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Einbürgerungsantrag/Verfahrenstand (Gelesen: 3.367 mal)
Themen Beschreibung: Was soll man tun wenn ein Antrag ins Schwarzes Loch geht?
wassimk
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29.08.2022 um 08:15:10
 
Servus zusammen,

meine libanesischer Ehefrau ist seit Feb. 2022 berechtigt ein Einbürgerungsantrag abzugeben (sie wohnt sein Feb 2019 in Deutschland, verheiratet mit deutsche Bürger (mein Wenigkeit) seit 2018, bin Eigentümer mit gutes Einkommen, sie ist jetzt Hausfrau da wir zwei klein Kindern zusammen haben).

Am 15.Feb 2022 haben wir uns für die Einbürgerung anstatt NE uns entschieden, da beide kosten Geld, und ihre Aufenthaltstitel läuft am ende Sept. 2022 ab. Einbürgerungsantrag am Feb 2022 abgegeben, paar Tage später kam, nach unsere Rückfrage, ein Eingangsbestätigung mit paar benötigte Unterlagen.

am 13.März 2022 haben wir alle benötigte Unterlagen abgegeben (war eine berechtigte bzw. nachvollziehbares Menge), und danach natürlich nichts mehr gehört (Verhaften muss ja laufen).

3. Mai 2022 haben wir ein Mail an die Sachbearbeiterin geschickt, mit die Frage ob wir schon uns um die Verlängerung von den Aufenthaltitel von meine Frau anfangen sollen oder ob sie glaubt, dass bis dann alles erledigt sein soll. Ein Tag später haben wir ein Anruf von die Sachbearbeiterin erhalten, sie meinte wir sollen unbedingt das tun, da ohne Aufenthalstitel, den Einbürgerungsantrag abgelehnt wird. Sie hat uns auch informiert, dass der Antrag befindet sich in die Sicherheitsanfrage.

Als wir gefragt haben, wie lang sollte es noch ungefähr dauern, haben wir "ich habe kein Glaskugel" als Antwort bekommen... mit der bitte sie am Laufend zu halten. hä?

Am 25.06.2022 haben wir "Update mail" gesendet mit die Info, dass meine ehefrau ein Termin beantragt hat um ihre Aufnethaltstitel zu verlängern... keine Reaktion..

Anfang August 2022 haben wir ein "Update mail" gesendet mit die Info, dass ich meine Probezeit bestanden habe und, dass meine ehefrau ein Termin am 22.09.2022 hat um ihre Aufenthaltstitel zu verlängern bekommen hat. Wir haben auch gefragt, ob wir Beweise/Nachweise schicken sollen... keine Antwort  unentschlossen

Wir haben versucht die Sachbearbeiterin telefonisch zu erreichen, da wir gar kein Antwort auf unsere Fragen bekommen, aber leider erreichen wir niemand. Wir versuchen auch eine offizielle Anfrage durch den portal zu verzichten, da wir verstehen, dass die Einürgerungsamt unter Druck ist, aber irgendwie möchten wir eine grobe Idee haben, wann wir z.B. unsere Urlaub planen können.

Jetzt kam noch eine Komplexität, dass die Tochter von meiner Frau (12 Jahre Alt) uns besuchst und jetzt möchte bei uns bleiben, der Vater ist einverstanden. Meine Stieftochter ist britisch, und wir müssen dann auch ein Aufenthaltstitel für sie beantragen, aber da der Aufethaltstitel für meine Frau läuft am 30.09. ab, und den Termin am 22.09 gegeben ist, wissen wir nicht mehr was wir tun sollen, da es kann sein, dass Sachbearbeiterin im Urlaub ist und der Antrag ist schon zugesagt da das ganze eigentlich sehr Simpel ist (kein Asyl oder Student usw. sondern als ehefrau eine deutsche Bürger mit gutes einkommen und Eigentümer, sollte das alles relativ "straight forward" sein oder?).

