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Änderung Zweck Aufenthaltsgenehmigung von Studium zu FZF (Gelesen: 3.237 mal)
Themen Beschreibung: Freundin studiert in D --> Heisrat DK --> Aufenthaltstitel
Frens
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung Zweck Aufenthaltsgenehmigung von Studium zu FZF
Antwort #15 - 26.10.2022 um 13:55:58
 
So! Das mit der KK hat sich inzwischen erledigt, den Aufenthaltstitel haben sie gar nicht benötigt.
Endlich haben wir auch einen Termin des Migrationsamtes erhalten. Dazu eine Frage: In der Liste der mitzubringenden Unterlagen ist auch ein Beleg über die Teilnahme an einem Integrationskurs vermerkt. Diesen hat meine Frau allerdings nie belegt. Sie lebt nun seit 5 Jahren in Deutschland, verfügt über Sprachkenntnisse auf Level C1 (Testaf) bis C2 (Alltag), hat bald ihr Lehramtstudium (Master) absolviert.
Ich habe gelesen, dass eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Kurs besteht, wenn keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorliegen oder ALG II bezogen wird. Beides ist bei meiner Frau nicht der Fall.
Würde es also genügen anstatt des Beleges über die Teilnahme an einem Integrationskurs das Testaf-Zertifikat vorzulegen?

Danke!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 26.10.2022 um 20:58:51
 
Dieses Migrationsamt glänzt eindeutig nicht mit Detailkenntnissen bezüglich der Rechtslage oder dem konkreten Einzelfall.

Deine Frau braucht nicht nur keinen Integrationskurs, sie hat mit Ausnahme des Orientierungskurses überhaupt keinen Anspruch, nicht einmal eine Berechtigung dafür. Die Bescheinungen sollte man aber mal zur Sicherheit mitnehmen.
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Frens
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 31.10.2022 um 17:15:43
 
So ähnlich habe ich mir das schon gedacht...
Danke für die rasche Antwort!
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