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Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder (Gelesen: 14.967 mal)
calhoon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 03.03.2023 um 19:16:33
 
walkon schrieb am 03.03.2023 um 17:39:31:
Das heisst bei dem Fehlen nur diesen einen Einzeldokument, bei einer weiteren Abgabe von insgesamt 49 Einzeldokumenten (die anzahl habe ich nun nachgezählt), kann die Botschaft hingehen und den Antag und auch die Annahme ablehnen. Zur annahme ist sie nicht verpflichtet und man kann auch nichts nachreichen?


Ja. Das hast du doch schwarz-auf-weiss von der Botschaft, du hast es doch selbst zitiert:

"Die Botschaft weist außerdem auf den auf der Webseite zur Verfügung gestellten Merkblättern darauf hin, dass Anträge, die unvollständig sind, nicht weiterbearbeitet werden können. Bestehen Antragsteller/innen darauf, den Antrag zu stellen, obgleich unvollständig, sind wir verpflichtet, diese Anträge anzunehmen. Mangels vollständiger Nachweise können solche Anträge nicht weiter bearbeitet werden und wären in der Folge abzulehnen."


Zitat:
Ich will und werde dem Staat nicht auf der Tasche liegen, dafür weise ich ja Bschäftigungsverhältnis und Gehaltsabrechnungen nach und das tun andere nicht.


"Andere" bekommen dann auch kein Visum.


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Antwort #61 - 03.03.2023 um 19:24:10
 
Zitat:
Ja. Das hast du doch schwarz-auf-weiss von der Botschaft, du hast es doch selbst zitiert:

"Die Botschaft weist außerdem auf den auf der Webseite zur Verfügung gestellten Merkblättern darauf hin, dass Anträge, die unvollständig sind, nicht weiterbearbeitet werden können. Bestehen Antragsteller/innen darauf, den Antrag zu stellen, obgleich unvollständig, sind wir verpflichtet, diese Anträge anzunehmen. Mangels vollständiger Nachweise können solche Anträge nicht weiter bearbeitet werden und wären in der Folge abzulehnen."


Das hier gepostete Visumhandbuch sagt aber was anderes.

Hier steht beispielsweise Im Falle fristgebundener Visumanträge (wie etwa Kindernachzug, Wiederkehroption, Fälle des § 29 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) sind Visumanträge stets bereits anzunehmen, auch wenn sie noch unvollständig sind. Dem Antragsteller ist in diesen Fällen eine angemessene Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen zu setzen."
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Antwort #62 - 03.03.2023 um 19:33:46
 
Es nutzt die doch aber nichts! Es ist jetzt März und ihr wollt schnell ein Visum haben, also würde ich dringend nach Wohnung suchen und diese entsprechend dann nachweisen!

Wenn du jetzt im April einen vetrag abschließt wirst du ja nicht direkt einziehen können!

Also würde ich das als Priorität Nr. 1 einstufen...speziell in der heutigen Zeit
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calhoon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #63 - 03.03.2023 um 20:58:02
 
walkon schrieb am 03.03.2023 um 19:24:10:
Das hier gepostete Visumhandbuch sagt aber was anderes.

Hier steht beispielsweise Im Falle fristgebundener Visumanträge (wie etwa Kindernachzug, Wiederkehroption, Fälle des § 29 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) sind Visumanträge stets bereits anzunehmen, auch wenn sie noch unvollständig sind. Dem Antragsteller ist in diesen Fällen eine angemessene Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen zu setzen."


Dir ist aber schon klar, dass dein Antrag, wenn er denn jetzt so unvollständig (!) angenommen werden würde, wie er nunmal ist, NICHT bearbeitet würde und ihr auch keine Visa bekommt, solange nicht alle erforderlichen Nachweise erbracht sind?

Es macht also absolut keinen Unterschied, ob der unvollständige Antrag bei dir bzw. deiner Frau rumliegt oder in der Botschaft. Die Annahme und eine eventuelle Fristsetzung nützt dir ü-ber-haupt nicht, Sie bringt dich kein Stück weiter.