Zweite Komplexität: Libanesischer Reisepass von meine Ehefrau läuft im Juni 2023 ab, wir wissen nicht ob es noch alles so lang dauert, dass wir schon eine neue libanesischer Reisepass beantragen müssen, da diese Verfahren auch fast 6 Monate benötigt, aufgrund was jetzt im Libanon passiert.

Hat jemand eine Idee wie wir die Knoten einlösen können und vielleicht irgendwelche Antwort bzgl. Bearbeitungstand bekommen können?

Zusätzliche Info: wir gehören zu München/Bayern.

Danke im Voraus für Euer Hilfe und Rat
Viele Grüße
ein sehr verwirrte Wassimk  weinend


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.08.2022 um 08:39:44
 
Verfahren in München dauern derzeit bis zu zwei Jahren, da könnt ihr nach sechs Monaten erstmal nichts erwarten. Eine "Untätigkeitsklage" vor dem VG München wird auch entsprechend dauern. Im Übrigen muss deine Frau für die Einbürgerung im Besitz von mind. einer entsprechenden AE sein, zumal die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ebenfalls davon abhängt.

Deine Frau muss also jetzt die AE verlängern bzw. eine NE beantragen. Da bleibt ihr keine andere Wahl.

Die Tochter kann anschließend auch eine AE nach visumfreier Einreise beantragen, § 41 Abs. 1 AufenthV.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.08.2022 um 10:37:00
 
Bevor es diesbezüglich untergeht:

Sobald deine Ehefrau den Antrag auf Verlängerung gestellt hat, gilt ihr Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde - egal wie lange sie dauert - als fortbestehend. Sie muss sich also ab dem 30.09 keine Sorgen machen.

Für die Tochter gilt etwas Ähnliches, sie muss nur innerhalb von 90 Tagen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Dann gilt ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung der Behörde als erlaubt (§ 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG). Sie braucht dabei nicht auf einen Termin zu warten, sondern kann den Antrag auf etwa per Einschreiben an den KVR schicken. Damit gilt der Antrag als gestellt.
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wassimk
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Antwort #3 - 05.09.2022 um 14:16:58
 
Zitat:
Verfahren in München dauern derzeit bis zu zwei Jahren, da könnt ihr nach sechs Monaten erstmal nichts erwarten. Eine "Untätigkeitsklage" vor dem VG München wird auch entsprechend dauern. Im Übrigen muss deine Frau für die Einbürgerung im Besitz von mind. einer entsprechenden AE sein, zumal die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ebenfalls davon abhängt.

Deine Frau muss also jetzt die AE verlängern bzw. eine NE beantragen. Da bleibt ihr keine andere Wahl.

Die Tochter kann anschließend auch eine AE nach visumfreier Einreise beantragen, § 41 Abs. 1 AufenthV.


Vielen Dank für deine Antwort!

Ein Untätigkeitsklage war natürlich nicht geplant, ich versuche nur mich zu informieren, wie der Bearbeitungsstand ist, besonders wenn ein Beamtin gar nicht reagiert, sollte ein anderen geben, um sich informieren zu lassen. Irgendwo im Forum habe ich gelesen, dass jeder Bürger hat ein Anspruch einmal in 3 Monate nach den Stand (Bearbeitungstand / erwartete Erledigungzeit usw.) von sein Verfahren zu fragen...

Meine Frau wird auf jeden Fall den Termin am 22.9 wahrnehmen und den NE beantragen.

Danke nochmal und VG!
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wassimk
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Antwort #4 - 05.09.2022 um 14:20:45
 
Zitat:
Bevor es diesbezüglich untergeht:

Sobald deine Ehefrau den Antrag auf Verlängerung gestellt hat, gilt ihr Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde - egal wie lange sie dauert - als fortbestehend. Sie muss sich also ab dem 30.09 keine Sorgen machen.

