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Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder (Gelesen: 11.885 mal)
walkon
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Antwort #45 - 01.03.2023 um 20:59:43
 
Nachdem ich nun eine Beschwerde an die Botschafterin selbst gerichtet habe, mit dem all den Argumenten wie Fehler entgegen Visahandbuch, keine A1 Erfordernis auf Grund Aufenthaltgesetz mit den hier gegebenen hinweisen, habe ich nun folgende Antwort der Botschaft erhalten und diese verwundert mich nach wie vor..

Ich habe ein Visa "Reunificación familiar: "Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge"" gestellt, ein Visa zum Nachzug meiner Frau zur Deutschen Tochter..was so auch im dem Visaantrag steht und wieso redet man hier davon, dass am Schalter ein ehegattennachzug beantragt wurde. Hö??? Und inwiedfern bittet man nun denn um Unterstützung. Wenn ich den Reisepass scanne und mir die Botschaft versichert, dass der Pass nun nach 10 Wochen eingetroffen ist bzw. zu dem steht was vorher eigentlich vereinbart war, d.h. es ist kein Problem das meine Frau totzdem kommt auf welche Unterstützung wartet man...Dieses Botschaft ist seit dem Wechsel einigen Personal mir völlig schleierhaft und was fange ich mit dieser Antwort an? Meine Frau schon wieder dahin schicken mit der Gefahr abgelehnt zu werden...Eine nichtssagende Antwort meines Erachtens....
#

Sehr geehrter Herr xxxxx,



vielen Dank für Ihre Mail, welche mir durch Botschafterin xxxxxx zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Wir bedauern, dass die Visumerteilung bei der Vorsprache Ihrer Frau noch nicht möglich war.



Aus Gründen des Datenschutzes kann ich auf den konkreten Fall nicht in personenbezogener Form eingehen. Erlauben Sie mir jedoch folgende Hinweise:



Sie führen korrekt aus, dass im Visumverfahren zum Familiennachzug des (mit)sorgeberechtigten Elternteils zum minderjährigen Kind kein Sprachnachweis erforderlich ist. Zum Ehegattennachzug ist in aller Regel ein Nachweis vorzulegen, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Wird bei Antragstellung vorgetragen, dass ein Nachzug zum Ehegatten erfolgen soll, sind die Kolleg/innen am Schalter verpflichtet, einen Sprachnachweis zu verlangen. Beim Nachzug zum deutschen Staatsangehörigen muss (wie auf dem von Ihnen zitierten Merkblatt auch verzeichnet) natürlich die dt. Staatsangehörigkeit des Kindes oder Ehegatten nachgewiesen werden.



Die Botschaft weist außerdem auf den auf der Webseite zur Verfügung gestellten Merkblättern darauf hin, dass Anträge, die unvollständig sind, nicht weiterbearbeitet werden können. Bestehen Antragsteller/innen darauf, den Antrag zu stellen, obgleich unvollständig, sind wir verpflichtet, diese Anträge anzunehmen. Mangels vollständiger Nachweise können solche Anträge nicht weiter bearbeitet werden und wären in der Folge abzulehnen.



Bitte teilen Sie uns mit, wann Ihre Frau die Möglichkeit hat, nach Bogotá zu kommen, um – wie vorgestern bereits angeboten - einen Sondertermin wahrzunehmen. Es wäre u. U. hilfreich, wenn sie dabei unterstützt würde, die in den beiden vorhergehenden allgemeinen Absätzen dargelegten Voraussetzungen auch zu erfüllen.  Unvollständige Anträge bzw. fehlende Nachweise kann die Botschaft leider nicht ersetzen.


Und nun???
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« Zuletzt geändert: 01.03.2023 um 21:11:19 von walkon »  
 
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Antwort #46 - 01.03.2023 um 23:13:18
 
Die Botschaft in Manila hat mir per Mail immer Auskünfte erteilt. Hatte eine eingescannte Vollmacht von ihr per Mail mitgeschickt.
mE ist zu klären ob denen denn nun die GU + Passkopie von dir ausreicht, sonst würde sie ja nochmal unsinnig dahin fahren.
Da man allerdings schon 2x einen Sondertermin angeboten was mE daraufhin deutet.

