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Abwägen verschiedener Anforderungen, lohnt sich Antrag? (Gelesen: 853 mal)
Delgado
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Deutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abwägen verschiedener Anforderungen, lohnt sich Antrag?
07.09.2022 um 00:39:20
 
Ich suche nach Einschätzungen, ob sich ein Antrag auf Einbürgerung in meinem Fall lohnen würde.
Ich habe eine NE und erfülle denke ich alle, bis auf eventuell eine, Voraussetzungen im vollem Maße. Ich lebe fast schon seit meiner Geburt und seit einigen Jahrzehnten hier, war hier entsprechend in der Schule, habe lange studiert und mehrere Abschlüsse (Magister, Master, Promotion, Staatsexamen) sowohl in Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften als auch Lehramt, keine Straftaten usw. usf. Aufgrund der veränderten Rechtslage wäre nun auch das Ablegen meiner jetzigen ausländischen Staatsbürgerschaft möglich, was es davor so gut wie nicht war, falls sich jemand fragt, warum ich nicht schon vorher einen Antrag gestellt habe.
Hier kommt das Problem. Ich fange jetzt eine Teilzeitstelle als Lehrkraft auf 1 Jahr befristet mit einer Probezeit für 6 Monate an. Davor hatte ich einen unbefristeten Vertrag als Lehrer und davor an der Uni gearbeitet. Der Wechsel in den jetzigen Job hatte damit zu tun, dass ich Teilzeit arbeiten wollte, um ein Forschungsprojekt uni-unabhängig abzuschließen, was aus verschiedenen Gründen notwendig ist. Ziel ist es langfristig gesehen entweder an die Uni zu gehen wo es allerdings bis zur Festanstellung etwas dauern könnte, oder unbefristet wieder ins Lehramtswesen zurück.
Nun werde ich in diesem Schuljahr nur 1650 netto verdienen, habe aber eine Miete von ca. 1200. Selbstverständlich habe ich mir ausgerechnet, dass ich aufgrund von Rücklagen ohne Probleme, auch mit steigenden Gas und Stromkosten, auch über das Jahr hinaus leben kann. Ich habe auch nie ALG oder sonst was bezogen.

Lohnt sich in so einem Fall ein Antrag auf Einbürgerung? Was ich irgendwie vermute ist, dass die Ansicht eingenommen wird, dass es nicht absehbar ist, ob ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann, weil meine Miete hoch im Vergleich zu meinem Einkommen ist, ich am Anfang der Probezeit stehe und nur einen befristeten Vertrag habe. Was ich mich allerdings schon frage ist, ob abgewogen wird, weil, meiner Meinung nach, alles andere dafür spricht, dass ich eingebürgert werden könnte. Bevor ich die Sachbearbeiter mit einem Antrag drangsaliere, der sowieso nicht durchgehen würde, wollte ich mich nach Erfahrungswerten umschauen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.09.2022 um 07:55:52
 
Delgado schrieb am 07.09.2022 um 00:39:20:
Lohnt sich in so einem Fall ein Antrag auf Einbürgerung?


Derzeit würde ich davon abraten, weil schon die Prämisse von der neuen Rechtslage noch nicht vorhanden ist. Damit ist ca. im Sommer 2023 zu rechnen.

Die finanzielle Situation würde ich nicht als einbürgerungshindernd sehen, dafür gibt die von dir geschilderte Bildung und die Erwerbsbiographie keine Anhaltspunkte dafür, dass mit einem anhaltenden Leistungsbezug zu rechnen ist. Erfahrungsgemäß interessiert den nach Schema F vorgehenden 08-15-Sachbearbeiter aber nicht, da wird wohl eine Vollzeitstelle (unbefristet und ohne Probezeit) erwartet werden.
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Delgado
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Beiträge: 2

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.09.2022 um 17:48:03
 
Zitat:
Derzeit würde ich davon abraten, weil schon die Prämisse von der neuen Rechtslage noch nicht vorhanden ist. Damit ist ca. im Sommer 2023 zu rechnen.

Davon hatte ich gehört, aber ich dachte, dass das alles erstmal nur in der Planungsphase ist und unbekannt ist, wann das auch wirklich umgesetzt wird?

Was das andere angeht, ist es das, was ich auch vermutet hatte. Schon schräg irgendwie, wenn man jetzt mal nicht in Paragraphen denkt, dass ich z.B. in der gleichen Situation bin wie hier geborene Studienkollegen und eventuell auch schon länger als der Sachbearbeiter hier lebe, und abgesehen von meinen ersten Lebensjahren über die ich keinerlei Verfügung hatte, immer hier gelebt habe. Das Einbürgerungsgesetz ist in vielen Fällen sinnvoll, wenn Personen erst vor kurzem hier hergezogen sind, aber manchmal fände ich eine gesunde-Menschenverstand-Klausel ratsam, ist aber nur meine persönliche Meinung als Außenstehender. Wie dem auch sei, den Einbürgerungsvorgang werde ich so oder so durchmachen müssen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.09.2022 um 08:53:08
 
Delgado schrieb am 07.09.2022 um 17:48:03:
Davon hatte ich gehört, aber ich dachte, dass das alles erstmal nur in der Planungsphase ist und unbekannt ist, wann das auch wirklich umgesetzt wird?

Beteiligte betonen die Vorlage eines ersten Entwurfs noch in diesem Jahr. Demnach dürfte das Gesetzgebungsverfahren angestoßen und bis Mitte nächsten Jahres beendet werden.

Der zeitliche Ablauf dürfte in deinem Fall letzlich auch die Klärung der weiteren beruflichen Perspektive mit sich bringen.
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