Für die Tochter gilt etwas Ähnliches, sie muss nur innerhalb von 90 Tagen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Dann gilt ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung der Behörde als erlaubt (§ 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG). Sie braucht dabei nicht auf einen Termin zu warten, sondern kann den Antrag auf etwa per Einschreiben an den KVR schicken. Damit gilt der Antrag als gestellt.


Heute haben wir unsere Stieftochter angemeldet (erste Schritt im richtigen Weg).

Wir werden jetzt den Antrag elektronisch schicken (als Anhang in ein Terminanfrage durch den KVR portal). Ich gehe davon aus, dein Rat ist den Antrag auch per Post (Einschreiben) an KVR zu schicken...

Um alle Unterlagen einfach erledigen zu können, haben meine Frau und der Vater des Kindes diese Formular benutzt (tip für anderen die sowas benötigen): https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/ro...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.09.2022 um 21:07:03
 
wassimk schrieb am 05.09.2022 um 14:16:58:
Irgendwo im Forum habe ich gelesen, dass jeder Bürger hat ein Anspruch einmal in 3 Monate nach den Stand (Bearbeitungstand / erwartete Erledigungzeit usw.) von sein Verfahren zu fragen...

So eine Regelung existiert nicht. Drei Monate nach vollständiger Antragstellung ist besagte "Untätigkeitsklage" zulässig, sofern die Behörde bis dahin nicht eine Entscheidung getroffen hat.

Der KVR war aber schon 2019 hoffnungslos; du kannst dir vorstellen, wie es jetzt aussieht.
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Antwort #6 - 26.01.2023 um 13:03:44
 
Servus zusammen,

ein kleines Update unsererseits:

Verfahren dauert immer noch, die Sachbearbeiterin hat im November der NE von meine Frau bekommen mit zwei neue Gehaltsabrechnungen von mir, seitdem meldet sie sich gar nicht mehr, und sie ist gar nicht mehr erreichbar. (Falls keine hat Lust mein Erste Post zu lesen, Antrag würde am 15.02.2022 gestellt, und alle benötigte Unterlagen im März 2022 abgegeben).

Natürlich da es so viel Zeit schon hinter uns ist (fast ein Jahr), das Leben passiert und ich habe mehrere sehr gute Job Angebote abgelehnt aufgrund den Angst, dass der Antrag von meine Frau wird auf Eis gelegt aufgrund die neue Probezeit.

Ein potenzielle neue Arbeitgeber hat mir vor paar Wochen den Angebot gegebene, dass er wird sich auf die Probezeit verzichten, dann werde ich ab Tag 1 ohne Probezeit bei ihm arbeiten. Nichtsdestotrotz wollte ich nur sicherstellen, dass es kein negative Wirkung auf den Antrag von meine Frau hat, versuche ich ständig die Sachbearbeiterin zu fragen, ob es irgendwelche Verzögerung verursachen kann.

Leider ist sie wie schon berichtet gar nicht erreichbar und wir wissen nicht mehr welche Entscheidung soll man treffen, da es mir hindert unsere Leben zu verbessern, nur weil die Sache zu lang immer dauert und man kann nach den Satus nichts wissen.

Aufgrund die o.g. Situation habe ich mir überlegt doch ein Anwalt oder irgendwelche Dienstleister im Boat zu bringen (wie migrando o.ä.), aber da habe ich es Angst, dass es noch länger dauern wird nur weil wir eskaliert haben, kurz gesagt ich möchte mich auch nicht ins eigene Knie schießen...

Hat jemand irgendwelche Tipps für uns?  unentschlossen
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Antwort #7 - 26.01.2023 um 13:43:38
 
Mit einer Untätigkeitsklage "schießt man sich nicht ins Knie".
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Antwort #8 - 26.01.2023 um 13:48:54
 
Tipp: Ich würde mich an der Auskunft oben orientieren, dass es bei dieser Behörde rund zwei Jahre dauert.

Februar 2022: Antrag
Februar 2024: Entscheidung

Wenn man ständig nachfragt, verzögert es sich nur geringfügig. Aber wozu?