Ich würde so eine Vollmacht mit der konkreten Frage senden ob das ausreicht. Aber vllt haben die anderen noch bessere Ideen .
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Antwort #47 - 01.03.2023 um 23:22:04
 
Naja, der Botschafter ist eher nicht der Ansprechpartner für sowas. Der ist eher politische Verantwortlicher, also der geht eher zu feinen Veranstaltungen mit Präsidenten, Königen und Diktatoren. Wenn dann müsste man dem Leiter der Rechts- und Konsularabteilung schreiben.

Wie gesagt... Du wirst da nicht viel erreichen. Selbst wenn du Referat 509 und 510 vom Auswärtigen Amt anschreibst wird es keine andere Antwort geben.

Die wissen halt, dass es nicht richtig gelaufen ist und darum geben die auch den "Sondertermin".

Die Mutter deines Kindes soll die Emails eben ausdrucken und  ganz oben auf den Antragsstapel legen.

Meine Empfehlung ist, dass du verbal abrüstest und dem der den Sondertermin per Email gibt, um Verständnis bitten dass der Visaantrag für dich emotional stressig ist und die bitte darauf achten, dass deine Frau diesmal problemlos den Antrag stellen kann.

Sei zielorientiert.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #48 - 01.03.2023 um 23:40:49
 
Das ist die Antwort der Leiterin der Rechtsabteilung.

Mit derselben Botschaft bin ich schon lange in Kontakt und in Vergangenheit wurden mir immer auch personenbezogene Auskünfte gegeben. Zwecks Vorbereitung zur Zustimmung meiner Frau zu meiner Vaterschaftsanerkennung in der Botschaft habe ich zahlreiche Scans an die Botschaft vorab geschickt und das war ausdrücklich gewünscht Augenrollen

Andere Leiterin im Rechtskonsulat bedeutet wohl andere Sitten.

Ich habe nun auch an die Botschafterin bemerkt, dass wir nicht mehr von derselben Bearbeiterin bedient werden.1. sehr unfreundlich gewesen. 2. Offensichtliche fehlende Sachkompetenz.

Was mich an dem ganzen stört, dass man hier einen Fehler nicht zugibt und dann auf uns schiebt.

Eine Befürchtung meiner Frau ist nun dass dann nach was anderem gesucht wird und man in dieser Botschaft nun wohl supergenau ist.  das Thema des Mietvertrages könnte wohl.auch noch kommen, weil trotz dem Aufhänger des A1 wohl dies auch mal kurz angesprochen wurde. Ich habe für die 3 fast 30.Einzeldokumente gehabt und alles war laut sachberabeiterin perfekt und bei den Dokumenten zu fehlender A1, mein Reisepass und dem fehlenden Mietvertag hat sie rumgemäkelt obwohl bezüglich des Mietvertags nichts in der Antwort steht  ....

In meiner vorherigen Anfrage in Bezug auf den derzeit zu kleinen wohnraum hatte man ja nur geantwortet "seien sie mit der Einladung kreativ"
und das erinnert mich an die Aussage zum Reisepass dass man vorbeikommen kann und dann weitersehen muss. Das Ergebnis sehen wir ja nun. 😤[
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Antwort #49 - 01.03.2023 um 23:59:01
 
Und in was soll ich hier asistieren/unterstützen so wie die Botschaft es vorschlägt. Mehr als ich bereits gemacht habe, kann ich wohl nicht ...
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Antwort #50 - 02.03.2023 um 00:14:20
 
Nunja ausreichender Wohnraum und Sicherung LU muss halt nachgewiesen werden. Nicht wegen Deinem Kind .. mit diesem könnte sie auch so nach D und einfach Sozialleistungen beantragen. Das Problem sind hier die Stiefkinder, denn dafür muss LU nachgewiesen werden. Wenn die Botschaft selber schon sagt "sei kreativ" halte ich das eher für positiv.. was sollen sie auch sonst antworten.
Hier wird man evtl. mit der Argumentation weiterkommen dass es unzumutbar ist dass die Mutter ja nicht ohne die 2 Stiefkinder nach D kann - einen "Selbstläufer" sehe ich hier jedoch nicht.

