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Themen Beschreibung: Behördliches Führungszeugnis
muck7
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i4a rocks!


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29.08.2022 um 14:36:17
 
Liebe Forumsmitglieder,

für eine neue Arbeitsstelle benötige ich ein behördliches Führungszeugnis. Ich habe bei der Gemeinde telefonisch angefragt und auch einen Termin bekommen. Der Mitarbeiter sagte mir, dass ich außer dem Ausweis auch das Schreiben mitbringen soll, auf dem vermerkt ist, dass ich ein Führungszeugnis benötige, denn er will davon eine Kopie machen. Nun frage ich mich, ob das eigentlich zwingend erforderlich ist, denn auf dem Schreiben sind auch noch einige andere Informationen, die eigentlich nicht von Relevanz für die Gemeinde sind. Muss man so ein Schreiben zwingend vorlegen?
Wenn jemand hierzu Näheres weiß, würde ich mich freuen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 29.08.2022 um 14:56:42
 
Es geht um ein erweitertes Führungszeugnis, richtig? Das bekommt die anfordernde Behörde (und nicht Du selber in die Hand gedrückt). Und ja, das Anforderungsschreiben musst Du dort vorlegen.

Hier mal die Informationen für Sachsen. Dürften in jedem anderen Bundesland ähnlich oder gar gleich sein.

https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000880?plz=01445
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muck7
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 29.08.2022 um 15:23:45
 
Hallo Lottchen,

es handelt sich um ein einfaches Führungszeugnis und der Mitarbeiter sagte mir, dass ich es dann dort in der Gemeinde abholen kann, sobald sie es erhalten.
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muck7
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 29.08.2022 um 15:35:25
 
Du hast mir dennoch den passenden Tipp gegeben Lottchen  Smiley.
Ich habe jetzt nämlich nochmal für mein Bundesland (Bayern) nachgelesen und es ist in der Tat nur für das erweiterte Führungszeugnis nötig und nur dieses geht dann direkt an die anfordernde Stelle.
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