Sinnvoll kann es sein, dass die Ehefrau sich bei der zuständigen Landtagsabgeordneten beschwert, damit die Regierung sich Gedanken über mehr Stellen macht.
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Antwort #9 - 26.01.2023 um 14:35:40
 
Eine Untätigkeitsklage dagegen entfaltet unmittelbare Wirkung ...

Wer Zeit hat, zwei Jahre zu warten, der mag sich an dieser Information orientieren.
Für wen es gute Gründe gibt, solch indiskutable Fristen nicht einfach abzuwarten, kann die vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten nutzen.

Es gibt sicher noch nicht mal in der betroffenen Behörde Freunde solch langer Bearbeitungsdauern.
Wenn Gerede zu einer besseren Ausstattung (personell und materiell) der Behörde, zu einer den Aufgaben angemessenen Ausstattung (!) führen würde, gäbe es solche Bearbeitungsdauern nicht für den Regelfall.
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Antwort #10 - 26.01.2023 um 14:40:55
 
Wenn du von Anfang an weißt, dass die Einbürgerung 2 Jahre dauert, dann sollte man gundsätzlich den Antrag stellen und nach 3 Monaten die Untätigkeitsklage einreichen.

Werden wir auch bei meiner Frau nach unserem Umzug in ne andere Großstadt so händeln...
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Antwort #11 - 26.01.2023 um 17:20:56
 
Vielen Dank für euer Kommentare, Tipps und "Inputs".

Wir wüssten schon, dass es zwischen 8 und 12 Monate Bearbeitungszeit dauern kann, deswegen haben wir uns gegen ein Untätigkeitsklage entschieden, da es kann gut sein, dass die EBH SB sagt, dass im Eintragseingangsbestätigung ein Hinweis geschrieben ist der lautet:

Wichtiger Hinweis:
Wegen sehr stark gestiegener Antragszahlen und wegen der Corona-Situation muss mit
einer Bearbeitungszeit von 8 - 12 Monaten gerechnet werden.
Wir bitten von Nachfragen nach dem Verfahrensstand abzusehen.


Auf diesem Grund haben wir nach 3 Monat gar nicht geklagt, und ich wüsste auch nicht ob der Zeit soll ab Februar (Eingang des Antrags) oder ab März (Eingang alle Unterlagen die nach der Eingang vom Antrag angefordert waren).

Aber da langsam kommen wir näher und näher an die veröffentlichter und privat gegebene Bearbeitungszeithinweis (zwischen 8 und 12 Monate), überlegen wir uns doch ein Untätigkeitsklage durchzuführen.

Da ich fair bleiben möchte, und keine Nachteile gegen irgendwelche SB oder Mitarbeiter verursachen möchte, haben wir uns gedacht zuerst noch ein mail direkt an die SB zu schreiben, und nach eine Woche an den Hauptpostfach, dann nach paar Tage ein versuch durch ein Kontaktformular zu probieren.

Wenn alle o.g. Schritte nichts bringen (dann sind wir wahrscheinlich im März), dann müssen wir leider den rechtlichen Weg gehen.... es geht hier nicht um Verfahrenskosten zu sparen sondern um persönlichen Prinzip, wo wir versuchen immer solche Eskalationen wie viel wie möglich zu vermeiden....

Was ich gemeint habe mit die eigene Knie zu schießen, ist falsch ein Untätigkeitsklage (noch mehr) künstliche Verzögerung verursacht...
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Antwort #12 - 29.01.2023 um 11:11:19
 
Hallo,

du hast erwähnt, dass der Pass deiner Frau bis Juni 2023 gültig ist. Ihre Niederlassungserlaubnis ist zwar nicht mehr zu verlängern, aber als Dokument ist sie nur bis zum Ablauf des Reisepasses gültig. Da die Einbürgerung noch ein wenig dauern wird, würde ich mich an eurer Stelle jetzt schon um die Verlängerung des Passes kümmern.
Viele Grüße
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