Liebes Forum,
gestern war die Einschulung meines Sohnes und meine Ehefrau aus Thailand konnte wieder nur per Videotelefonie und nicht persönlich dabei sein, obwohl wir immer gesagt haben dass wir spätestens bis zur Einschulung zusammen leben werden. Weihnachten 2021 bei meinen Eltern und andere Familiäre Anlässe konnten wir auch nicht wie geplant zusammen verbringen. Weihnachten 2020 war meine Ehefrau noch mit mir zusammen bei meinen Eltern, also kennt sie meine Ehefrau meine Familie nachweislich persönlich.
Das ist nicht nur eine sehr traurige Situation sondern ein Akt der Verzweiflung.
Die bereits vorhandenen persönlichen Sachen meiner Ehefrau liegen derzeit ungenutzt in meiner Wohnung und uns bleibt nach wie vor nur die stundenlange tägliche Videotelefonie. Es ist nicht nur unerträglich für uns beide, sondern auch unverständlich für unsere Familien und Freunde in Thailand sowie in Deutschland, die es täglich miterleben wie sehr wir uns vermissen und lieben und meine Ehefrau trotzdem nicht zu mir kommen darf, weil die Ausländerbehörde Stralsund zu Unrecht davon ausgeht dass es sich bei unserer Ehe nicht um eine ernstgemeinte, schutzwürdige Ehe handelt. Es ist mehr als traurig dass es überhaupt so etwas gibt und Paare die es wirklich ernst meinen darunter leiden müssen. Das ist bei uns aber definitiv nicht der Fall.
Die deutsche Botschaft in Bangkok geht von Anfang an korrekterweise von einer schutzwürdigen Ehe aus und hat uns damals freundlicherweise darauf hingewiesen dass wir die Möglichkeit haben in Thailand zu heiraten, nachdem die Ausländerbehörde Stralsund damals die Zustimmung zum Heiratsvisum verwehrt hat. Das haben wir natürlich getan weil wir uns sehr lieben, eine gemeinsame Zukunft aufbauen wollen und zusammen leben wollen. Es gab ja keine andere Möglichkeit mehr.
Meine Ehefrau hat somit nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
AufenthG das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis wenn ihr deutscher Ehemann seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Leider konnte aber die deutsche Botschaft in Bangkok wieder kein Visum erteilen weil wieder die nach § 31 Abs. 1 zwingend erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde Stralsund fehlte. Die deutsche Botschaft ist zur Visumerteilung gesetzlich an einer Zustimmung der beteiligten Ausländerbehörde gebunden und darf das Visum nur mit der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilen.
Ich war drei Wochen in Thailand bei meiner Ehefrau obwohl nachweislich nur zwei Wochen geplant waren. Wir waren jede Minute zusammen und haben mal abgesehen von unseren nachweisbaren vielen gemeinsamen Aktivitäten in Bangkok und zu Hause in Kamphaeng Phet zu zweit sowie mit Familie sogar den Müll gemeinsam zur Mülltonne gebracht. Jeder in der Familie kennt mich nicht mehr nur per Videotelefonie, sondern bereits persönlich durch die vielen nachweisbaren gemeinsamen Unternehmungen und Feiern. Die Aussage der Ausländerbehörde Stralsund dass wir die jeweiligen persönlichen Verhältnisse des anderen nicht kennen ist somit nach wie vor nachweislich falsch. Auch die Aussage der Ausländerbehörde nach der Ablehnung der Zustimmung zum Ehegattennachzug dass sich an den persönlichen Umständen außer dass wir in Thailand geheiratet haben nichts geändert hat ist natürlich auch falsch.
Weil meine Ehefrau kurz vor meiner Rückkehr nach Deutschland anfing zu weinen habe ich meinen Arbeitgeber um Verlängerung meines Urlaubs gebeten und habe den Rückflug nachweisbar um eine Woche verschoben damit wir möglichst lange zusammen bleiben können.
Wir verstehen nicht warum wir keine Möglichkeit bekommen haben bei immernoch vorhandenen Zweifeln der Ausländerbehörde Stralsund Beweise vorlegen zu können und wieder die Zustimmung verwehrt wurde. Der deutschen Botschaft in Bangkok müssen wir nichts beweisen denn sie hat unsere ernsthafte Beziehung erkannt. Die Ausländerbehörde Stralsund beruht sich wiederum an der bereits vorliegenden fehlerhaften Entscheidung. Obwohl nach §§ 7 Abs. 1 S. 2 i. V. m. 27 Abs. 1, 28 Abs. 1 Aufenthaltserlaubnis ein Rechtsanspruch auf Ehegattennachzug besteht.
Uns ist bewusst dass wir gesetzlich Beweispflichtig sind, was für uns kein Problem darstellen dürfte. Uns müsste nur die Gelegenheit dazu gegeben werden gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde dem Gesetz gerecht zu werden.
Die deutsche Botschaft in Bangkok hat uns mitgeteilt dass die Ausländerbehörde Stralsund die Art und Weise unseres kennenlernens kritisiert. Man muss aber auch bedenken dass viele Paare sich in Zeiten des weltweiten Corona-Lockdowns über Datingapps gesucht und gefunden haben weil es keine anderen Möglichkeiten zu der Zeit gab. Aus Sicht der deutschen Botschaft in Bangkok haben sich in der vergleichenden Betrachtung zu ähnlich gelagerten Fällen keine Zweifel an der Schutzwürdigkeit unserer Ehe ergeben. Wir haben uns gefunden, lieben uns sehr und werden verständlicherweise natürlich niemals aufgeben eben weil wir uns sehr lieben. Ich kann behaupten dass eine so intensive binationale Beziehung wie unsere wahrscheinlich selten ist.
Wir haben uns niemals etwas zu Schulden kommen lassen und alle erforderlichen Voraussetzungen für einen Ehegattennachzug sind erfüllt. Meine Ehefrau kann mittlerweile weit besser als nur A1-deutsch Niveau sprechen und schreiben weil wir nach wie vor täglich zusammen lernen. Auch ich kann mittlerweile vieles auf Thai sprechen durch viel lernen mit meiner Ehefrau. Wir halten es beide für sehr wichtig dass jeder die Sprache des anderen beherrscht, um nicht zuletzt auch mit Freunden und Familie kommunizieren zu können. Das ist leider bei vielen anderen Paaren nicht selbstverständlich.
Meine Frage ist: Kann ich versuchen dem zuständigen Mitarbeiter der Ausländerbehörde per E-Mail zu überzeugen, oder bringt das nichts. Klage ist natürlich schon eingereicht. Wir haben ja keine andere Wahl weil dafür nur einen Monat Zeit ist. Aber es dürfte doch auch im Interesse der Ausländerbehörde sein die Angelegenheit aussergerichtlich zu klären, oder?
Liebe Grüße
Ronny