird selbstverständlich einer Einreisekontrolle "nach Schengen" unterzogen.
Alles andere wäre sinnfrei.
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Antwort #11 - 10.10.2022 um 19:30:50
 
Mein Freund hat nun endlich einen Termin für den Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels bekommen - der ist allerdings 2.5 Monate nachdem der Aufenthaltstitel ausgelaufen sein wird. Wir rufen nun täglich bei der ELA an, aber die Leitung ist immer besetzt. Online finde ich keine Möglichkeit, einen Termin für das Ausstellen einer Fiktionsbescheingung zu machen. Wir haben es jetzt auch per E-Mail versucht.


Wie kommt er also an einen Termin um eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen?

Für den Fall, dass er keinen Termin zur Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erhalten sollte, interessiert mich dieser Aussage von Petersburger.

Petersburger schrieb am 06.10.2022 um 20:35:36:
Ohne eine solche Fiktionsbescheinigung könnte es zu Fragen und zu längeren Überprüfungen an anderen Schengen-Grenzen kommen. Nicht, weil er irgendwas falsch macht, sondern weil das ein vergleichsweise seltener Spezialfall ist, der nicht bei jedem Check-in oder an jeder nichtdeutschen Schengen-Außengrenze jedem ständig gegenwärtig sein muss.


auf der Seite der ELA https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/ steht unter "Mein Aufenthaltstitel wird vor dem Termin ungültig – Ist das ein Problem?": Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.

Was stimmt nun?


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Antwort #12 - 10.10.2022 um 20:19:31
 
____magda____ schrieb am 10.10.2022 um 19:30:50:
Was stimmt nun?

das, was im Gesetz steht.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html
Zitat:
(4) Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1. Wurde der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels verspätet gestellt, kann die Ausländerbehörde zur Vermeidung einer unbilligen Härte die Fortgeltungswirkung anordnen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #13 - 10.10.2022 um 21:34:36
 
erne schrieb am 10.10.2022 um 20:19:31:
____magda____ schrieb am 10.10.2022 um 19:30:50:
Was stimmt nun?
das, was im Gesetz steht.

Also mir würde das Gesetzeszitat nicht helfen.

Und für den TS:
Wenn Du wieder und wieder Informationen aus mehreren Quellen sammelst, die alle mehr oder weniger - aber keine völlig korrekt - auf Deinen Spezialfall zutreffen, wirst Du immer wieder aufs Neue zweifeln.
Sei mir nicht böse, aber ich mag mich nicht immer aufs Neue wiederholen.

Letztmalig (von mir):
Wenn ein Ausländer für die Einreise zum Daueraufenthalt einen nationalen Aufenthaltstitel benötigt, der reist entweder mit einem gültigen solchen Aufenthaltstitel (nationales Visum oder AE) ein oder mit einem nationalen Aufenthaltstitel, dessen *eingetragener* Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist + einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG.
Das entspricht zuletzt von Dir zitierten Info.

Ist das aber Dein Fall?
Nein: Ein US-Amerikaner benötigt für die Einreise zum Daueraufenthalt keinen nationalen Aufenthaltstitel.
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Antwort #14 - 11.10.2022 um 02:28:17
 
§41 Abs. 1 AufenthV

(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.
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