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Visumsfreie Einreise für Kolumbianerin nach Deutschland (Gelesen: 4.380 mal)
Schnippo
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17.08.2022 um 10:12:11
 
Im Herbst wird mich meine kolumbianische Freundin für ein paar Wochen in Deutschland besuchen.

Obwohl sie visumsfrei nach Deutschland einreisen darf , stellen wir uns die Frage, ob ein Einladungsschreiben erforderlich/sinnvoll ist und wie genau ein Einladungsschreiben aussehen sollte.
Und ob es evtl. weitere Voraussetzungen für die Einreise gibt , z.B. einen Nachweis ausreichender Finanzmittel oder ist das nur erforderlich für einen Visumsantrag ?


Zudem die Frage nach einer Krankenversicherung.

Beispielsweise bietet die AXA Versicherung Versicherungen für Aufenthalte im Schengen Raum an.

( https://www.axa-schengen.com/ )

Es steht aber dort, dass man sein Visum mit der Versicherung absichert. (Vermutlich ist die Versicherung für den Antrag des Visums erforderlich)

Sind diese Versicherungen auch gültig und kann man sie auch abschliessen , wenn man gar kein Visum benötigt und sich nur in Deutschland aufhält oder muss man in dem Fall eine andere Versicherung abschliessen ? Und wenn ja, welche ?

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Antwort #1 - 17.08.2022 um 11:48:22
 
Schnippo schrieb am 17.08.2022 um 10:12:11:
ob ein Einladungsschreiben erforderlich/sinnvoll ist und wie genau ein Einladungsschreiben aussehen sollte.

Sinnvoll auf alle Fälle. Da schreibst Du z.B. rein, dass Du sie in dem Zeitraum X zu Dir einlädst, dass sie kostenfrei bei Dir wohnen wird und Du für die Verpflegung sorgen wirst. Sowas in der Art. Schreib Deine Telefonnummer rein, dann kannst Du wenn es Rückfragen gibt kontaktiert werden.

Schnippo schrieb am 17.08.2022 um 10:12:11:
Und ob es evtl. weitere Voraussetzungen für die Einreise gibt , z.B. einen Nachweis ausreichender Finanzmittel

Na ja, wenn sie z.B. mit 10€ in der Brieftasche ohne Kreditkarte und mit Handgepäck am besten noch ohne Rückflugticket ankommt, dann wird bei der Einreise schon mal nachgefragt, wie sie gedenkt, ihren Aufenthalt hier zu finanzieren und wieder in die Heimat zurückzukommen. Das muss sie nachweisen. z.B. mit Deinem Einladungsschreiben, einem Rückflugticket u.ä. Kann sie das nicht vorlegen ist die Chance groß, dass ihr die Einreise verwehrt wird. 

Schnippo schrieb am 17.08.2022 um 10:12:11:
Sind diese Versicherungen auch gültig und kann man sie auch abschliessen , wenn man gar kein Visum benötigt 

Ja. Sie benötigt eine Incoming-Versicherung. Da gibt es verschiedene Anbieter hier in D. Möglicherweise gibt es auch in Kolumbien die Möglichkeit eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
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Antwort #2 - 17.08.2022 um 14:46:20
 
All' die von Dir nachgefragten Dinge stehen als Einreisevoraussetzungen im Schengener Grenzkodex.

Dass sie bei für Kurzaufenthalte Visumpflichtigen auch beim Visumantrag gefordert werden, sollte nicht verwundern.
Dort genügt jedoch eine Versicherung für die erste geplante Reise - bei eventuellen weiteren Reisen steht man - wie ein Visumfreier immer - ohne irgendeine behördliche Prüfung vor der Einreise da.
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Antwort #3 - 17.08.2022 um 21:37:45
 
lottchen schrieb am 17.08.2022 um 11:48:22:
Sinnvoll auf alle Fälle. Da schreibst Du z.B. rein, dass Du sie in dem Zeitraum X zu Dir einlädst, dass sie kostenfrei bei Dir wohnen wird und Du für die Verpflegung sorgen wirst. Sowas in der Art. Schreib Deine Telefonnummer rein, dann kannst Du wenn es Rückfragen gibt kontaktiert werden.


