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Antrag auf AE dauert zu lang, Jobangebot verfällt (Gelesen: 865 mal)
Chris_Peh
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf AE dauert zu lang, Jobangebot verfällt
12.09.2022 um 16:04:43
 
Hallo zusammen,

Eine Person reist mit Visum zur Arbeitssuche nach D ein, wird fündig, und stellt Anfang August einen Antrag auf AE bei der AB. Der zukünftige Arbeitgeber muss seine Stellen (Sprachkurse) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt besetzen, und schreibt daher in den Arbeitsvertrag, der der AB vorliegt, dass er sich nur bis 15.9. an das Vertragsangebot gebunden sieht.

Nachfrage bei der AB ergibt, dass man (wie immer) auf die AfA wartet. Viele Telefonate später bekommt man von der AfA Stuttgart die Bestätigung, dass der Antrag vorliege, aber "Durch sehr hohes Arbeitsaufkommen und einer systemtechnischen Umstellung sind wir mit den Anfragen im Rückstand."

Es wurde nun bei der AB nach einer Möglichkeit gefragt, eine Fiktion auszustellen, bislang ohne Ergebnis.

Welche Möglichkeiten seht ihr noch ?
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uwe1122
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Beiträge: 221

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Dortmund
Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.09.2022 um 17:20:09
 
Telefonate bringen nichts.Immer schriftliche Anfragen stellen.Die Antworten weisen dann auf ,welchen Rechtsweg man einschlagen kann.

Besser gesagt,auf welcher Rechtsgrundlage der Antrag abgelehnt wurde.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.09.2022 um 18:16:35
 
§ 36 Abs. 2 Satz 1 BeschV:

Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung gilt als erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der zuständigen Stelle nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung der Zustimmungsanfrage mitteilt, dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung über die Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat.

§ 81 Abs. 5a AufenthG:

In den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt die in dem künftigen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt nach Kapitel 2 Abschnitt 3 und 4 beschriebene Erwerbstätigkeit ab Veranlassung der Ausstellung bis zur Ausgabe des Dokuments nach § 78 Absatz 1 Satz 1 als erlaubt. Die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit nach Satz 1 ist in die Bescheinigung nach Absatz 5 aufzunehmen.

Wird aber sehr knapp.
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Chris_Peh
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.09.2022 um 18:31:26
 
Bayraqiano, danke Dir !

Das hilft auf jeden Fall, wir werden unser Bestes versuchen !

Grüße,

Chris
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Chris_Peh
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.09.2022 um 18:47:28
 
uwe1122 schrieb am 12.09.2022 um 17:20:09:
Telefonate bringen nichts.Immer schriftliche Anfragen stellen.Die Antworten weisen dann auf ,welchen Rechtsweg man einschlagen kann.

Besser gesagt,auf welcher Rechtsgrundlage der Antrag abgelehnt wurde.



Danke für den Tipp, Uwe - noch ist ja nichts abgelehnt, wird es auch wohl nicht werden - es dauert nur so lang. Aber aus leidvoller Behördenerfahrung mache ich sowieso die ganzen Dinge nur schriftlich.

Grüße,

Chris
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