Vielen Dank schon mal für die ersten Antworten die mir mit Sicherheit weiterhelfen.
In dem Zusammenhang der Visabeantragung habe ich allerdings weitere Fragen.
Ich habe mir mal den Visaantrag "Antragsformular auf Erteilung eines nationalen Visums" auf der Botschaftsseite angeschaut und ich habe festgestellt, dass viele verschiedene Merkblätter zu dem Visaantrag existieren.
Daher frage ich mich nun, welches Merkblatt bzw Merkblätter mit welchen Anforderungen für uns, dann also in Frage käme. So finde ich beispielsweise
- Visum zum Ehegattenachzug
--(hier wird dann allerdings angegeben, dass offizieller Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau
A1 beizubringen ist) -> Ist dass das richtige Merkblatt zum Visa weil ich doch verstanden habe, dass wegen meiner deutschen tochter meine Frau diesen Nachweis nicht erbringen muss.. Wie wird diese Anforderung denn sonst ausgeschlossen..
- Visum zum Kindernachzug (dieses Merkblatt wäre für meine 2 Stiefkinder zu beachten?)
-- hier wären dann wohl Nachweise zur Sicherung des
LU (Bescheinigung des AG sowie letzten 3 Gehaltsbescheinigungen) beizubringen sowie
-- Mietvertrag aus Deutschland (allerdings hierzu gibt es keine Angaben zu der Forderung der Größe des benötigten Wohnraums)
- Visum zum Familiennachzug eines Elternteils zum deutschen minderjährigen Kind (käme dieses zum Tragen, oder nur wenn m eine Tochter schon in Deutschland leben würde, denn hier wird unter anderem nach einer aktuellen Aufenthaltsbescheidung des Kindes aus Deutschland gefragt, die es natürlich nicht gibt, da unser eigenes Kind nach wie vor ja noch im Ausland lebt...)
Wäre dieser Antrag dann für jeden einzelnen, das heisst ein Antrag für meine Frau und für jedes Kind (mit Ausnahme des deutschen Babys) zu stellen oder muss alles in einem Antrag verarbeitet werden. Denn so werden im Dokument auch Angaben zu den Kindern des Antragstellers gefordert sowie wird die Frage nach Familienangehörigen gestellt (oder wird hier dann das Baby angegeben, dass ja kein Visa braucht?). Beispielsweise kann ich aus dem Antrag nicht erkennen, dass die Mutter das deutsche Kind begleiten würde und somit ja keinen Deutschkurs bräuchte...
Auch verstehe ich nicht dass die folgenden Fragen gestellt werden:
- Beabsichtigte DAuer des Aufenthalts in der BRD (von - bis)
-> das wäre doch für immer??
- aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten
-> hier wäre dann also das Einkommen des in Deutschland lebenden Ehegatten zu nennen, zu dem die Familie zuzieht??
- Was meint man Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (ist damit der Antrag zum Visa gemeint?)
- Unterschriebenes Formular zu $ 54
AufenthG (ist das die Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V. m. § 53
AufenthG?)
Vielen dank im Voraus.