Du kannst dich natürlich weiter in Rage reden und fordern, dass der Antrag angenommen zu werden hat – oder dich auf das Erforderliche konzentrieren: Die notwendigen Nachweise zu erbringen.
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Antwort #64 - 03.03.2023 um 21:27:19
 
Mir fehlen von 50 Unterlagen eine Unterlage, danach kümmer ich mich wenn mir die neue antwort der Botschaft vorliegt.
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Antwort #65 - 06.03.2023 um 18:28:40
 
Nächstes Highlight der Botschaft auf meine ausführliche Antwort an die Chefin der Rechtsabteilung..

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Sehr geehrter Herr xxx,



vielen Dank für Ihre abermals sehr ausführliche Mail an die Konsulin, die diese der Visastelle zur Beantwortung weitergeleitet hat.



Für den Nachzug zu einem deutschen Kind muss logischerweise dessen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Eine Geburtsurkunde alleine ist kein Nachweis der Staatsangehörigkeit. Da Ihr Kind, wenn ich es richtig verstanden habe, noch keinen eigenen Nachweis hierzu besitzt, kann die deutsche Staatsangehörigkeit ersatzhalber durch Abstammung von einem deutschen Staatsangehörigen nachgewiesen werden. Hierzu benötigen wir also zusätzlich einen Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, etwa einer Kopie Ihres Reisepasses.



Aus Datenschutz- und Kapazitätsgründen können im Visaverfahren keine vorab per Mail eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden, sondern nur solche, die am Tag der Antragstellung in Papierform vorgelegt werden.



Wir können Ihre Ehefrau am Montag, den xx.03.2023, um xx:xx Uhr einschieben. Da wir terminlich ausgebucht sind, muss sie hierbei ggf. mit einer gewissen Wartezeit rechnen. Ich bitte um Terminbestätigung bis Mittwoch, den 08.03.2023.

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------------------------------------------------

Kein bisschen wird auf meine Fragen geantwortet. Ich hatte danach gefragt ob ich einen Scan meines Reisepasses meiner Frau zuschicken kann und sie den Ausdruck verwenden kann...Was ist mit dem Reisepass meiner deutschen Tochter, der vor 12 Wochen beantragt wurde und hierzu normalerweise maximal eine Bearbeitungszeit zuzüglich Honorarskonsul von 8 Wochen besteht. Keine Antwort in Bezug auf den Vorschlag mit dem Mietvertrag...

Also langsam haben sie mich soweit... Ich kann meine Frau mit der Ungewissheit doch nicht schon wieder zur Botschaft schicken. oh mann...
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Antwort #66 - 06.03.2023 um 18:54:36
 
Sie schreiben doch wie ich schon mehrmals gesagt habe dass GU und Passkopie von dir ausreicht. Verstehe nun wirklich nicht was genau dein Problem jetzt ist.
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Antwort #67 - 06.03.2023 um 18:58:28
 
Mein Reisepass ist aber bei mir in Deutschland....
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Antwort #68 - 06.03.2023 um 19:32:58
 
"Kopie ihres Reisepasses" schreiben sie doch
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Antwort #69 - 06.03.2023 um 20:47:15
 
Wenn es keine beglaubigte Kopie sein muss ist es doch wohl möglich, den Paß einzuscannen, zu mailen und im Land Deiner Frau auszudrucken?
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Antwort #70 - 06.03.2023 um 21:13:46
 
Unter normalen Umständen würde ich auch denken. Aber bei der Botschaft.   

Auf den Punkt Mietverträg den ich ausführlich beschrieben habe, ist man 0,0 eingegangen....
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Antwort #71 - 07.03.2023 um 01:12:42
 
Botschaftsmitarbeiter sind chronisch überarbeitet. Die müssen im Minutentakt x-Visaanträge bearbeiten. Von denen kriegst du imho keine angemessene Antwort.
Ne bessere Antwort kriegst du höchstens vom Referat 509 vom Auswärtigen Amt 509-visa@zentrale.auswaertiges-amt.de



Ich würde jetzt einfach alle Unterlagen fertig machen und scannen. Der Mietvertrag für die größere Wohnung und dein Pass Scan und alles was du hast als Pdf fertig machen. Zur Sicherheit nochmal durch nen pdf shrinker schicken damit das schön handliche Größe hat.