Ich verstehe die "nicht personenbezogene Antwort" aber schon so sie soll einfach nochmal vorbeikommen zum "Sondertermin" wie @aras auch gesagt hat dass sie wohl selber sehen das was falschgelaufen ist. Im Übrigen muss Deine Ausländerbehörde dem Visum Antrag zustimmen nachdem die Botschaft ihn angenommen hat. Von fehlenden Wohnraum hatte ich nichts gelesen bisher..

Zitat:
Und in was soll ich hier asistieren/unterstützen so wie die Botschaft es vorschlägt. Mehr als ich bereits gemacht habe, kann ich wohl nicht ...

naja was soll die Botschaft dennn machen? Vorbeikommen muss sie sowieso nochmal da der Antrag ja nicht angenommen wurde. Selbst wenn sie einen Fehler zugeben würde müsste sie nochmal kommen..
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Antwort #51 - 02.03.2023 um 04:01:26
 
Der fehlende Wohnraum wurde auch in den 2 offiziellen Antworten zum Antragstermin durch die Botschaft nicht erwähnt aber halt kurz in dem Schaltergespräch kurz angesprochen, denn hier hatte ich mich nach einer vorherigen Antwort an die Botschaft, die hier wie erwähnt mit einem seien sie kreativ und auf Vorschlägen in diesem Forum auf die Vorgehensweise eingelassen das ich in der Bestätigung/Einladung insofern kurz darauf eingehe und bekräftige dass ich zum Einreisezeitraum eine grössere Wohnung anmieten werde, denn man sieht ja gerade was soll ich denn jetzt schon eine Wohnung anmieten wenn sich das Visumsverfahren ansonsten verschiebt. BNb Anmietungen oder  Hotelanmietungen gehen hier ja auch schlechtwrg nicht . Da die finanzielle Situation und Sicherung des LU vor Ort bei der er Vorstellung  anhand der Nachweise als sehr gut bewertet wurde, sollte dies aber kein Problem auch für die AV sein.

Ich denke dass muss ich allerdings aber mir nochmal vorab bestätigen lassen das nach meinem Verständnis nun also trotz noch fehlenden Reisepass, dem Fakt das Mein Pass nicht zu liefern ist wegen fehlendem Grund Ehegattenzug und den vorher gestellten Tatsache des erst zum Einreisezeitpunkt vorhandener grösserer Wohnraum vorliegen wird, ein Erneute Vorstellung bei der Botschaft nun erfolgen kann.

Ansonsten reist meine Frau dort erneut an und es passiert Überraschung Nr. 2.... Seht ihr das genauso?
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Antwort #52 - 02.03.2023 um 23:25:27
 
Da nun jetzt Tips mehr gekommen sind, bleibt mir nun wohl nichts anderes übrig, dann trotzdem nochmal auf dem fehlenden Nachweis des Mietvertrags bei der Vereinbarung des Sondertermins hinzuweisen..

Ich hatte ja bereits nach euren Tips die Einladung entsprechend vorbereitet und wenn das nicht reicht, dann bin ich für meine Stiefkinder zumindest vorerst mit meinem Latein am Ende. Anderes fällt  mir nicht ein kreativ zu sein. Ich habe 30 verschiedene Einzeldokumente gehabt und dieses Thema bekomme ich in Hamburg nicht in kurzer Zeit gelöst.

