Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt? (Gelesen: 1.847 mal)
Alex0x1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
06.09.2022 um 16:14:37
 
Liebe Foristen,
Schengen Visum für 2 Wochen Gastaufenthalt wurde 10 Tage vor geplanter Reise abgelehnt. Obwohl alle geforderten Dokumente vorlagen, wurde erst am 21. Tag nach Abgabe des Antrags auf höfliche email Anfrage des Antragsstellers (Stand der Bearbeitung) eine Stunde nach der email eine Ablehnung verfügt. Während der 21 Tage gab es keine Anfrage nach weiteren Dokumenten.

Ob Remonstration oder direkter Gang zum VG, so oder so ist die geplante Reise futsch und kann erst wieder in frühestens 6 Monaten geplant werden oder später.

Meine Fragen:

Was bringt in diesem Fall eine Remonstration oder der Gang zum Gericht? Was für eine Entscheidung will man damit erreichen?
Danke Euch für nützliche Hinweise.
grüße
Alex
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #1 - 06.09.2022 um 18:18:16
 
Ein Gang zum Gericht bringt gar nichts da es keinen Rechtsanspruch auf ein Schengenvisum gibt (nur darauf, dass nicht willkürlich entschieden wird, aber ob das so war kann man der Schilderung nicht entnehmen).
Eine Bearbeitung von 21 Tagen ist ziemlich flott, vielleicht hätte man den Antrag  ein wenig eher einreichen sollen.
Remonstrieren ist möglich, macht aber nur Sinn wenn man den Grund der Ablehnung kennt und neue Fakten/Argumente hat  um diese zu entkräften.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #2 - 06.09.2022 um 18:55:03
 
Alex0x1 schrieb am 06.09.2022 um 16:14:37:
Obwohl alle geforderten Dokumente vorlagen, wurde erst am 21. Tag nach Abgabe des Antrags auf höfliche email Anfrage des Antragsstellers (Stand der Bearbeitung) eine Stunde nach der email eine Ablehnung verfügt. Während der 21 Tage gab es keine Anfrage nach weiteren Dokumenten.

Wie mein Vorredner schon sagte, sind 21 Tage doch eine Top Bearbeitungsdauer...noch dazu in der heutigen Zeit. Da kenne ich weit längere Bearbeitungszeiträume.

Um welches Land geht es?
Warum wurde so spät beantragt?
Warum wurde abgelehnt?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #3 - 06.09.2022 um 21:18:23
 
Alex0x1 schrieb am 06.09.2022 um 16:14:37:
Was bringt in diesem Fall eine Remonstration oder der Gang zum Gericht? Was für eine Entscheidung will man damit erreichen?

Da der Besuchswunsch - vorbehatlich anderweitiger Anhaltspunkte - weiterhin besteht, will man als Antragsteller weiterhin die Erteilung des beantragen Schengenvisums.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #4 - 07.09.2022 um 16:25:57
 
Alex0x1 schrieb am 06.09.2022 um 16:14:37:
alle geforderten Dokumente

Um diesem Missverständnis vorzubeugen:
Merkblätter oder andere "Forderungslisten" geben immer nur eine Standardsammlung von Dokumenten vor, ohne die eine positive Entscheidung i.d.R. nicht möglich ist.

Oft genug werfen solche Standarddokumente dann Fragen auf, die man sich entweder beantworten lassen kann oder auch nicht.
Denkbare Gründe, nicht nachzufragen: Alles von völliger Überlastung bis hin zur Erfahrung, dass Nachfragen in bestimmten Konstellationen verlorene Zeit sind.

Daher sind "alle Dokumente" dann solche, die eine Bearbeitung erlauben.
Es gibt aber keine Liste, die einen Erfolg (ein Visum) garantieren könnte.

Alex0x1 schrieb am 06.09.2022 um 16:14:37:
Was bringt in diesem Fall eine Remonstration oder der Gang zum Gericht?

Falls man Erfolg hat: Es schafft die Ablehnung aus der Welt.

Wir stellen uns vor, nach sechs oder acht Monaten soll ein nächster Versuch gestartet werden, obwohl sich weder an den Familien-, noch an allen sonstigen Verhältnissen (einschl. finanzielle) irgend etwas geändert hat.
Es werden also inhaltlich gleiche Dokumente vorgelegt.
Wieso sollte das dann zu einer Visumerteilung führen?

Hat man dagegen erfolgreich remonstriert oder geklagt, dann wäre eine Visumerteilung für den inzwischen vergangenen Zeitraum sinnfrei.
Die Software lässt auch gar keine Visumerteilung für die Vergangenheit zu.

Dann ist es denkbar, dass man einfach einen Zeitraum für die Zukunft als neu gewünschten Reisezeitraum angibt und eben später ein Visum auf Grund des ursprünglichen Antrags erhält.
Falls das nicht geht und (immer noch) alle relevanten Verhältnisse dieselben sind, kehrt sich die obige Frage um: Wieso sollte bei inhaltlich gleichen Dokumenten nun wieder abgelehnt werden, wo das doch beim vorigen Mal keinen Bestand hatte?

