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Frage zu Besuchervisum VISA C (Gelesen: 1.285 mal)
Themen Beschreibung: Frage zu Aufenthaltsdauer
jeremiah
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i4a rocks!


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20.08.2022 um 22:48:32
 
Liebe i4a'ler,

Meine Fragen beziehen sich zu dem Thema Besuchervisum.

Person A hatte ihren Termin bei der Botschaft später bekommen als geplant bzw. erwartet.

Die kurze Reise war vom 15.08 bis 21.10.22 geplant. Der erste Termin bei der Botschaft, für die Übergabe aller Unterlagen zum Visaantrag, fand am 10.08.22 statt. Ein Termin zur Abholung wurde für den 19.08.22 angeboten (also nach Beginn der geplanten Reise).

Der Pass wurde am 19.08.22 abgeholt, VISUM wurde erteilt und es es steht dass das Visum vom 19.08.22 bis zum 21.10.22 gültig sei und als Aufenthaltsdauer 64 Tage,


Meine Fragen hier:

1) die Person musste sich neu organisieren und der geplante Abflug ist doch erst in einer Woche.
Kann trotzdem die Person 64 Tage bleiben (bei einer späteren Abreise) oder muss die Person zwingend am 21.10.2022 ausreisen?

2) Was sagen die Texte diesbzgl. ?
Ich hätte mal gehört, man dürfte sich bis 90 Tagen in D aufhalten. Sind wirklich 90 Tage erlaubt oder man muss zwischen daran halten, was auf dem Visum steht?


Vielen lieben Dank!
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reinhard
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Antwort #1 - 20.08.2022 um 23:46:06
 
Es ist nur erlaubt, was im Visum steht.

Am besten also am 20.10. ausreisen.
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jeremiah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.08.2022 um 00:32:33
 
reinhard schrieb am 20.08.2022 um 23:46:06:
Es ist nur erlaubt, was im Visum steht.

Am besten also am 20.10. ausreisen.



Danke für die Info!!

Aber warum am 20.10. wenn das Visum bis zum 21.10. gültig ist?

Auch geschaut, der nächste Flug zurück würde erst am 22.10. gehen. Wäre es sehr schlimm dann an diesem Tag (22.10. mit dem Flieger um 06 Uhr) zu fliegen?

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uwe1122
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Antwort #3 - 21.08.2022 um 00:49:33
 


Späteste Ausreise am 21.10.xx 23:59 Uhr
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uwe1122
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Antwort #4 - 21.08.2022 um 01:12:50
 
uwe1122 schrieb am 21.08.2022 um 00:49:33:
Späteste Ausreise am 21.10.2022 23:59 Uhr


Das xx war Blösinn
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uwe1122
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Antwort #5 - 21.08.2022 um 01:22:28
 
jeremiah schrieb am 21.08.2022 um 00:32:33:
der nächste Flug zurück würde erst am 22.10. 

Das wäre ein Overstay,und könnte durchaus für die nächste Visabeantragung ein negertiver Aspekt sein.
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jeremiah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.08.2022 um 02:21:48
 
Vielen lieben Dank für eure zahlreichen Antworten!
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lottchen
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Antwort #7 - 21.08.2022 um 11:43:27
 
jeremiah schrieb am 20.08.2022 um 22:48:32:
Ich hätte mal gehört, man dürfte sich bis 90 Tagen in D aufhalten.

90 Tage innerhalb von 180 Tagen ist das Maximum. Korrekt. Aber die vollen 90 Tage kann man eben auch nur ausschöpfen, wenn man für diesen Zeitraum auch ein Visum hat.

Wenn man jetzt z.B. 60 Tage in D ist kann man z.B. in 2 Monaten nochmal ein Visum für 30 Tage bekommen und sich da nochmals in D aufhalten.
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