Okay. Da ich keinerlei Erfahrung damit habe :

Wäre das Einladungsschreiben persönlich an meine Freundin zu richten 

("Hallo mein Schatz ich lade Dich ein und Du kannst bei mir kostenlos wohnen und ich kümmere mich um die Verpflegung...") 

oder an die Einwanderungsbehörden/die Bundespolizei

("Sehr geehrte Damen und Herren der Bundespolizei , ich habe meine Freundin xyz eingeladen ,...hiermit versichere ich...bei Rückfragen erreichen Sie mich unter...  usw.")

??


lottchen schrieb am 17.08.2022 um 11:48:22:
Na ja, wenn sie z.B. mit 10€ in der Brieftasche ohne Kreditkarte und mit Handgepäck am besten noch ohne Rückflugticket ankommt, dann wird bei der Einreise schon mal nachgefragt, wie sie gedenkt, ihren Aufenthalt hier zu finanzieren und wieder in die Heimat zurückzukommen. Das muss sie nachweisen. z.B. mit Deinem Einladungsschreiben, einem Rückflugticket u.ä. Kann sie das nicht vorlegen ist die Chance groß, dass ihr die Einreise verwehrt wird.



Naja, sie wird schon mit nem Koffer kommen, Ihr Rückflug ist auch gebucht und sie hat auch 2 eigene gültige & ausreichend gedeckte  Kreditkarten. Zwinkernd
Dachte als Nachweis jetzt eher an Kontoauszüge oder einer Mindestmenge an mitzuführendem Bargeld.
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Antwort #4 - 17.08.2022 um 23:49:58
 
Schnippo schrieb am 17.08.2022 um 21:37:45:
Wäre das Einladungsschreiben persönlich an meine Freundin zu richten oder an die Einwanderungsbehörden/die Bundespolizei 


Völlig egal. Geht auch ohne Anrede: "Hiermit bestätige ich Schnippo der I., wohnhaft X, dass ich Frau Y, wohnhaft/geboren....eingeladen habe, mich im September/Oktober 2022 für mehrere Wochen zu besuchen. Ich erkläre, dass......

Kannst auch drüberschreiben: "An alle, die es angeht"  Smiley

Hier nochmal was zum Lesen:
https://bogota.diplo.de/blob/1996038/79b96b833f413958a614a72f47dd9f93/aufhebungs
chengen-data.pdf
(Link bitte kopieren und im Browser einfügen)
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Antwort #5 - 18.08.2022 um 20:27:03
 
lottchen schrieb am 17.08.2022 um 23:49:58:
Hier nochmal was zum Lesen:
https://bogota.diplo.de/blob/1996038/79b96b833f413958a614a72f47dd9f93/aufhebungs

chengen-data.pdf
(Link bitte kopieren und im Browser einfügen)


Super, danke für die Info.

Wusste gar nicht, dass auch bei Transitpassagieren die Bestimmungen des Ersteinreiselandes und nicht die des Hauptzieles gelten.

Kann man irgendwo die besagten Einreisebestimmungen/Voraussetzungen für Visafreie Einreise aus Drittstaaten für Frankreich , die Niederlande und Spanien
in deutscher Sprache nachlesen ?

Es ist nämlich nicht unwahrscheinlich , dass es kein Direktflug nach Deutschland , sondern ein Flug mit Zwischenlandung in eben diesen Ländern wird.
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Antwort #6 - 19.08.2022 um 21:40:30
 
lottchen schrieb am 17.08.2022 um 23:49:58:
Hier nochmal was zum Lesen:
https://bogota.diplo.de/blob/1996038/79b96b833f413958a614a72f47dd9f93/aufhebungs

chengen-data.pdf
(Link bitte kopieren und im Browser einfügen)


Genau so etwas suche ich in deutscher Sprache für besagte Länder (Niederlande, Frankreich, Spanien)

Zudem :

Die aufgeführten Links auf der Website


https://bogota.diplo.de/blob/1996038/79b96b833f413958a614a72f47dd9f93/aufhebungs
chengen-data.pdf

zu den jeweiligen Ländern stellen folgendes Problem dar :

1.) Link Niederlande funktioniert nicht
2.) Kann kein Französich
3.) Link Spanien funktioniert auch nicht

Vielleicht kennt jemand die aktuellen Bestimmungen und kann weiterhelfen ?

Wenn ich bei Google suche, geht es meist nur um Einreise in Bezug auf die Coronabestimmungen oder ich finde nichts adäquates oder halt in Sprachen derer ich nicht mächtig bin.
 
Zu Frankreich habe ich nur gefunden- Unterkunftsnachweis und ausreichend finanzielle Mittel.

Aber nicht explizit wie der Nachweis erbracht wird (in Deutschland Einladungsschreiben und es geht ja um den Aufenthalt in Deutschland, da ja der Anschlussflug binnen weniger Stunden ansteht und der einzige Aufenthaltsort hier sein wird) und wie hoch die finanziellen Mittel in Frankreich sein müssten.


Oder muss man da besispielsweise jetzt ein Hotel in Frankreich buchen und storniert das dann und fliegt nach Deutschland und in Deutschland fragt keiner nach irgendwas , weil man innerhalb Schengen reist ?

Hoffe, dass jemand Rat weiß.
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Antwort #7 - 21.08.2022 um 19:39:10
 
Petersburger schrieb am 17.08.2022 um 14:46:20:
All' die von Dir nachgefragten Dinge stehen als Einreisevoraussetzungen im Schengener Grenzkodex.



Habe mich nochmals belesen und auch den SchengenerGrenzkodex , sowie in dessen Anhang die "Belege, anhand deren geprüft wird, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind" durchgesehen.

Wenn ich das richtig verstehe müssen generell folgende Punkte erfüllt sein :

Gültiger Reisepass,
finanzielle Mittel vorhanden,
kein Eintrag Einreiseverweigerung im SIS,
keine Gefahr für öffentliche Ordnung und Sicherheit,
Rückflugticket vorhanden und Unterkunft belegbar.


Alles soweit kein Problem.

Nur-sollte die Einreise nun über Paris oder Amsterdam erfolgen, mit direktem Weiterflug nach Deutschland,

stelle ich mir weiterhin die Frage :


Ist in dem Fall das Einladungsschreiben als Beleg der Unterkunft ausreichend ?

Und wenn ja, sollte es dann mehrsprachig vorliegen und sollte man in dem Einladungsschreiben dann auch erwähnen, dass das Endziel der Reise Deutschland ist ?

Entschuldigung, wenn ich vielleicht nerve, aber ich bin da sehr neu in der Materie und möchte natürlich alles einwandfrei "über die Bühne" bringen können.
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Antwort #8 - 21.08.2022 um 20:23:46
 
Schnippo schrieb am 21.08.2022 um 19:39:10:
Nur-sollte die Einreise nun über Paris oder Amsterdam erfolgen, mit direktem Weiterflug nach Deutschland,
stelle ich mir weiterhin die Frage :
Ist in dem Fall das Einladungsschreiben als Beleg der Unterkunft ausreichend ?
Und wenn ja, sollte es dann mehrsprachig vorliegen und sollte man in dem Einladungsschreiben dann auch erwähnen, dass das Endziel der Reise Deutschland ist ?

Grundsätzlich sollte bei stimmigen Fakten alles problemlos laufen.

Wobei ich immer sage, dass Fragen an sich noch keine Probleme sind: Grenzer dürfen und sollen Fragen stellen.

Stimmig wäre z.B. für mich, dass bei einem vorhandenen (Weiter-)Flugticket nach Deutschland eine Einladung von einem Deutschen zu einem Aufenthalt nach Deutschland vorliegt.
Sind dann in dem Schreiben auch Kontaktmöglichkeiten genannt, kann beim Einlader nachgefragt werden. Für mißtrauische Grenzbeamte kann auch eine Passkopie des Einladers sinnvoll sein.
Die Einladung sollte nicht in einer Sprache geschrieben sein, die der Einlader gar nicht versteht.
Im Zweifel schreibt man seinen Kram halt auf Deutsch und druckt darunter (als solche erkennbar)  noch eine Online-Übersetzung aus.
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Antwort #9 - 21.08.2022 um 20:35:00
 
Dann formuliere doch in deinem Einladungsschreiben, dass du deine Freundin zu dir nach Deutschland einlädst. Du solltest es in der Sprache schreiben, in der ihr beide kommuniziert. Sollte es Englisch, sollte es gut sein. Wenn im Schreiben steht, dass sie dich von … bis … besucht, dürfte das zwecks Unterkunft genügen. Du kannst aber aus Sicherheit schreiben „ besuchen und wohnen“.