Dann schickst du das vor dem 7 Tage vor dem Termin als Email an die Botschaft mit dem Text:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

da die Visaanträge für die Familienzusammenführung zum deutschen Kind beim Ersttermin von der AV nicht angenommen wurden, weil angeblich Unterlagen wie A1 Sprachkenntnisse der Mutter (obwohl diese keine Voraussetzung für die Visaerteilung ist) fehlten, schicke ich Ihnen die Anträge und die Nachweise als Konvolut im Anhang dieser Mail vor dem Termin am x.x.2023.

Meines Erachtens sind die Unterlagen vollständig.

Der Reisepass unserer deutschen Tochter wurde am x.x.2023 beantragt und wurde noch nicht von der Botschaft herausgeben. Wenn möglich bitte ich darum dass der Reisepass beim Termin kopiert wird und dann der Kindsmutter ausgehändigt wird.

Ich bitte darum, dass sichergestellt wird, dass der Visaantrag angenommen wird.

Im Anhang finden Sie:
- bla
- bla
- bla
-...(alles genau benennen)

Ich bitte um Verständnis, dass ein Aufsuchen der deutschen Botschaft eine Tagesreise per Flugzeug bedeutet und insbesondere in Anbetracht der hohen Kriminalitätsrate in Südafrika (vgl. Reise und Sicherheitshinweise des AA bezüglich Südafrika) mir natürlich dann auch Sorgen mache.

Bitte bestätigen Sie mir den Empfang der Email.

Mit freundlichen Grüßen
Walkon



Kannst ja auch die Email per CC an 509 schicken, oder die email abwandeln und denen sagen dass die sicherstellen sollen dass der Antrag angenommen wird.

Deine Erwartung sollte nur die Empfangsbestätigung sein. Dass die Botschaft inhaltlich nicht darauf eingehen kann, kann dir praktisch egal sein. Wenn die dann wieder den Antrag nicht annehmen, kannst du dann auf Konfrontation gehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #72 - 07.03.2023 um 03:39:44
 
Schlecht noch das alle Papiere bei meiner Frau sind. Natürlich habe ich nicht alles eingescannt als ich ihr die Unterlagen nach Sûdamerika gebracht habe. Auch der Mietvertrag fehkt nich. Toller Tip mit 509, denn ich bezweifle das da noch was von der botschaft jommt.
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Antwort #73 - 07.03.2023 um 17:53:52
 
Neueste Antwort der DAV.

Ich frage mich wirklich ob man mich hier auf den Arm nimmt.

Mittlerweile habe auch vom Honorarkonsul die Nachricht erhalten, dass der Reisepass nach 12 wochen nun eingetroffen ist. Das Thema ist erledigt. Schon komisch dass von dem Reisepass niemand was wusste, denn nach meinem Veständnis läuft der Versand doch auch über die Botschaft....


Sehr geehrter Herr xxxx,



vielen Dank für Ihre Mail.



Papierform bedeutet ausgedruckt auf Papier. Ihr Pass muss nicht im Original vorgelegt werden.



Für Visa zur Familienzusammenführung zu deutschen Staatsangehörigen ist in der Regel kein Unterkunftsnachweis erforderlich.



Wenn der vorgeschlagene Termin Ihrer Frau nicht passt, steht es ihr selbstverständlich frei, über unser Terminvergabesystem einen Termin nach ihrem Gutdünken zu buchen.

................................................................................
...........

Ich habe 3 Visa vorgestellt. 1 Visa zum Nachzug meiner Frau zur Tochter.

2 Visa zum Kindernachzug, wo ja der Mietvertrag vorgesehen ist...

Ausführlich beschrieben....

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Antwort #74 - 07.03.2023 um 18:20:07
 
Alles richtig. Zu Deutschen ist i.d.r kein Unterkunftsnachweis erforderlich. Aber ihre Kinder ziehen zur Mutter somit nicht zu Deutschen. Ich will ja niemand verteidigen
Aber ich kann mir vorstellen dass die nicht nur deinen Fall zur Bearbeitung haben und sich nicht an ältere Nachrichten erinnern...

Zudem ist Deine Frau Antragssteller rechtlich und nicht Du.
Meiner Meinung nach sind eig alle Fragen geklärt oder was genau ist dir jetzt unklar ?

Im Übrigen selbst wenn die Botschaft den Antrag annimmt muss die ABH ja eh zustimmen die können dann berechtigterweise auch wieder mit der Unterkunft kommen
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