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Freundin schwanger (Gelesen: 1.136 mal)
Vuerom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freundin schwanger
17.08.2022 um 17:05:02
 
Guten Abend,

folgende Situation:

Ich bin seit 17 Jahren in Deutschland, hab noch kein deutsches Staatsangehörigkeit, meine Freundin ist höchstwahrscheinlich schwanger (wird ein Arzt nächste Woche aufsuchen). Nun Kind zu erzeugen ist nicht kompliziert, aaaber die Freundin lebt in ein anderes EU Land.

Nun ja, welche Möglichkeiten gibt es sie nach Deutschland zu holen? Wie sieht es dann aus mit Krankenversicherung, kann ich sie bei mir mitversichern? Macht es ein Unterschied, ob wir verheiratet sind oder nicht? Macht es Sinn deutsches Staatsangehörigkeit zu beantragen? Welche Vorteile gäbe es dann.. Also kann sie nach Deutschland kommen, ich sie mitversichern, das Kind hier zu Welt bringen und in irgendeiner Art und Weise finanzielle Unterstützung bekommen?

Es ist nicht geplant worden, Abtreibung kommt aber für uns beide nicht in Frage. Es bleibt nur ein Weg, bzw. den besten Weg zu finden. Meine Meinung nach ist am besten, dass das Kind in Deutschland zu Welt kommt, da wir aber beide nicht darauf vorbereitet sind wird "Interessant" sein.

Wenn jemand Ähnliche Situation hatte, würde ich gerne wissen was man tun kann, bzw wie man am besten Vorgehen sollte und was einen so zusteht, was nicht usw.

Danke im Voraus.

MfG
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.08.2022 um 17:48:35
 
Vuerom schrieb am 17.08.2022 um 17:05:02:
Nun ja, welche Möglichkeiten gibt es sie nach Deutschland zu holen? 

welche Staatsangehörigkeit hat sie?

Vuerom schrieb am 17.08.2022 um 17:05:02:
Wie sieht es dann aus mit Krankenversicherung, kann ich sie bei mir mitversichern?

wenn Ihr verheiratet wäret: ja

Als Bulgare geniesst du in D Freizügigkeit, (solange nicht das Gegenteil festgestellt wird); Dein Kind und Deine Frau dann auch.
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Vuerom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
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Antwort #2 - 17.08.2022 um 20:15:27
 
erne schrieb am 17.08.2022 um 17:48:35:
welche Staatsangehörigkeit hat sie?


Wir sind beide bulgaren
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.08.2022 um 13:37:43
 
Vuerom schrieb am 17.08.2022 um 20:15:27:
Wir sind beide bulgaren


Dann kann sie einfach kommen und das Kind hier zur Welt bringen.

Da Du als Vater länger als acht Jahre hier lebst und Dauer-Aufenthaltsrecht hast, wird das Kind in Deutschland automatisch als deutschen Kind geboren. Und ich denke, da weißt Du besser, bulgarisch wird es gleichzeitig.

Mit einer deutschen Staatsangehörigkeit würdest Du da nichts gewinnen, aber Du könntest dann wählen. Solltest Du Dir unabhängig von Freundin und Kind überlegen. Heiraten solltet Ihr auch auch überlegen, hat aber nichts mit dem Aufenthaltsrecht des Kindes zu tun.

Das Kind kommt ohne Probleme in Deine Krankenversicherung, die Freundin nicht (nur die Ehefrau). Aber sie hat ja eine bulgarische Gesundheitskarte.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.08.2022 um 14:04:14
 
reinhard schrieb am 18.08.2022 um 13:37:43:
Das Kind kommt ohne Probleme in Deine Krankenversicherung

nach der Geburt

Wer zahlt aber die Geburt und die Nachversorung der Mutter?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 18.08.2022 um 14:23:37
 
erne schrieb am 18.08.2022 um 14:04:14:
nach der Geburt

Wer zahlt aber die Geburt und die Nachversorung der Mutter?


Deshalb die Anmerkung zur Gesundheitskarte der Bulgarin. Sie kann es versuchen, ansonsten muss privat gezahlt werden (vermutlich der Vater).
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