Ich habe das so bei meinem Mann gemacht. Er hat mich mehrmals, auch visumfrei und einmal oder zweimal mit Umsteigen in einem anderen Schengenland, besucht.
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Antwort #10 - 21.08.2022 um 21:30:26
 
Danke für die Antworten.

Habe schon ein Einladungsschreiben vorbereitet, welches ich dann auch noch in (vermutlich) Französischer Sprache beifügen werde.

Vielleicht mag jemand einen Blick darauf werfen und eventuelle Verbesserungsvorschläge machen oder sagen ob etwas überflüssig ist oder etwas fehlt.


So wäre der momentane Entwurf:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich, XYZ, geb. XYZ, wohnhaft
XYZ, meine Freundin XYZ , geb.XYZ
eingeladen habe , mich für 2 Wochen zu besuchen.

Frau XYZ wird während des gesamten Aufenthaltes kostenlos in meiner Mietwohnung wohnen und ich werde ebenso für die Verpflegungskosten aufkommen.

Hiermit versichere ich zudem, dass Frau XYZ während ihres Aufenthalts in Europa keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen wird und auch keine Heirat beabsichtigt ist.

Ihr Besuch dient einzig und allein des kulturellen und persönlichen Austauschs und der Vertiefung unserer langjährigen Beziehung.

Ich selbst werde dafür Sorge tragen, dass Frau XYZ nach ihrem Besuch ihren Rückflug in ihr Heimatland antreten wird.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich unter der Telefonnummer xyz zur Verfügung.

Zudem habe ich eine Kopie meines Reisepasses beigefügt, sowie der Seiten des Reisepasses, die belegen, dass ich Frau XYZ schon mehrmals in ihrer Heimat besucht habe.

Mit freundlichen Grüßen.... "
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Antwort #11 - 22.08.2022 um 02:07:35
 
Schnippo schrieb am 21.08.2022 um 21:30:26:
Habe schon ein Einladungsschreiben vorbereitet, welches ich dann auch noch in (vermutlich) Französischer Sprache beifügen werde.

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass man auf der deutschen AV in Kolumbien auch der deutschen Sprache mächtig ist.
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Antwort #12 - 22.08.2022 um 08:58:28
 
Saxonicus schrieb am 22.08.2022 um 02:07:35:
Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass man auf der deutschen AV in Kolumbien auch der deutschen Sprache mächtig ist. 

Sollte man. Da die deutsche AV in Kolumbien dieses Einladungsschreiben aber nie zu Gesicht bekommen wird ist das ziemlich egal. Hast Du Saxonicus überhaupt gelesen, worum es hier geht?
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Antwort #13 - 24.08.2022 um 02:02:45
 
Schnippo schrieb am 21.08.2022 um 21:30:26:
Danke für die Antworten.

Habe schon ein Einladungsschreiben vorbereitet, welches ich dann auch noch in (vermutlich) Französischer Sprache beifügen werde.

Vielleicht mag jemand einen Blick darauf werfen und eventuelle Verbesserungsvorschläge machen oder sagen ob etwas überflüssig ist oder etwas fehlt.


So wäre der momentane Entwurf:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich, XYZ, geb. XYZ, wohnhaft
XYZ, meine Freundin XYZ , geb.XYZ
eingeladen habe , mich für 2 Wochen zu besuchen.

Frau XYZ wird während des gesamten Aufenthaltes kostenlos in meiner Mietwohnung wohnen und ich werde ebenso für die Verpflegungskosten aufkommen.

Hiermit versichere ich zudem, dass Frau XYZ während ihres Aufenthalts in Europa keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen wird und auch keine Heirat beabsichtigt ist.

Ihr Besuch dient einzig und allein des kulturellen und persönlichen Austauschs und der Vertiefung unserer langjährigen Beziehung.

Ich selbst werde dafür Sorge tragen, dass Frau XYZ nach ihrem Besuch ihren Rückflug in ihr Heimatland antreten wird.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich unter der Telefonnummer xyz zur Verfügung.

