Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltstit nach Trennung (Gelesen: 905 mal)
FouadHaf
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstit nach Trennung
20.09.2022 um 17:38:27
 
Hallo Zusammen,

mein Cousin hat sich nach 4 Jahren Ehe vor ca. 1, 5 Jahren von seiner Frau getrennt, er hat bisher lediglich die Fiktionsbescheinigung erhalten. Ich habe soweit das Ausländeramt alle verlangten Unterlagen eingereicht. Nun haben wir eine Email erhalten, darauf steht Erteilung-54-31, er soll seinen Pass, Fiktionsbescheinigung, ein Bild und elek. Aufenthalt zum Termin mitbringen.

Was darf ich unter Erteilung-54-31 verstehen?  Sie haben auch eine gemeinsame Tochter.

Die Sacharbeiterin ist nicht zu erreichen.

Vielen Dank und Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstit nach Trennung
Antwort #1 - 20.09.2022 um 17:42:50
 
Guck Dir mal § 31 im Aufenthaltsgesetz an, vermutlich ist der gemeint. Den bekommen Getrennt-Lebende, weil sie mindestens drei Jahre in der Ehe zusammengelebt haben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
FouadHaf
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstit nach Trennung
Antwort #2 - 20.09.2022 um 17:59:55
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist es möglich nach §31 ein Niederlassungserlaubnis erstmalig zu erhalten? Er bezieht sich keine Sozialhilfe oder sonstige Leistungen vom Amt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstit nach Trennung
Antwort #3 - 20.09.2022 um 21:12:01
 
Die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind in § 9 Aufenthaltsgesetz geregelt. Er muss fünf Jahre eine Aufenthaltserlaubnis haben, 60 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, Integrationskurs (B1 und »Leben in Deutschland«) bestanden haben, keine Vorstrafen...

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 bekommt er im ersten Jahr ohne Voraussetzungen (außer drei Jahre in der Ehe in Deutschland gelebt), Verlängerung dann wenn er seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann. Dann könnte auch eine Niederlassungserlaubnis möglich sein, je nach Rentenverlauf und der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Online


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstit nach Trennung
Antwort #4 - 20.09.2022 um 21:20:45
 
FouadHaf schrieb am 20.09.2022 um 17:59:55:
Ist es möglich nach §31 ein Niederlassungserlaubnis erstmalig zu erhalten?

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema