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Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder (Gelesen: 11.877 mal)
roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #75 - 07.03.2023 um 18:23:59
 
Möglicherweise sieht die ABH auch sofort ein dass es unverhältnismäßig ist dass die 2 anderen Kinder ohne Mutter aufwachsen und macht keine Probleme.

Wie auch immer dass deine Frau nochmal zur Botschaft muss steht doch außer Frage.. und das die Botschaft die per Mail keine verbindliche Aussage mache. Kann /darf da du ja nichtmal Antragssteller bist wundert mich jetzt auch nicht
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Antwort #76 - 07.03.2023 um 18:46:47
 
Sorry, aber wenn ich etwas über die Botschafterin einspiele, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass man die Grundlagen zum Vorgang vergisst bzw. sich die entsprechende Mühe dazu gibt. Ansonsten hab ich vielleicht eine andere Auffassung meines Jobs.

In der Regel wird der Nachweis der Unterkunft später auch kein Problem sein, logischerweise aber jetzt.
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Aras
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Antwort #77 - 07.03.2023 um 20:27:15
 
Wie ich schon schrieb:
AV ist generell überarbeitet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Reyhan
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Antwort #78 - 07.03.2023 um 21:46:54
 
Bitte sei doch so nett und " mach " jetzt mal und vergeude Deine Zeit nicht mit Schriftverkehr, ellenlangen Erläuterungen hier und woanders.

Geh davon aus, dass niemand in der Botschaft Zeit hat, dass alle überlastet sind und nicht die Musse haben sich  lange Elegen anzuschauen, sondern kurze , knackige Texte mit Inhalt benötigen um weiter zu kommen.

Man hat Dir / Deiner Frau doch eine freundliche Geste mit dem ausserordentlichen Termin gezeigt.
Nutz die Gelegenheit !


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Antwort #79 - 17.03.2023 um 18:21:41
 
Meine Beschwerden haben dann aber auch wirklich geholfen und man war nun auch mit der Bestätigung einverstanden, die bemerkt dass die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt angemietet wird (Brief hatte ich hier gepostet).

Meine Frau hatte nun auch ihren Termin in der Botschaft und ist alles reibungslos durchgegangen. Keine Fragen mehr zum fehlenden Unterkunftsnachweis, man war vorbereitet auf alles, kannte den kompletten Vorgang und war insgesamt sehr nett.

Heute dann aber eine andere Überraschung. Post von Welcom Hamburg und es werden neben neuen Dokumenten "Erklärung zur Sicherung des Lebensunterhaltes" erneut viele Dokumente abgefordert die wir in Bogotá eingereicht haben und man will nochmal eine neue Arbeitgeberbescheinigung? Nochmal die Gehaltsnachweise etc. Ausländische Vaterschaftsanerkennung , die ich nun noch zusätzlich übersetzten lassen müsste obwohl ich die in Hamburg zuzüglich Sorgeerklärung gemacht habe? Die deutsche sollte doch wohl ausreichen??

Mietvertrag ist natürlich auch dabei was abzusehen war, aber trotzdem ich finde das Ganze langsam wirklich schräg.

Alles abzuliefern bis zum 11.04.

ich finde, langsam müsste es dann wirklich einmal gut sein, zumal ich verstanden habe, dass die Unterlagen doch auch von der botschaft geschickt werden.
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Aras
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Antwort #80 - 18.03.2023 um 00:13:31
 
Ja die Ausländerbehörde schickt halt nen Standardbrief. Aber die Ausländerbehörde wird jetzt eben ganz genau schauen...
Wenn die Urkunden beim Visa antrag abgegeben wurde kannst du halt darauf verweisen.
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Antwort #81 - 18.03.2023 um 10:46:51
 
oke, da muss ich mich aber einige Positionen doch wundern. Jetzt soll ich neue Unterlagen beibringen, wie die ausländische Vaterschaftsanerkennung meiner Tochter. hö? meine Tochter ist deutsch, hat nun einen Deutschen Reisepass und es wurde in Deutschland in Hamburg, die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung abgegeben und die Zustimmung meiner Frau dazu in der deutschen Botschaft in Bogotá.

dazu kommt jetzt auch mein Arbeitsvertag, den ich natürlich nicht gerne jemand anderen zeige. wofür muss ich den Arbeitsvertag wenn ich gleichzeitig auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen muss, die ich ja bereits abgegeben habe?
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Antwort #82 - 18.03.2023 um 13:02:36
 
Wenn es keine ausländische Vaterschaftsanerkennung gibt, dann gib das halt an.

Du hast die Wahl:
Mit der Ausländerbehörde streiten ob etwas vorgelegt werden muss und das Verfahren verzögern.

Oder vorlegen und danach beim Datenschutzbeauftragten beschweren, dass Unterlagen eingereicht werden mussten die nichg verlangt werden dürfen, bereits vorgelegt wurden oder durch andere Belege nachgewiesen wurden.
Dann kannst du sagen, dass die Unterlagen per Standardschreiben gefordert wurden und es wohl ein systemisches Problem ist. Aber du zumindest willst, dass die übergriffig geforderten Unterlagen aus der Akte entfernt werden.
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Antwort #83 - 18.03.2023 um 18:38:06
 
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Antwort #84 - 18.03.2023 um 18:45:48
 
Ja, weil es das Gebot der Datensparsamkeit gibt. Bspw. darf ein Jobcenter keine kompletten Kontoauszüge verlangen sondern darf verlangen, dass diese vorgelegt werden und nur eine Aktennotiz gemacht werden darf, dass die Kontoauszüge vorgelegt wurden und alles ok ist.

Warum soll der Staat en Detail wissen wollen was in deinem Arbeitsvertrag steht, wenn du eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt hast?
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Antwort #85 - 01.04.2023 um 17:30:15
 
Ich habe nun auch wie beim Visaantrag mit meiner Bestätigung zugesagt, einen wohnungsvertrag geschlossen, der den nötigen wohnungsraum ab Beginn Juni nachweist.

Den Arbeitsvertrag lehne ich aber nach wie vor ab, zumal die Behörde aus dem gar nichts erkennen kann. Der ist 7 Jahre alt und spiegelt nach tariflichen Erhöhungen, Stundenerhöhung etc. überhaupt nicht mehr das aktuelle Lagebild ab. ich frage mich wie die Sachbearbeiterin da was rechnen will.

Es muss doch hier eine Gehaltsabrechung aus dem Dezember 2022 ausreichen aus der die jährliche Gehaltssumme erkennbar ist...
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Antwort #86 - 01.04.2023 um 17:37:03
 
...nimm bitte die letzten 3. Plus die aus 12/2022.

Dann sollte Ruhe sein.
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