Bestätigung


Hiermit bestätige ich, deutsche Staatsangehörigkeit, wohnhaft in der , dass ich mit meiner

•      Ehefrau xxxx

•      Unserem gemeinsamen Kind, meiner Tochter xxxx (deutsche Staatsbürgerin)

•      und meine beiden Stiefsöhne   xxxx

zusammen in Deutschland leben möchte.


Ab dem Einreisezeitpunkt (Einreise erfolgt zum 29.06.2023) werden wir gemeinsam in einer zum 01.06.2023 reservierten und dann angemieteten größeren Wohnung gemeinsam leben.


Mit freundlichen Grüßen,
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Antwort #53 - 03.03.2023 um 06:36:10
 
walkon schrieb am 02.03.2023 um 23:25:27:
01.06.2023 reservierten und dann angemieteten größeren Wohnung gemeinsam leben.

Das kannst du per Vertrag nachweisen?
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walkon
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Antwort #54 - 03.03.2023 um 08:23:35
 
Nein. Wie denn auch. Meine Antragsunterlagen sind von Februar. Man kann doch nicht von mir verlangen, dass ich eine 100 qm Wohnung anmiete ( die muss man in Hamburg auf die schnelle erst mal bekommen). für mich alleine wo ich derzeit alleine wohnen würde und je nachdem wie lange sich das Verfahren zieht diese auch bezahle und dort alleine bewohne. mein jetziger vertrag läuft zum 30.05. nun ab, Das habe ich in Vorausschau auf eine Einreise der Familie im Juni dementsprechend gekündigt. Diesen könnte ich kurzfristig aber halt immer um 3 Monate verlängern und ich würde beim positiven Bescheid bzw. den Anzeichen dazu dann vorerst eine möblierte Wohnung zum.01.06. beziehen (diese sind problemlos in Hamburg verfügbar)  meine Familie kommt zum 29.06. in die Wohnung hinzu und dann machen wir uns in Ruhe auf der Suche nach einer für uns geigneten Wohnung. Nur das wäre handel- und planbar. Es muss  doch jeder ABH und DAV logisch und vom Verständnis her klar sein das es einen Unterschied macht, dass ich bisher als Single gelebt habe und dementsprechend einen anderen Anspruch in bezug auf Wohnraum hatte als Vater mit 4 köpfiger Familie. Was ich dann ja nun auch mit der neuen Anmietung "korrigieren" würde.

Anders weiss ich nicht wie ich das hinbekommen soll und vorherigen Antworten aus dem Forum zufolge, müsste hier eigentlich auch die DAV mitspielen. Es kommt halt auf die Formulierumg and und die Botschaft ist mit dem Vorschlag hierzu "seien sie kreativ" nicht gerade als Ratgeber in die Bresche gesprungen ohne dieses aber direkt zu verneinen. zumindest lese ich dieses aus der Antwort.

Das wichtige muss doch sein, dass der LU gesichert ist und das haben wir der Frau am Visaschalter zur vollsten Zufriedenheit nachweisen können.
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Antwort #55 - 03.03.2023 um 10:14:59
 
walkon schrieb am 03.03.2023 um 08:23:35:
Nein. Wie denn auch. Meine Antragsunterlagen sind von Februar. Man kann doch nicht von mir verlangen, dass ich eine 100 qm Wohnung anmiete ( die muss man in Hamburg auf die schnelle erst mal bekommen). für mich alleine wo ich derzeit alleine wohnen würde und je nachdem wie lange sich das Verfahren zieht diese auch bezahle und dort alleine bewohne. mein jetziger vertrag läuft zum 30.05. nun ab


Doch, dieser Nachweis ist ein Bestandteil für das Visum der beiden "ausländischen" Kinder. Und wie du selbst sagst, ist das in Hamburg wie auch aktuell überall in Deutschland sehr schwer!
Ohne entsprechenden Wohnraum kann die ABH das Visum ablehnen! Was dann?

walkon schrieb am 03.03.2023 um 08:23:35:
Anders weiss ich nicht wie ich das hinbekommen soll und vorherigen Antworten aus dem Forum zufolge, müsste hier eigentlich auch die DAV mitspielen. Es kommt halt auf die Formulierumg and und die Botschaft ist mit dem Vorschlag hierzu "seien sie kreativ" nicht gerade als Ratgeber in die Bresche gesprungen ohne dieses aber direkt zu verneinen. zumindest lese ich dieses aus der Antwort.


