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Incoming Krankenversicherung (Gelesen: 1.287 mal)
MichiX
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.09.2022 um 08:38:31
 
Hallo zusammen,

meine Frau braucht für ein Visum (Familenzusammenführung) eine incoming Versicherung.

Diese muss man schon bei Beantragung des Visums haben, oder?
Und für welchen Zeitraum schließt man diese dann ab?
Man weiß ja nicht wie lange es dauert bis das Visum fertig ist.

Oder schließt man diese erst ab wenn man das Visum hat?

Vielen Dank!

LG
Michi
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erne
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Antwort #1 - 12.09.2022 um 11:27:00
 
MichiX schrieb am 12.09.2022 um 08:38:31:
meine Frau braucht für ein Visum (Familenzusammenführung) eine incoming Versicherung.

das ist keine gesetzliche Anforderung an das Visum.

Klar braucht sie dann eine KV in D, aber sie kann über dich versichert werden (soferne du geetzlich versichert bist), solange sie keine eigenen nennenswerte Einkünfte hat.

Eine Incoming Versciherung kann sie natürlich trotzdemabschliessen, bis sie eine Vollversciherung in D hat
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MichiX
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Antwort #2 - 12.09.2022 um 12:20:03
 
Danke für die Infos!

Familienversicherung über die gesetzliche geht leider nicht, da ich selbstständig und privat versichert bin.

Ah ok, ich dachte es wäre Pflicht.
Dann reicht es ja, wenn ich bei Erhalt des Visum für ein paar Wochen eine incoming Versicherung abschließe.
Danach muss ich sie wahrscheinlich erstmal privat versichern. "Später" wenns bei mir angestellt ist, kommt sie ja dann in die gesetzliche...
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roseforest
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Antwort #3 - 12.09.2022 um 13:12:28
 
FzF heißt ihr seit schon verheiratet ?
Dann kann es sein dass sogar im Einreisevisum "Erwerbstätigkeit erlaubt" steht dann kann sie sehr schnell arbeiten.

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MichiX
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Antwort #4 - 12.09.2022 um 18:04:47
 
roseforest schrieb am 12.09.2022 um 13:12:28:
FzF heißt ihr seit schon verheiratet ?
Dann kann es sein dass sogar im Einreisevisum "Erwerbstätigkeit erlaubt" steht dann kann sie sehr schnell arbeiten.



Ja, haben in Dänemark geheiratet.
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Antwort #5 - 12.09.2022 um 18:29:29
 
MichiX schrieb am 12.09.2022 um 12:20:03:
Ah ok, ich dachte es wäre Pflicht.

für die meisten Visarten ist das auch so, auch für ein "Eheschliessungsvisum"

für FZFzu deutschem Ehegatten oder deutschem Kind aber nicht, da die Forderung nach KV mit der Forderung nach der Sicherung des LU einhergeht, und dieser ist laut Gesetz für FZF zu Deutschen nicht erforderlich
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Antwort #6 - 12.09.2022 um 18:45:03
 
Eine Incoming-Versicherung ist wie erklärt keine Pflicht, wird aber doch öfters trotzdem verlangt. Dann kann man sich überlegen ob man sich mit dem Bearbeiter rumärgert oder die Versicherung abschließt. Bei meinem Ex-Mann wurde sie verlangt als er sein Visum ausgehändigt bekommen sollte. Er hatte sie abgeschlossen ohne mir was zu sagen, somit hatte ich da gar keine Möglichkeit zu intervenieren.
Im Visumsantrag steht ja auch ein Datum (ab wann das Visum beantragt wird und erteilt wird es für 3 Monate). Ab demselben Datum beantragt man auch die Incoming-Versicherung. Da reicht dann auch 1 Monat. 
Wenn Du Deine Ehefrau bei Dir selber anstellen willst kannst Du das gleich ab dem Tag ihrer Einreise machen. Warum willst Du sie übergangsweise privat versichern?
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Antwort #7 - 12.09.2022 um 19:00:56
 
roseforest schrieb am 12.09.2022 um 13:12:28:
Dann kann es sein dass sogar im Einreisevisum "Erwerbstätigkeit erlaubt" steht dann kann sie sehr schnell arbeiten. 

Ein Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung berechtigt an sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Es sollte daher nichts im Visum stehen, was diese Berechtigung einschränkt.

Ohne jeden Eintrag zur Erwerbstätigkeit gilt automatisch § 4a Abs. 1 AufenthG.
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MichiX
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Antwort #8 - 13.09.2022 um 10:45:49
 
lottchen schrieb am 12.09.2022 um 18:45:03:
Eine Incoming-Versicherung ist wie erklärt keine Pflicht, wird aber doch öfters trotzdem verlangt. Dann kann man sich überlegen ob man sich mit dem Bearbeiter rumärgert oder die Versicherung abschließt. Bei meinem Ex-Mann wurde sie verlangt als er sein Visum ausgehändigt bekommen sollte. Er hatte sie abgeschlossen ohne mir was zu sagen, somit hatte ich da gar keine Möglichkeit zu intervenieren.
Im Visumsantrag steht ja auch ein Datum (ab wann das Visum beantragt wird und erteilt wird es für 3 Monate). Ab demselben Datum beantragt man auch die Incoming-Versicherung. Da reicht dann auch 1 Monat. 
Wenn Du Deine Ehefrau bei Dir selber anstellen willst kannst Du das gleich ab dem Tag ihrer Einreise machen. Warum willst Du sie übergangsweise privat versichern?


Danke für die Infos!

Ja eine sehr gute Frage  Zwinkernd

Weil mein Steuerberater meinte, dass dies dann erst durchgehen muss. Stressen die Krankenkassen laut ihm öfters mal (erst Recht da sie meine einzigste Angestelle ist). Und da sie schwanger ist möchte ich auf jeden Fall vermeiden, dass sie unversichert ist...
Aber muss ich mich nochmal genau informieren, wie schnell das alles gehen kann?!
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