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Reisen nach Ehe mit Namensänderung und altem Pass (Gelesen: 473 mal)
Bene
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Beiträge: 2

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reisen nach Ehe mit Namensänderung und altem Pass
12.09.2022 um 16:00:29
 
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe folgende Frage und es wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Vor kurzem habe ich meine kasachische Freundin hier in Deutschland geheiratet und sie hat meinen Nachnamen angenommen. Sie lebt bereits seit 2018 mit einem Aufenthaltstitel nach Paragraf 18b Abs. 1 hier und hat einen elektronischen Aufenthaltstitel.

Sie wollte ihren kasachischen Pass nun beim kasachischen Konsulat in München auf Grund der Namensänderung neu beantragen. Laut Aussage des Konsulatmitarbeiters dauert das im Moment auf Grund Personalknappheit mindestens 6 Monate.

Wir wollen in den nächsten Monaten jedoch mehrfach ins Nicht-Schengen Ausland reisen. Kann sie mit ihrem alten Pass (mit altem Namen) reisen, oder führt das zu Problemen bei der Wiedereinreise an der deutschen Grenze?

Herzlichen Dank für eure Hilfe
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 12.09.2022 um 18:04:34
 
Bene schrieb am 12.09.2022 um 16:00:29:
Wir wollen in den nächsten Monaten jedoch mehrfach ins Nicht-Schengen Ausland reisen. Kann sie mit ihrem alten Pass (mit altem Namen) reisen, oder führt das zu Problemen bei der Wiedereinreise an der deutschen Grenze?

Sofern Pass und eAT noch Gültigkeit besitzen sehe ich da kein Problem.
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