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Visum Familienzusammenführung Krankenversicherung (Gelesen: 1.812 mal)
MichiX
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19.08.2022 um 12:57:52
 
Hallo zusammen,

meine russische Ehefrau (in Dänemark geheiratet) steht kurz vor der Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung.
Welche Krankenversicherung schließt man hierfür ab und wo? Und wie lange gilt diese dann in Deutschland?
Wahrscheinlich nur kurz bis zur Anmeldung in Deutschland, oder?
Muss dazu sagen sie ist schwanger und muss dann natürlich auch öfters zum Arzt.

Ich bin selbstständig und privat versichert. Muss sie sich dann wahrscheinlich in Deutschland auch privat versichern?

Vielen Dank im voraus!

Viele Grüße
Michi
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deerhunter
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Antwort #1 - 19.08.2022 um 13:34:25
 
MichiX schrieb am 19.08.2022 um 12:57:52:
Welche Krankenversicherung schließt man hierfür ab und wo? Und wie lange gilt diese dann in Deutschland?


eine Income Versicherung / bis zur Wohnsitznahme, also Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach einreise und gilt i.d.R. nur für auf der Reise passierte Erkrankungen....gilt nicht für Schwangerschaften

MichiX schrieb am 19.08.2022 um 12:57:52:
Ich bin selbstständig und privat versichert. Muss sie sich dann wahrscheinlich in Deutschland auch privat versichern?

Ja, auch privat wenn sie nicht selbst arbeiten geht.
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Melanny
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Antwort #2 - 19.08.2022 um 16:40:31
 
Lies einmal in diesem Gesetz:

„Grundsätzliche Hinweise zur Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V“ des GKV-Spitzenverbandes vom 14.12.2018“

Mein Mann konnte auch nicht in die Familienversicherung. Er wurde dennoch in die GKV als freiwilliges Mitglied aufgenommen. Die Beiträge liegen etwas höher als bei den Pflichtversicherten, aber dennoch viel niedriger als bei einer PV. Hier kannst du die Bedingungen nachlesen und prüfen, ob es trotz deiner PV möglich ist.

Wenn ich mich korrekt erinnere, waren die einzigen Bedingungen für meinen Mann: keine Verpflichtung zum Nachweis des LUs sowie mehr als 12 Monate AE.
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deerhunter
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Antwort #3 - 19.08.2022 um 17:14:34
 
Melanny schrieb am 19.08.2022 um 16:40:31:
Er wurde dennoch in die GKV als freiwilliges Mitglied aufgenommen. Die Beiträge liegen etwas höher als bei den Pflichtversicherten, aber dennoch viel niedriger als bei einer PV.



Das ist so nicht richtig, jedenfalls nicht ganz! Es kommt auf das Einkommen des TE an...bei hohem Einkommen ist die PKV deutlich günstiger
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Melanny
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Antwort #4 - 19.08.2022 um 17:27:59
 
OK deerhunter. Wenn der TS die Gesetzliche wünscht, sollte er prüfen ob es möglich ist und dann preisliche Vergleiche GKV/PV anstellen. Da könnte dann auch das Krankenversicherungs-Forum helfen.

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MichiX
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Antwort #5 - 19.08.2022 um 18:52:46
 
deerhunter schrieb am 19.08.2022 um 17:14:34:
Das ist so nicht richtig, jedenfalls nicht ganz! Es kommt auf das Einkommen des TE an...bei hohem Einkommen ist die PKV deutlich günstiger


Danke Euch beiden für die Antworten!
Also ich möchte auf keinen Fall in die gesetzliche (würde mich weit über das Doppelte kosten).
Geht nur um meine Frau, aber denke da ist vorerst die private das Beste.
Vorerst, weil ich möchte sie dann nämlich schnellstens bei mir einstellen und dann wäre sie ja gesetzlich versichert.
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Melanny
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Antwort #6 - 19.08.2022 um 18:56:41
 
Ich meinte die Gesetzliche für deine Frau.
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lottchen
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Antwort #7 - 19.08.2022 um 19:06:54
 
MichiX schrieb am 19.08.2022 um 18:52:46:
Vorerst, weil ich möchte sie dann nämlich schnellstens bei mir einstellen und dann wäre sie ja gesetzlich versichert.