Zudem habe ich eine Kopie meines Reisepasses beigefügt, sowie der Seiten des Reisepasses, die belegen, dass ich Frau XYZ schon mehrmals in ihrer Heimat besucht habe.

Mit freundlichen Grüßen.... "


Hallo,

man kann auch des Guten zu viel tun.

Ich zitiere nachstehend mal Deinen Text und streiche / ergänze / kommentiere in
rot
dazu.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich, XYZ, geb. XYZ, wohnhaft
XYZ, meine Freundin XYZ , geb.XYZ
eingeladen habe , mich für 2 Wochen
(falls schon verbindlich geplant, ruhig den Zeitraum von - bis mit etwas Puffer angeben)
zu besuchen.

Frau XYZ wird während des gesamten Aufenthaltes kostenlos in meiner Mietwohnung wohnen und ich werde ebenso für die Verpflegungskosten aufkommen.

Hiermit versichere ich zudem, dass Frau XYZ während ihres Aufenthalts in Europa keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen wird und auch keine Heirat beabsichtigt ist.
Kann ersatzlos weg. Das Erstere kannst Du im Endeffekt nicht garantieren, das Zweite wäre sogar statthaft. Falls ein Grenzbeamter an einer Antwort zu diesen Fragen interessiert ist, wird er Deine Bekannte fragen und diese wird für sich sprechen.


Ihr Besuch dient einzig und allein des kulturellen und persönlichen Austauschs und der Vertiefung unserer langjährigen Beziehung.
Kann ersatzos weg. Die Gründe wird der Grenzbeamte bei Bedarf bei Deiner Bekannten erfragen. Und diese wird dann z.B. mit "Besuch bei einem deutschen Freund" antworten, am besten, ohne ausufernd ihre Lebensgeschichte zu erzählen.


Ich selbst werde dafür Sorge tragen, dass Frau XYZ nach ihrem Besuch ihren Rückflug in ihr Heimatland antreten wird.
Kann ersatzlos weg. Diese Selbstverständlichkeit, die man nicht gesondert hervorheben muss, könntest Du auch überhaupt nicht garantieren oder durchsetzen, wenn sie nicht wollte.


Für eventuelle Rückfragen stehe ich unter der Telefonnummer xyz zur Verfügung.

Zudem habe ich eine Kopie meines Reisepasses beigefügt, sowie der Seiten des Reisepasses, die belegen, dass ich Frau XYZ schon mehrmals in ihrer Heimat besucht habe.
Der zweite Halbsatz kann ersatzlos weg. Interessiert niemanden. Und als Passkopie reicht die Datenseite und die gegenüberliegende Seite mit dem angegebenen Wohnort.


Mit freundlichen Grüßen....
"

Wichtig ist, dass aus dem Schreiben hervorgeht, dass sie nach Deutschland reist und zu wem.
Dass Sie ggf. von Dir Kost & Logis erhält.
Deine Adresse und Erreichbarkeit (und dann bitte auch tatsächlich erreichbar sein, just in case).

Kurz und prägnant halt. Es ist ein formloses Schreiben, das nur dazu dient, die Plausibilität des angegebenen Reisezwecks zusätzlich darzulegen und die Daten eines möglichen Ansprechpartners (nämlich Deine) für den Fall der Fälle parat zu haben.

Gruß
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Antwort #14 - 29.09.2022 um 20:47:24
 
So, ich war länger nicht hier.

Zunächst bedanke ich mich für die Antwort von TP.2013. Zwinkernd

Dementsprechend werde ich ein Einladungsschreiben verfassen.

Nun habe ich eine Frage zu der Auslandskrankenversicherung für den Gast.

Sorry, aber ich blicke da nicht ganz durch.

Es gibt in den Beschreibungen der verschiedensten Anbieter

1.) "Incoming Versicherungen für Visumspflichtige Gäste"

und/oder

2.) "Incoming Versicherungen"


Die Bezeichnung/Wortwahl der Produkte ist etwas verwirrend.

Ist die erste Variante auch gültig, wenn der Gast gar nicht visumspflichtig ist ?

Und gibt es eine Mindestdeckungssumme,
die zu beachten ist und wenn ja,  kann man davon ausgehen, dass die angebotenen Produkte automatisch diese Summe abdecken ?
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