Das könnte funktionieren oder eben nicht! Gerade in der heutigen Zeit mit extrem knappen wohnraum könnte eben die ABH dort nicht mitspielen und eine Wohnung verlangen! Also probiere es, aber sei nicht erzürnt, wenn die Behörde ablehnt....
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Antwort #56 - 03.03.2023 um 17:02:17
 
Nicht erzürnt, aber langsam total verzweifelt.

Soviele Kosten, Energie und Zeit wie hier reingesteckt wird seit der Vaterschaftsanerkennung im letzten Mai in Hamburg one auch nur einen Tag verschwendet zu haben. Hindernisse an allen Ecken, hier als Beispiel die Anerkennung der alten Scheidung meiner Frau damit meine Tochter überhaupt als Deutsche anerkennt werden kann... Und nun wieder sowas.

Wir werddem dem Staat bestimmt nicht auf der Tasche leben und trotzdem wird man so behandelt...

Dann schreibe ich mal der Botschaft und lass mich gerne positiv überraschen obwohl mir das Gefühl was anderes sagt...
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Antwort #57 - 03.03.2023 um 17:39:31
 
Das heisst bei dem Fehlen nur diesen einen Einzeldokument, bei einer weiteren Abgabe von insgesamt 49 Einzeldokumenten (die anzahl habe ich nun nachgezählt), kann die Botschaft hingehen und den Antag und auch die Annahme ablehnen. Zur annahme ist sie nicht verpflichtet und man kann auch nichts nachreichen?
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Antwort #58 - 03.03.2023 um 18:34:35
 
Wieviel Wohnraum wollen die in Hamburg denn ?
Habe Mal auf der Webseite in düsseldorf geschaut da steht pro Person 12qm und Kinder unter 2 wären nicht berücksichtigt.
Das wären dann in eurem Fall 48qm . Das finde ich schon extrem wenig als Anforderung .

Genauso wenig kann ich als Arbeitsloser sagen genehmigt das Visum nach Einreise werde ich mir Arbeit suchen..Das würde ja die ganzen Regeln ins absurdun führen Zwinkernd
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Antwort #59 - 03.03.2023 um 18:59:50
 
Ich gehe davon aus, dass dies auch für Hamburg gilt, zumindest habe ich genau mit dieser Quadratmeterzahl gerechnet und darauf  komme ich mit der derzeitigen Wohnung nicht. Ich bin viel unterwegs beruflich, was soll ich da mit einer großen wohnung die leersteht? das  war der Grund für die bislang kleine wohnung.

Ich weiss nicht ob das man so einfach vergleichen kann. Ich will und werde dem Staat nicht auf der Tasche liegen, dafür weise ich ja Bschäftigungsverhältnis und Gehaltsabrechnungen nach und das tun andere nicht.

Wir haben ein 17 monates altes Baby und sollte das Baby nicht länger ohne Vater aufwachsen und alleine durch die ganzen Formalien habe ich von Mai 2022 bis nun (vorausgesetzt der Pass kommt nun mal) wegen Hindernissen die mir durch den Staat auferlegt wurden viel Zeit mit dem Baby verloren. Ein paar Besuche im jahr machen das nicht weg. Nur mit dem Baby nun rüber gehen würde bedeuten, die 2 Stiefkinder erst einmal zurück zu lassen. Dass kann ja auch nicht im Sinne des ganzen sein. Familienzusammenführung ist ja das Ziel und nicht trennen. Und mein Kind ist deutsch!


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