Und warum stellst Du sie nicht von Anfang an bei Dir an?
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MichiX
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Antwort #8 - 19.08.2022 um 19:32:30
 
lottchen schrieb am 19.08.2022 um 19:06:54:
Und warum stellst Du sie nicht von Anfang an bei Dir an?


Gute Frage  Zwinkernd
Ich denke es dauert ja nachdem sie da ist ein paar Wochen/Monate bis Anmeldung gemacht ist bzw der Aufenthaltstitel da ist, oder?
Und in dieser Zeit muss sie zwecks Schwangerschaft unbedingt versichert sein und auch zum Arzt.
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Antwort #9 - 19.08.2022 um 22:42:45
 
MichiX schrieb am 19.08.2022 um 19:32:30:
Ich denke es dauert ja nachdem sie da ist ein paar Wochen/Monate bis Anmeldung gemacht ist bzw der Aufenthaltstitel da ist, oder?

Was bitte hindert Dich daran, ihr einen Arbeitsvertrag ab dem Tag ihrer Einreise in D (oder von mir 1-2 Wochen später) zu geben? Mit dem Visum zur FZF bekommt sie auch eine Arbeitserlaubnis. Somit darfst Du sie einstellen. Mit der Krankenkasse kann man schon vorher sprechen. Soweit ich weiß kann man den Aufenthaltstitel dort nachreichen. Einziges Problem ist die Wohnsitznahme. Bei mir in der Stadt bekommt man da innerhalb von 1-2 Wochen aber einen Termin für die Anmeldung wenn man nicht wählerisch ist. Und sobald sie angemeldet ist bekommt sie ihre Steuer-ID und SV-Nummer. 
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MichiX
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Antwort #10 - 20.08.2022 um 08:58:43
 
lottchen schrieb am 19.08.2022 um 22:42:45:
Was bitte hindert Dich daran, ihr einen Arbeitsvertrag ab dem Tag ihrer Einreise in D (oder von mir 1-2 Wochen später) zu geben? Mit dem Visum zur FZF bekommt sie auch eine Arbeitserlaubnis. Somit darfst Du sie einstellen. Mit der Krankenkasse kann man schon vorher sprechen. Soweit ich weiß kann man den Aufenthaltstitel dort nachreichen. Einziges Problem ist die Wohnsitznahme. Bei mir in der Stadt bekommt man da innerhalb von 1-2 Wochen aber einen Termin für die Anmeldung wenn man nicht wählerisch ist. Und sobald sie angemeldet ist bekommt sie ihre Steuer-ID und SV-Nummer. 


Danke Dir!
So könnte es natürlich auch klappen. Werde dann mal ein paar Wochen vor Ankunft hier mich mit Krankenkasse und Stadt in Verbindung setzen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 20.08.2022 um 09:51:24
 
Ich war mein komplettes Arbeitsleben über freiwillig versichert, da selbstständig. Man bezahlt den Arbeitgeberbeitrag sozusagen mit. Noch mit weit über 60 war der Beitrag höher als der meines privat versicherten Mannes.
Das Einkommen meines Mannes wurde mir mitangerechnet.
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Antwort #12 - 20.08.2022 um 12:22:31
 
lottchen schrieb am 19.08.2022 um 22:42:45:
Einziges Problem ist die Wohnsitznahme.

Die erfolgt mit Überschreiten der Türschwelle der familiären Wohnung nach der Einreise mit dem nationalen Visum.

Bitte nicht Wohnsitznahme und Anmeldung verwechseln oder gar gleichsetzen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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