Das Nutzen der Rechtsmittel ist also nicht sinnlos, wenn es nicht um ein einmaliges Ereignis geht.
Der Besuch einer Sportveranstaltung oder eines Konzertes wäre ein Fall, wo es denselben Reisezweck eher nicht in Kürze wieder geben wird.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Alex0x1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #5 - 14.09.2022 um 13:33:15
 
Das ist nicht richtig. Gegen einen Ablehnungsbescheid für welches Visa auch immer kann innerhalb 4 Wochen Remonstration eingelegt werden. Fall wird erneut geprüft. Bei erneuter Ablehnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage zum Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden. Steht auch im Ablehnungsbescheid!

grüße
kai

lottchen schrieb am 06.09.2022 um 18:18:16:
Ein Gang zum Gericht bringt gar nichts da es keinen Rechtsanspruch auf ein Schengenvisum gibt (nur darauf, dass nicht willkürlich entschieden wird, aber ob das so war kann man der Schilderung nicht entnehmen).
Eine Bearbeitung von 21 Tagen ist ziemlich flott, vielleicht hätte man den Antrag  ein wenig eher einreichen sollen.
Remonstrieren ist möglich, macht aber nur Sinn wenn man den Grund der Ablehnung kennt und neue Fakten/Argumente hat  um diese zu entkräften.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alex0x1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #6 - 14.09.2022 um 13:35:15
 
Richtig! So wurde mir das auch vom RA inzwischen erklärt.

Zitat:
Da der Besuchswunsch - vorbehatlich anderweitiger Anhaltspunkte - weiterhin besteht, will man als Antragsteller weiterhin die Erteilung des beantragen Schengenvisums.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #7 - 14.09.2022 um 14:15:40
 
Ich habe nicht geschrieben dass man nicht klagen kann/darf. Ich habe geschrieben, dass es nichts bringt.
Kennt irgend jemand in diesem Forum einen Fall, wo auf Erteilung eines Schengenvisums geklagt wurde und der Kläger Recht bekommen hat?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alex0x1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #8 - 14.09.2022 um 14:16:18
 
Es wurde nicht zu spät beantragt. Mit Hinweis auf Visa Code schreibt die Botschaft auf Ihrer Webseite dass 15 Tage Bearbeitungszeit eingeplant werden sollten. Daher sollten 4 Wochen vorher beantragt eigentlich reichen. Sicherlich gibt es Länder mit überlasteten Botschaften und dann sollte das auch wesentlich früher beantragt werden. Im vorliegenden Fall empfiehlt die Botschaft 21 Tage vorher persönlich zu beantragen.

Es wurde wie so oft abgelehnt weil die Rückkehrbereitschaft negativ prognostiziert wurde. Nachvollziehbar und vor allem fallspezifisch begründet wird das nach meiner Erfahrung sowieso nicht. Es werden die bekannten, allgemeingültigen Gründe für eine Ablehnung fromal im Ablehnungsbescheid aufgelistet.
Nur eine Remostration mit Akteneinsicht bringt hier Licht ins Dunkel.

Meine Meinung:
Wenn man jemanden der 5 Geschwister hat, eine Mutter und einen Vater, der Grundstückseigentümer und berufstätig ist, der weit überdurchschnittliches, regelmäßiges Einkommen hat, unterstellt er habe keine familiäre Bindung, kein Einkommen, kein Beruf ist das für mich eine persönliche, willkürliche nicht faktenbasierte  nicht nachvollziehbare Entscheidung. Insbesondere wenn der Antragssteller alle geforderten Dokumente nachweisen kann.

Selbst wenn für das eine oder ander Dokument noch Klärungsbedarf besteht, weil vielleicht ein Stempel fehlt oder das Original einer Immobolien- oder Grundstücksurkunde vorlegen soll dann kann man doch mal eine email schreiben.

Anstattdessen wurde direkt nach einer freundlichen, höflichen Nachfrage zum Stand der Dinge per mail das Visum innerhalb von einem Tag abgelehnt.


deerhunter schrieb am 06.09.2022 um 18:55:03:
Wie mein Vorredner schon sagte, sind 21 Tage doch eine Top Bearbeitungsdauer...noch dazu in der heutigen Zeit. Da kenne ich weit längere Bearbeitungszeiträume.

Um welches Land geht es?
Warum wurde so spät beantragt?
Warum wurde abgelehnt?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alex0x1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #9 - 14.09.2022 um 14:23:08
 
Guckst Du hier

https://openjur.de/u/752426.html

es gibt Hunderte Fälle, wo erfolgreich die Erteilung eines Schengen Visums gerichtlich erwirkt wurde. Das kannst Du auch in den Urteilsdatenbanken des VG Berlin nachlesen. 

lottchen schrieb am 14.09.2022 um 14:15:40:
Ich habe nicht geschrieben dass man nicht klagen kann/darf. Ich habe geschrieben, dass es nichts bringt.
Kennt irgend jemand in diesem Forum einen Fall, wo auf Erteilung eines Schengenvisums geklagt wurde und der Kläger Recht bekommen hat? 

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration sinnvoll wenn geplanter Aufenthalt dann in der Vergangenheit liegt?
Antwort #10 - 15.09.2022 um 12:27:44
 
Alex0x1 schrieb am 14.09.2022 um 14:16:18:
Meine Meinung:
Wenn man jemanden der 5 Geschwister hat, eine Mutter und einen Vater, der Grundstückseigentümer und berufstätig ist, der weit überdurchschnittliches, regelmäßiges Einkommen hat, unterstellt er habe keine familiäre Bindung, kein Einkommen, kein Beruf ist das für mich eine persönliche, willkürliche nicht faktenbasiertenicht nachvollziehbare Entscheidung. Insbesondere wenn der Antragssteller alle geforderten Dokumente nachweisen kann. 


nun, meine Meinung ist konträr.
Die Kern-"Familie" eines Erwachsenen sind:
Ehegatte und die minderjährigen Kinder.

Eltern, Geschwister, Cousinen, Onkel, Tanten etc. sind da eher die erweiterte Familie, die schnell aufgegeben wird, wenn ein Lebenspartner in Sicht ist.

DAs Einkommen des Vaters kann man auch nicht dem erwachsenen Kind zurechnen,
Das und die Mutter wäre ein Kriterium für den Visumantrag des Vaters (hohes Einkommen, Ehefrau)

Über den Beruf hast du nichts geschrieben.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema